Eine Darlehenszusage ist eine Zusage; oder etwa doch nicht? Im Bereich des Kreditwesens existiert ebenfalls eine sogenannte Kreditzusage unter Vorbehalt, die von dem Antragsteller mit Vorsicht behandelt werden sollte.
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Sofortkredit und Co.
Vor allem im Internet aber beispielsweise auch in Zeitungen wird immer wieder von „Sofortkrediten“, einer „sofortigen Kreditzusage“ oder Ähnlichem geschrieben. Hier taucht dann zumeist schnell der Gedankengang auf auf, dass darunter auch eine tatsächliche, sofortige Zusage des gewünschten Darlehens erfolgt und der betreffende Betrag auf dem Konto gutgeschrieben wird.
Dies ist jedoch nicht der Fall, denn hinten diesen und ähnlichen Begriffen verbirgt sich, gegebenenfalls, tatsächlich eine sofortige Zusage, die der Antragsteller auf seine Darlehensanfrage erhält, verbindlich ist diese jedoch nicht. Dementsprechend handelt es sich hierbei nur um eine Kreditzusage unter Vorbehalt, was in den diversen Anzeigen jedoch oftmals nicht erläutert wird.
Dies gilt aber auch bei herkömmlichen Krediten, die nicht mit der Bezeichnung „Sofortkredit“ oder einem ähnlichen Begriff gekennzeichnet sind: Eine Zusage unter Vorbehalt ist keinesfalls eine Kreditgenehmigung.
Kreditzusage unter Vorbehalt
Bei einer Kreditzusage unter Vorbehalt handelt es sich lediglich um eine unverbindliche, erste Auskunft der Bank: Ausschlaggebend ist die Antwort, die auf den richtigen Kreditantrag folgt.
Hat der Antragsteller eine Kreditanfrage eingereicht und wurde diese tatsächlich von der Bank genehmigt, dann sollte somit unbedingt abgewartet werden. Denn bei einer vorläufigen Kreditzusage handelt es sich lediglich um die Antwort der Bank auf die von dem Antragsteller vorab eingegebenen Daten, die pauschal den jeweils internen Vorgaben des Kreditinstituts entsprechen.
Sobald der Darlehensnehmer die eine solche Zusage unter Vorbehalt bekommen hat, wird das Kreditinstitut in der Regel den richtigen Antrag zusenden. Der Darlehensantrag muss vom Antragsteller vollständig sowie wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben werden. Außerdem ist er mit den Unterlagen auszustatten, die die Bank vorgibt. Dazu gehören in der Regel beispielsweise die letzten drei Gehaltsnachweise. Anschließend wird das Ganze, zumeist per PostIdent-Verfahren, an die Bank zurückgeschickt.
Alternativ hierzu bieten einige Kreditinstitute zur Legitimationsüberprüfung aber auch das VideoIdent-Verfahren an. In diesem Fall ist es dem Antragsteller möglich, der Bank per E-Mail oder auch Brief die diversen Unterlagen zukommen zu lassen.
Erst wenn die Bank den Kreditantrag mit den dazugehörigen Unterlagen in den Händen hält und eine erfolgreiche Legitimation durchgeführt wurde, kommt es zur Bearbeitung des Antrags. Selbst wenn vorab eine Kreditzusage unter Vorbehalt erhalten wurde, muss immer noch auf die diese Antwort gewartet werden. Je nach Bank kann es beispielsweise einige Werktage dauern, bis der Kreditnehmer eine Antwort auf seinen Kreditantrag erhält.
Nachdem die Bearbeitung des Antrags vollständig durchgeführt wurde, teilt die Bank dem Antragsteller mit, ob der von ihm gewünschte Kredit bewilligt oder abgelehnt wird. Hierbei handelt es sich dann um die definitive Zusage beziehungsweise Absage, auf die sich der Antragsteller verlassen kann und die verbindlich ist. Üblicherweise wird dem Kreditnehmer die Entscheidung schriftlich, per Brief oder E-Mail, mitgeteilt. Im Falle einer verbindlichen Zusage überweist die Bank dem Kreditnehmer die beantragten Darlehenssumme üblicherweise ebenfalls binnen einiger Werktage.
