Ein klassischer Ratenkredit ermöglicht die Erfüllung der verschiedensten Wünsche. Um diesen jedoch beantragen zu können, müssen Antragsteller nicht nur die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen, sondern ebenfalls verschiedene Unterlagen zur Kreditbeantragung mitbringen.
Inhalt
Kreditart
Ein klassischer Ratenkredit ist zweckungebunden und bietet sich somit für die verschiedensten Verwendungszwecke an.
Die Vergabe eines klassischen Ratenkredits gehört zum Alltagsgeschäft der Banken. Hierbei handelt es sich um ein zweckungebundenes Darlehen, dass je nach Wunsch frei vom Kreditnehmer verwendet werden kann. Dementsprechend verlangt die Bank hier auch keinerlei Nachweise darüber, für was genau der Darlehensbetrag ausgegeben wurde.
Die Rückzahlung des Kredits erfolgt, ganz einfach, in monatlich gleichbleibenden Raten. So profitiert der Darlehensnehmer hier von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit. Sobald die letzte Kreditrate beglichen wurde, ist der Darlehensnehmer diesbezüglich schuldenfrei.
Zu den typischen Verwendungszwecken bei einem solchen Kredit gehört zum Beispiel die Finanzierung neuer Möbel, einer Urlaubsreise oder auch die Anschaffung eines neuen Computers.
Rechtliche Vorgaben
Hierzulande ist gesetzlich festgelegt, dass ein Antragsteller zumindest das 18. Lebensjahr vollendet haben muss.
Jedoch nicht nur der Gesetzgeber, sondern ebenfalls die Banken verlangen, im Rahmen einer Darlehensvergabe, die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen.
Dazu gehört, dass der Darlehensnehmer da 18. Lebensjahr bereits vollendet hat. Eine Kreditvergabe an Minderjährige ist innerhalb von Deutschland somit nicht erlaubt. Der angehende Kreditnehmer muss somit voll geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass er allein sowie ebenfalls in eigener Verantwortung handelt. Dazu gehört unter anderem, dass Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel ein Darlehen, selbständig eingegangen werden dürfen und man sich an die jeweiligen Pflichten halten muss.
Eine Altersbegrenzung, was das höchst möglichste Alter bei einer Kreditvergabe betrifft, existiert vonseiten des Gesetzgebers jedoch nicht: Hier sind es jedoch oftmals die Banken selbst, die eine Höchstgrenze ansetzen.
Vorgaben der Banken
Damit eine erfolgreiche Kreditvergabe möglich ist, verlangen die Banken die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen.
Für die Banken genügt es jedoch nicht, wenn ein Antragsteller volljährig und damit voll geschäftsfähig ist. Da die Kreditinstitute oftmals hohe Beträge verleihen, möchten diese sich auch dementsprechend absichern, dass sie die Gelder wieder zurück erhalten. So ist hier zum Beispiel ein sicheres, festes Einkommen, dass sich über der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegt, unabdingbar. Ein weiteres „Muss“ ist eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren wird zumeist ebenfalls auf einen deutschen Wohnsitz und ein deutsches Girokonto geachtet.
Unterlagen
Zusätzlich zum Kreditvertrag muss der Darlehensnehmer der Bank verschiedene Unterlagen übergeben.
Erfüllt der Antragsteller die diversen Voraussetzungen, dann müssen der Bank, neben dem eigentlichen, ausgefüllten und unterschriebenen Kreditantrag, noch weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Hier setzen die Banken beispielsweise Nachweise über das jeweilige Einkommen voraus: Dabei wird üblicherweise die Vorlage des Arbeitsvertrags sowie die letzten drei Gehaltsbescheinigungen und Kontoauszüge verlangt.
Idealerweise ist der Kreditnehmer im Besitz eines unbefristeten Arbeitsvertrags. Sollte dieser jedoch auf eine bestimmte Anzahl an Jahren beschränkt sein, kommt es hier oftmals auch darauf an, ob der Kredit bis zum Ende des Vertrages zurück bezahlt werden kann. Ist die Darlehenslaufzeit länger als das im Arbeitsvertrag genannte Enddatum, dann wird es mit der Kreditvergabe oftmals schwierig.
