Eigenleistungen sind bei Immobilienfinanzierungen sehr gefragt. Immerhin ist es auf diese Weise möglich, eine geringere Darlehenssumme zu beantragen, sodass hier einiges an Geld gespart wird.
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Eigenleistungen
Bei einem Hausbau ist es mithilfe von Eigenleistungen oftmals möglich, einige Arbeiten selbst zu übernehmen. Selbst Laien auf diesem Gebiet können durchaus mit anpacken und die verschiedensten Tätigkeiten, wie etwa Streichen und Tapezieren, übernehmen. Werden bei der Finanzierung des Hausbaus Eigenleistungen miteingebracht, dann sprechen die Banken hier von einer sogenannten „Muskelhypothek“.
Anrechnung der Muskelhypothek
Kreditnehmer, die eine Muskelhypothek von den Banken anrechnen lassen wollen, sollten die jeweiligen Eigenleistungen mit Berechnungen genau auflisten.
Den Banken ist es natürlich bewusst, dass Hausbauer im Rahmen einer Immobilienfinanzierung sehr gerne auf Eigenleistungen setzen und diese auch bei einem Kreditangebot mit einbringen möchten.
Generell bleibt es jedoch der Bank überlassen, ob und in welchem Umfang sie eine Muskelhypothek gewährt. In der Regel ist es jedoch so, dass das Eigenkapital, dass durch die vom Bauherren selbständig durchgeführten Arbeiten miteingebracht wird, von den Banken mit etwa 15 Prozent angesetzt wird. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um einen groben Richtwert.
Idealerweise macht sich der angehende Kreditnehmer noch vor dem Gespräch mit der Bank Gedanken darüber, welche Leistungen er tatsächlich übernehmen kann. Hier ist jedoch Vorsichtig geboten, denn so manch ein angehender Hausbauer überschätzt nicht nur seine eigenen Möglichkeiten, sondern ebenfalls den zeitlichen Faktor. So kann beispielsweise lediglich nach Feierabend und an den Wochenenden oder im Urlaub an dem Haus gearbeitet werden.
Damit die Bank die gewünschten Eigenleistungen bei der Darlehensvergabe mit einbezieht, sollten diese einzeln aufgeführt sowie mit jeweils genauen Berechnungen versehen werden. Umso deutlicher es für das Kreditinstitut erkennbar ist, welche Arbeiten der Kreditnehmer selbst durchführen möchte und wie hoch die Kosten, beispielsweise für das Material, ausfallen, umso höher liegen die Chancen, dass die Banken die Muskelhypothek anerkennen. Hier bietet es sich zum Beispiel auch an, Angebote von Handwerkern einzuholen und diese den Kosten der Eigenleistungen gegenüberzustellen. So wird beispielsweise das Angebot eines Malers sicherlich kostenintensiver ausfallen, als wenn der Bauherr selbst zum Pinsel greift. Durch solche und ähnliche Vergleiche ist die jeweilige Ersparnis für die Banken genau ersichtlich.
Rechnet das Kreditinstitut die vom Darlehensnehmer geplanten Eigenleistungen bei der Kreditvergabe ab, so ist es möglich, eine geringere Kreditsumme aufzunehmen, wodurch einiges an Zinsen gespart werden kann. Außerdem ist der Darlehensnehmer so beispielsweise auch in der Lage, eine kürzere Kreditlaufzeit auszuwählen, sodass das Darlehen schneller zurück bezahlt werden kann und der Darlehensnehmer schneller schuldenfrei ist.
Grundlagen
Damit die Banken eine Muskelhypothek vergeben, sollten vom Darlehensnehmer jedoch gewisse Grundlagen vorhanden sein sowie verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Miteinrechnung einer Muskelhypothek in das Baufinanzierungsdarlehen sollte jedoch gut überlegt sein. Immerhin gehört zu deren Ausübung auch ein dementsprechendes, handwerkliches Geschick. Andernfalls ist es sehr schnell möglich, dass Mängel oder, im schlimmsten Fall, sogar größere Schäden entstehen.
Dazu kommt, wie bereits oben erwähnt, dass Eigenleistungen Zeit benötigen. Hier muss ebenfalls bedacht werden, dass auch ein Hausbauer einmal krank werden kann. Ist dann keine Person vorhanden, die für ihn einspringen kann, ist es nicht nur so, dass die jeweiligen Arbeiten warten müssen, sondern das unter Umständen die Handwerker dann ebenfalls nicht weiter arbeiten können.