Lediglich bei sogenannten „Sofortkrediten“, „Darlehen mit Expressfunktion“ oder Ähnlichem ist, bei einer verbindlichen Darlehenszusage, eine schnellere Auszahlung des Kredits zumeist möglich.
Achtung: Es ist den Banken nicht erlaubt, über das Internet eine verbindliche Darlehenszusage abzugeben. Hierbei handelt es sich lediglich immer um eine Kreditzusage unter Vorbehalt. Wird vonseiten der Bank etwas anderes versprochen, ist es ratsam, von dem jeweiligen Anbieter Abstand zu halten, da es sich hier aller Wahrscheinlichkeit nach um ein „schwarzes Schaf“ handelt.
Dagegen ist es jedoch durchaus möglich und rechtlich erlaubt, dass die Banken dem Antragsteller über das Internet eine verbindliche Absage zukommen lassen. Dementsprechend existieren somit keine vorläufigen Absagen: Erhält der Antragsteller auf seine Anfrage hin eine Absage, so ist diese gültig und es werden von der Bank keine weiteren Schritte in Bezug auf eine Darlehensvergabe eingeleitet.
In einem solchen Fall ist es auf Wunsch jedoch immer noch machbar, das gewünschte Darlehen bei einer anderen Bank zu beantragen. Damit die eigene Bonität nicht leidet, ist es jedoch unbedingt empfehlenswert, hier darauf zu achten, dass das Kreditinstitut bei der Schufa keine Kredit-, sondern eine Konditionenabfrage durchgeführt wird. Der Hintergrund hierfür ist, dass bei zuletzt genanntem keine Eintragung in der Schufa erfolgt; bei einer Kreditanfrage dagegen schon.
Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Darlehenszusage ist es unabdingbar, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt.
Damit die Banken ein Darlehen vergeben ist es somit immer notwendig, nicht nur eine Kreditanfrage zu stellen, sondern einen Darlehensantrag auszufüllen und zu unterschreiben. Des Weiteren benötigen die Banken ebenfalls die in dem Antrag aufgeführten Unterlagen. Die Banken nehmen bearbeiten einen Kreditantrag generell immer nur dann, wenn sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen.
Um hier einer Verzögerung vorzubeugen, ist es somit unbedingt erforderlich, sofort alle wichtigen Daten und Nachweise bereitzustellen. Sollte das Kreditinstitut feststellen, das Unterlagen fehlen, wird die Bank den Darlehensnehmer hierüber in Kenntnis setzen, sodass er diese nachreichen kann. Dementsprechend kann sich die Bearbeitung des gewünschten Darlehens somit durchaus in die Länge ziehen. Kreditnehmer, die auf eine schnelle Auszahlung der Kreditsumme hoffen, sollten somit unbedingt darauf achten, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Zudem ist es für eine erfolgreiche Kreditvergabe unabdingbar, dass der Darlehensnehmer die verschiedenen, weiteren Voraussetzungen der Banken erfüllt. Diese können sich, je nach Bank, zwar etwas voneinander unterscheiden aber im Allgemeinen wird von den Kreditinstitute zum Beispiel eine gute Bonität ebenso verlangt, wie eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein sicheres, festes Einkommen in einer gewissen Höhe ist ein absolutes „Muss“. Ebenso wird gemeinhin auf ein deutsches Girokonto sowie einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland geachtet.
Ist der Antragsteller jedoch nicht dazu in der Lage, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen, dann lehnen die Kreditinstitute die Vergabe des Darlehens ab. Allerdings ist es üblicherweise mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers oftmals doch noch möglich, zu dem benötigten Kredit zu gelangen. Allerdings muss die jeweilige Person dann ihrerseits die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen erfüllen. Da die Bank auf diese Weise von einer höheren Sicherheit profitiert, ist somit zumeist eine erfolgreiche Kreditvergabe doch noch möglich.
Jedoch sollte sich der Bürge beziehungsweise zweite Darlehensnehmer hier vollkommen darüber im Klaren sein, dass er bei einem etwaigen Zahlungsausfall des eigentlichen Kreditnehmers die restliche Darlehensschuld in voller Höhe übernehmen muss. Aufgrund dessen ist es generell ratsam, sich gut zu überlegen, ob man als zweiter Darlehensnehmer eingesetzt werden oder eine Bürgschaft aufnehmen möchte.