Bei Freiberuflern und Selbständigen ist eine Kreditbeantragung dagegen nicht ganz so unkompliziert. Hier verlangen die Banken gemeinhin die Einkommenssteuernachweise und Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten Jahre. Ebenso wird aber auch die Vorlage von Kontoauszügen verlangt. Des Weiteren ist es hier oftmals notwendig, die zukünftigen Umsätze und damit ebenfalls das sich hieraus ergebende Einkommen fundiert zu schätzen.
Selbständige und Freiberufler haben es bei der Kreditvergabe deutlich schwerer als Angestellte mit einem festen Arbeitsvertrag. Der Hintergrund hierfür ist die schwankende Einkommenssituation, die bei beiden Berufsgruppen gegeben ist.
Zudem müssen alle Antragsteller, ganz gleich ob Angestellter, Freiberufler oder Selbständiger, in der Lage sein, sich auszuweisen. Dies kann entweder durch die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses geschehen. Angehende Kreditnehmer, die diese Dokumente bereits eine längere Zeit nicht in der Hand hatten, überprüfen am besten noch einige Zeit vor der Antragstellung, ob diese noch gültig oder vielleicht sogar bereits abgelaufen sind. Sollte letzteres der Fall sein, ist es vor der Beantragung des Darlehens noch schnell möglich, einen neuen Personalausweis beziehungsweise Reisepass zu beantragen.
Die Legitimation wird entweder persönlich, direkt in einer Bankfiliale vorgenommen oder, im Falle einer Online-Kreditbeantragung, per Post- beziehungsweise VideoIdent-Verfahren durchgeführt. Doch ganz gleich, für welches Verfahren sich der Kreditnehmer entscheidet, die Vorlage des gültigen Personalausweis oder Reisepass ist ein „Muss“.
Fehlende Unterlagen?
Eine Bearbeitung des Darlehensantrags erfolgt erst dann, wenn der Bank sämtliche benötigten Unterlagen vorliegen.
Sollte es sich jedoch bei der Beantragung des Kredits herausstellen, dass die Unterlagen nicht vollständig sind, dann muss der Kreditnehmer diese nachreichen. Dies geschieht am besten so schnell wie möglich, denn andernfalls erfolgt vonseiten der Bank keine Bearbeitung des Antrags. Dies wird erst dann durchgeführt, wenn dem Kreditinstitut alle notwendigen Unterlagen vorliegen und eine erfolgreiche Legitimierung erfolgt ist.
Darlehensnehmer, für die eine schnelle Auszahlung der gewünschten Kreditsumme von hoher Wichtigkeit ist, achten somit am besten bereits vor dem Banktermin darauf, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Voraussetzungen nicht erfüllt?
Durch die Hilfe eines solventen Bürgen oder eines zweiten Kreditnehmers ist es zumeist auch dann noch möglich, ein Darlehen zu erhalten, wenn der Kreditnehmer selbst die Voraussetzungen der Banken nicht erfüllt.
Ist es dem Antragsteller jedoch nicht möglich, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen, dann wird es mit der Vergabe des Kredits oftmals sehr schwierig: Hier lehnen die Kreditinstitute das gewünschte Darlehen zumeist ab.
Allerdings muss auch in einem solchen Fall die Aufnahme eines Kredits nicht vollkommen aufgegeben werden. So ist es zum Beispiel möglich, einen zweiten Darlehensnehmer oder auch einen Bürgen mit anzugeben. Hier muss jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer dann seinerseits die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe in der Regel nichts mehr im Wege.
Unabdingbar ist jedoch auch, dass sich der Bürge/der zweite Darlehensnehmer vollkommen über seine Pflichten bewusst ist. Das bedeutet, dass er sich darüber im Klaren sein muss, dass er, bei einem etwaigen Zahlungsausfall des eigentlichen Kreditnehmers dessen Darlehensverpflichtungen übernehmen muss. Sollte also der Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Raten des Kredits zu bezahlen, dann wendet sich die Bank an den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer. Die betreffende Person muss dann, anstelle des Kreditnehmers, die Begleichung der restlichen Kreditschuld übernehmen. Dementsprechend sollte es sich vorab gut überlegt werden, ob man als Bürge oder zweiter Kreditnehmer „einspringen“ möchte.