Unabdingbar ist außerdem, dass der Bauherr dafür Sorge tragen muss, dass er selbst sowie seine etwaigen Helfer, gut abgesichert sind. Schließlich ist es nicht auszuschließen, dass es auf einer Baustelle einmal zu den verschiedensten Unfällen und/oder Schäden kommt. Ist dann keine Absicherung vorhanden, muss der Bauherr üblicherweise mit sehr hohen Geldstrafen rechnen. So kommt es hier nicht nur zu Ärger, sondern auch das eigene Budget wird in einem solchen Fall oftmals über die Maßen hinaus strapaziert.
Außerdem sollte man unbedingt bedenken, dass bei etwaigen Schäden, die durch Handwerker entstehen, Schadensersatz beziehungsweise eine kostenfreie Nachbesserung verlangt werden kann. Bei Eigenleistungen ist das jedoch nicht der Fall; hier muss man die dementsprechenden Kosten selbst übernehmen. Dies gilt nicht nur für Sach-, sondern ebenfalls für Personenschäden.
Allerdings sind Architekten sowie Bauunternehmen dazu verpflichtet, die diversen Eigenleistungen, die der Bauherr erbringt, zu überwachen. Sollte es bei dessen Arbeiten zu etwaigen Mängeln oder auch Schäden kommen, ist der Architekt beziehungsweise das Bauunternehmen dazu verpflichtet, den Bauherren hierüber zu unterrichten. Sollte dies nicht geschehen, ist es dem Bauherren möglich, das Bauunternehmen/den Architekten dafür haftbar zu machen. Allerdings gilt dies nicht für die vom Bauherren verursachten Schäden, sondern lediglich für die Verletzung der Hinweispflicht.
Dementsprechend sollte unbedingt rechtzeitig an eine gewisse Absicherung gedacht und auch diese Kosten bei der Darlehensaufnahme berücksichtigt werden.
Außerdem gilt es natürlich auch, die jeweiligen Voraussetzungen, die die Banken für eine Immobilienfinanzierung ansetzen, zu erfüllen. Dazu gehört neben einem sicheren, regelmäßigen Einkommen in einer gewissen Höhe zum Beispiel auch eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein deutsches Girokonto sowie ebenfalls ein deutscher Wohnsitz ist hier üblicherweise ein „Muss“.
Fazit
Im Allgemeinen bietet sich die Einbringung von Eigenleistungen bei einer Immobilienfinanzierung an. Allerdings sollte hierbei unbedingt berücksichtigt werden, welche Arbeiten der Bauherr übernehmen kann und welche besser nicht. Im Zweifelsfall sowie bei fehlenden Fachkenntnissen für bestimmte Tätigkeiten, ist es ratsam, Fachkräfte zu beauftragen.
Ob und in welchem Umfang die Banken Eigenleistungen anrechnen, bleibt den Kreditinstituten selbst überlassen. Üblicherweise wird hier jedoch beim Eigenkapital eine Muskelhypothek von etwa 15 Prozent angesetzt.
Allerdings ist es nicht empfehlenswert, bei der Darlehensbeantragung lediglich anzugeben, dass Eigenleistungen erbracht werden: Hier sollte man die jeweiligen Tätigkeiten sowie die zu erwartenden Kosten, genau auflisten. Zudem ist es machbar, für die betreffenden Arbeiten zusätzlich Handwerker-Angebote einzuholen; so ist es für die Bank auf einen Blick ersichtlich, welche Summe durch die Eigenleistungen gespart werden kann. Des Weiteren steigt durch eine solche, genaue Auflistung auch die Chance, dass die Banken einer Muskelhypothek zustimmen.
Ein absolutes „Muss“ ist es aber auch, dass angehende Bauherren an eine ausreichende Versicherung für sich selbst und ihre Helfer denken. Durch etwaige Unfälle oder auch durch Mängel, die aufgrund von Eigenleistungen entstehen, kann es sehr schnell zu hohen Schäden kommen, die oftmals nicht mehr vom Girokonto beglichen werden können.
Außerdem sollte der angehende Kreditnehmer ebenfalls berücksichtigen, dass es aufgrund von Eigenleistungen durchaus auch zu einem zeitlichen Verlust kommen kann. Fachmänner arbeiten üblicherweise deutlich schneller und effizienter. Ebenso ist es dem Bauherren lediglich abends, nach der Arbeit, am Wochenende und im Urlaub möglich, Eigenleistungen an der Baustelle durchzuführen. So kann es zum Beispiel auch der Fall sein, dass sich die Weiterführung des Baus verzögert. Dies ist ebenfalls dann möglich, wenn der Hausbauer erkrankt und keine andere Person für ihn einspringen und die diversen Tätigkeiten übernehmen kann.