Wenn ein Auto neues Auto benötigt wird, bieten sich hierfür verschiedene Möglichkeiten an. Dazu gehört unter anderem auch die sogenannte Drei-Wege-Finanzierung sowie das Leasing. Obwohl sich die beiden Varianten sehr ähnlich sind, bestehen hier doch einige Unterschiede, die vor einer Entscheidung für eine der Optionen unbedingt bedacht werden sollten.
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Leasing
Beim Leasing bleibt der Leasinggeber der Eigentümer des Wagens, der am Leasingende zurückgegeben wird.
Beim Leasing wird das betreffende Fahrzeug nicht gekauft, sondern gemietet. Dementsprechend wird der Leasingnehmer hier nicht zum Eigentümer des Wagens; sondern er erhält lediglich für einen bestimmten Zeitraum die Nutzungsrechte.
Für die Wagen-Nutzung muss der Leasingnehmer die vertraglich geregelten Raten sowie ebenfalls Zinsen und Gebühren begleichen. Außerdem wird hier gemeinhin eine Anzahlung verlangt, durch die es möglich ist, die monatlichen Raten zu senken.
Wichtig hierbei ist, dass der Leasingnehmer, obwohl er nicht der Eigentümer des Wagens ist, dazu verpflichtet ist, die Wartung, Pflege und etwaige Reparaturen durchzuführen. Dazu kommt, dass üblicherweise auch keine freie Werkstatt-Wahl besteht: Der Leasingnehmer muss sich an die Werkstätten wenden, die der Leasinggeber ihm vorgibt. Des Weiteren ist es in der Regel bei Reparaturen Pflicht, Originalersatzteile einbauen zu lassen. Auch eine Vollkaskoversicherung wird gemeinhin verlangt.
Ist die Leasing-Laufzeit beendet, gibt der Leasingnehmer den jeweiligen Wagen ganz einfach wieder an den Anbieter zurück. Bei der Rückgabe muss jedoch einiges beachtet werden: So kommt es hier darauf an, ob im Leasingvertrag eine Restwert- oder Kilometerleasing vereinbart wurde.
Gemeinhin ist das Kilometerleasing die unkompliziertere und auch vom Leasingnehmer gut nachvollziehbare Variante. Hier wird im Vertrag eine bestimmte Obergrenze an Kilometer festgelegt, die der Leasingnehmer „abfahren“ kann. Bei Rückgabe des Wagens wird die Kilometeranzahl überprüft: Fällt diese höher aus als im Kontrakt vereinbart, muss der Leasingnehmer die Mehrkilometer nachzahlen. Bei weniger Kilometern erhält er diese dagegen zurück erstattet.
Ganz anders sieht es dagegen beim Restwertleasing aus: Hier wird im Leasingvertrag festgehalten, welchen Restwert der Wagen bei Rückgabe aufweisen muss. Die Ermittlung des Restwertes erfolgt dann durch einen Gutachter. Allerdings verhält es sich hier oftmals so, dass der Gutachter einen niedrigeren Restwert feststellt, sodass der Leasingnehmer die betreffende Summe nachzahlen muss. Bei einem höheren Restwert erhält der Leasingnehmer auch hier den jeweiligen Betrag ausbezahlt, allerdings kommt dies im Allgemeinen recht selten vor.
Drei-Wege-Finanzierung
Bis zum Ende der Darlehenslaufzeit ist es dem Kreditnehmer möglich, sich Gedanken darüber zu machen, welche der drei Optionen er auswählt.
Bei der sogenannten Drei-Wege-Finanzierung steht der Kreditnehmer am Ende der Darlehenslaufzeit vor einer Entscheidung: Er muss sich, wie die Bezeichnung bereits andeutet, zwischen drei Varianten entscheiden.
Zunächst muss hier jedoch beachtet werden, dass zu Beginn üblicherweise eine Anzahlung fällig wird. Anschließend sind monatlich Raten in gleichbleibender Höhe zu bezahlen, die jedoch hauptsächlich aus Zinszahlungen bestehen. Dementsprechend erfolgt bei der Drei-Wege-Finanzierung entweder überhaupt keine oder lediglich eine geringe Tilgung.
Die erste der drei Möglichkeiten, zwischen denen sich der Kreditnehmer entscheiden kann, ist die Bezahlung der hier anfallenden, hohen Schlussrate in einem einzigen Betrag und somit dem Kauf des Wagens. Der Kreditnehmer wird auf diese Weise zum Eigentümer des Fahrzeuges.
