Der Begriff „Vorbürge“ ist zwar nicht jedem bekannt aber er gehört schon längst zum Alltag der Banken. Was sich hinter der Bezeichnung verbirgt und wann eine Vorbürgschaft empfehlenswert ist, wird hier erläutert.
Inhalt
Vorbürgschaft
Ist ein Vorbürge vorhanden, existieren ebenfalls Nachbürgen.
Im Grunde genommen kann unter einem Vorbürgen zunächst einmal ein ganz normaler Bürge verstanden werden. Üblicherweise wird die betreffende Person zum Beispiel ebenfalls als Hauptbürge bezeichnet. Das bedeutet: Ist es dem Kreditnehmer, aus welchen Gründen auch immer, irgendwann einmal nicht mehr möglich, die monatlichen Darlehensraten seines Kredits zu bezahlen, tritt die Bank auf den Bürgen zu. In einem solchen Fall muss der Bürge vollständig für die noch offene Darlehensschuld des eigentlichen Kreditnehmers einspringen beziehungsweise diese selbst begleichen.
Bei einer Vorbürgschaft geht es jedoch noch weiter. So wird ein herkömmlicher Bürge gemeinhin dann zum Vorbürgen, wenn weitere Nachbürgen vorhanden sein. So werden hier gleich mehrere Bürgen eingesetzt, um den betreffenden Kredit abzusichern.
Wann ist eine Vorbürgschaft ratsam?
Eine Vorbürgschaft und somit ebenfalls eine Nachbürgschaft bietet sich vor allem bei sehr hohen Darlehenssummen an.
Bei einem herkömmlichen Kredit, wie etwa bei einem klassischen Ratenkredit, der beispielsweise zum Kauf neuer Möbel oder der Anschaffung eines neuen Fernsehgerätes aufgenommen wird, ist normalerweise kein Vorbürge notwendig. Bei solchen und ähnlichen, für die Banken relativ kleinen Beträgen, verzichten diese gemeinhin auf eine Vor- und Nachbürgschaft.
Es kann jedoch möglich sein, dass das Kreditinstitut das gewünschte Darlehen ablehnt. Das ist etwa dann der Fall, wenn der eigentliche Kreditnehmer über kein sicheres, festes Einkommen und/oder eine schlechte Bonität verfügt. Hier ist es dann mithilfe eines Bürgen möglich, der seinerseits die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt, doch noch machbar, zu dem gewünschten Kredit zu gelangen.
Zu den typischen Darlehensvoraussetzungen zählt neben einem gesicherten Einkommen in einer gewissen Höhe ebenfalls eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein deutsches Girokonto sowie ebenfalls ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland wird gemeinhin von den Banken verlangt. Unabdingbar ist zudem ebenfalls, dass der Kreditnehmer sowie ebenfalls der Bürge beziehungsweise der Vorbürge und etwaige Nachbürgen mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben. An Minderjährige vergeben die Banken generell keinen Kredit und es ist ihnen ebenfalls nicht erlaubt eine Bürgschaft, gleich welcher Art, aufzunehmen.
Sollte es also aus den oben genannten oder ähnlichen Gründen notwendig werden, einen Bürgen hinzuzuziehen, dann reicht üblicherweise jedoch ein einzelner Bürge vollkommen aus. So werden hier keine Nachbürgen benötigt und der Bürge wird auch nicht zum Vorbürgen.
Ganz anders dagegen sieht aus, wenn der Darlehensnehmer eine sehr hohe Kreditsumme beantragen möchte. Das ist zum Beispiel beim Kauf eines luxuriösen, großen Hauses oder auch bei kostenintensiven Projekten der Fall.
Hier ist es oftmals der Fall, dass die Bank auf das Hinzuziehen eines Bürgen oder auch auf einen Vorbürgen sowie einen oder mehrere Nachbürgen besteht. Aber auch wenn das Kreditinstitut nicht unbedingt eine Vor- beziehungsweise Nachbürgschaft verlangt, kann es, vor allem bei derart hohen Darlehenssummen, eine gute Wahl sein, dennoch zu derartigen Bürgschaften zu greifen.
So profitiert die Bank bereits durch einen Bürgen von einer höheren Kreditabsicherung. Ist dann noch ein oder auch mehrere Nachbürgen vorhanden, sinkt das Risiko für das Kreditinstitut noch weiter.