Als zweite Option ist es machbar, die Schlussrate mithilfe einer Anschlussfinanzierung zu stemmen. Wird diese Möglichkeit ausgewählt, ist es möglich, den Wagen weiter zu nutzen und ihn mithilfe der Anschlussfinanzierung zu kaufen. Hier müssen jeden Monat gleichbleibende Ratenzahlungen beglichen werden. Sobald die letzte Kreditrate bezahlt wurde, ist der Darlehensnehmer der Eigentümer des Wagens.
Alternativ hierzu kann der Kreditnehmer den betreffenden Wagen auch ganz einfach wieder zurückgeben. Somit ist in diesem Fall auch keine Schlussrate zu entrichten. Allerdings muss sich das Fahrzeug bei dieser Option in dem Zustand befinden, der vertrag geregelt wurde; andernfalls kommen auf den Kreditnehmer weitere Kosten hinzu.
Leasing oder Drei-Wege-Finanzierung?
Bei der Auswahl zwischen den beiden Optionen müssen die persönlichen Wünsche ebenso beachtet werden, wie die finanziellen Möglichkeiten.
Bei der Wahl zwischen Leasing und Drei-Wege-Finanzierung sollte zunächst einmal gut überdacht werden, ob man den Wagen am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit behalten möchte oder nicht.
Wer sich bereits sicher ist, dass das Fahrzeug in das persönlichen Eigentum übergehen soll, für denjenigen ist somit die Drei-Wege-Finanzierung die bessere Wahl. Ist ausreichend Eigenkapital vorhanden, kann die hohe Schlussrate beglichen und der Wagen somit erstanden werden. Sollte das nicht der Fall sein, dann ist es möglich, eine Anschlussfinanzierung in Anspruch zu nehmen, jeden Monat gleichbleibende Raten zu bezahlen, um auf diese Weise zum Eigentümer des Wagens zu werden.
Kreditnehmer, die vorhaben, die hohe Schlussrate während der Darlehenslaufzeit anzusparen, sollten hier unbedingt darauf achten, dass dies auch tatsächlich so umgesetzt und nicht etwa auf die sprichwörtliche „lange Bank geschoben“ wird. Denn hier kann es recht schnell geschehen, dass das Darlehensende „plötzlich“ erreicht ist und die benötigten Gelder doch nicht bereit stehen. In diesem Fall kann bleibt dann nur noch, den Wagen zurück zu geben oder die Anschlussfinanzierung in Anspruch zu nehmen.
Wer sich zu Vertragsbeginn jedoch noch nicht sicher ist, ob er das Fahrzeug behalten oder vielleicht doch lieber zurück geben möchte, der entscheidet sich, aufgrund der Wahlmöglichkeiten, ebenfalls am besten für die Drei-Wege-Finanzierung.
Ebenso kann die Drei-Wege-Finanzierung dann eine gute Wahl sein, wenn man den betreffenden Wagen zwar käuflich erwerben möchte aber im Moment noch nicht die dazu notwendigen Mittel dafür hat.
Steht dagegen jedoch sofort fest, dass man den Wagen am Laufzeitende wieder zurückgeben möchte, bietet sich zumeist eher das Leasing an.
Das ist auch dann der Fall, wenn man in relativ kurzen Zeitabständen immer einmal wieder ein anderes Auto fahren möchte: Ist die Leasinglaufzeit beendet, kann auf Wunsch auch gleich wieder ein weiteres Leasingangebot in Anspruch genommen werden. Die jeweiligen Vertragslaufzeiten können hier durchaus auch recht kurz ausfallen.
Alternative
Ein Autokredit ist eine günstige Alternative, wenn der Darlehensnehmer den Wagen käuflich erwerben möchte.
Eine sehr gute Alternative zu den beiden Finanzierungsarten ist ein Autokredit. Hier wird keine Anzahlung fällig und der Kreditnehmer begleicht ebenfalls jeden Monat Raten in gleichbleibender Höhe. Da die Raten Zinsen sowie auch Tilgung beinhalten, wird am Darlehensende keine hohe Schlussrate fällig.
Beachtet werden muss jedoch, dass es sich hierbei um einen zweckgebundenen Kredit handelt, wodurch man die Darlehenssumme einzig und allein zum Kauf des betreffenden Autos verwenden darf. Zudem behalten die Kreditinstitute gemeinhin den Fahrzeugbrief so lange ein, bis der Darlehensnehmer den Kredit vollständig zurück bezahlt hat. Aufgrund dieser höheren Sicherheit vergebend die Banken bei einem Autodarlehen jedoch einen günstigeren Zinssatz, sodass der Darlehensnehmer hier von nicht zu verachtenden Einsparungen profitiert.