Der Hintergrund hierfür ist folgender: Sollte der eigentliche Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, ist es der Bank erlaubt, auf den Bürgen beziehungsweise den Vorbürgen zuzukommen. Sollte auch dieser, wider Erwarten, nicht in der Lage sein, die noch offenstehenden Kreditverbindlichkeiten zu begleichen, dann tritt das Kreditinstitut auf den/die Nachbürgen zu. Mithilfe einer Vor- und Nachbürgschaft ist das Darlehens somit deutlich besser abgesichert.
Dies führt oftmals auch dazu, dass die Banken, eben aufgrund der höheren Sicherheit, einen niedrigeren Zinssatz vergeben. So ist es hier durchaus möglich, das eigene Konto deutlich zu schonen.
Der Vorbürge wird jedoch nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn der eigentliche Darlehensnehmer die Kreditraten nicht mehr begleicht. Bezahlt der Darlehensnehmer diese jedoch immer, dann treten weder der Vorbürge, noch der Nachbürge in Erscheinung. Dementsprechend handelt es sich bei den jeweiligen Personen lediglich um eine Absicherung für die Bank, durch die das Kreditrisiko sinkt.
Auswahl der Bürgen
Welche Vor- und Nachbürgen eingesetzt werden, sollte der Darlehensnehmer gut überdenken.
Bei der Auswahl des Vorbürgen sowie des/der Nachbürgen sollte am besten gut überlegt werden. Unabdingbar ist es, dass die betreffenden Personen die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen.
Daneben ist es jedoch auch ratsam, die persönliche Seite der Bürgschaften miteinzubeziehen. So sollte hier zum Beispiel ebenfalls bedacht werden, dass Geldgeschäfte jedweder Art oftmals dazu führen, das ein sonst harmonisches Verhältnis leidet. Eventuell entsteht hier beispielsweise ein gewisses Abhängigkeitsgefühl oder es wird dem Kreditnehmer vielleicht immer wieder zu Verstehen gegeben, dass das Darlehen „lediglich mit meiner Hilfe“ erhalten wurde. Bei solchen und ähnlichen Situationen kommt es zumeist zu Streitigkeiten und manchmal ebenfalls zu kompletten Zerwürfnissen.
Verschlimmert wird dies in der Regel dann, wenn der Kreditnehmer tatsächlich einmal nicht mehr dazu in der Lage ist, die Darlehensraten zu begleichen. Sobald der Einsatz eines Vorbürgen oder Nachbürgen notwendig wird, kann es ebenfalls sein, dass das einst gute Verhältnis leidet. Aufgrund dessen ist es nicht nur ratsam, gut zu überlegen, welche Person als Vor- und Nachbürge eingesetzt wird, sondern ebenfalls die jeweiligen Bürgen sollten sich gut überlegen, ob sie eine solche Beziehung eingehen möchten.
Dementsprechend müssen die betreffenden Personen gut darüber aufgeklärt werden, welches Risiko sie hier eingehen. In der Regel erfolgt eine dementsprechende Aufklärung aber auch von der Bank. Dennoch ist es, um des guten Verhältnis willens, empfehlenswert, nicht nur den Mitarbeitern des Kreditinstituts das Gespräch zu überlassen, sondern ebenfalls der eigentliche Darlehensnehmer sollte eingehend mit dem Bürgen sprechen. Dazu gehört üblicherweise auch, dass der Kreditnehmer den betreffenden Personen seine jeweilige finanzielle Lage erklärt; denn schließlich müssen diese eingehend darüber informiert werden, auf welche Situation sie sich jeweils einlassen. Doch diese „Offenlegung“ liegt nicht unbedingt jedem angehenden Kreditnehmer.
Wer keine Bürgen einsetzen möchte, sonst aber die allgemeinen Voraussetzungen der Banken zur Kreditvergabe erfüllt, der kann das benötigte Darlehen natürlich auch allein aufnehmen. Sollte das Kreditinstitut dem Vorhaben, aufgrund der hohen Kreditsumme und den fehlenden Bürgen, ablehnend gegenüberstehen, kann es unter Umständen ein guter Weg sein, doch einer kleinere Darlehenssumme auszuwählen und/oder eigene Sicherheiten miteinzubeziehen. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine bereits abbezahlte Immobilie oder eine dementsprechende Wertanlage handeln.