Wenn ein Kredit aufgenommen wird, muss der Antragsteller einen Darlehensvertrag mit der Bank unterschreiben. In dem Kontrakt werden alle wichtigen Konditionen aufgelistet; dabei ist er für beide Seiten verbindlich. Die nachfolgenden Bestandteile sind im Allgemeinen bei klassischen Ratenkrediten sowie ebenfalls bei Immobiliendarlehen üblich.
Inhalt
Kredithöhe und Auszahlungsdatum
Neben der Angabe des Kreditgebers, der Bank, und des Kreditnehmers, sind im Darlehensvertrag ebenfalls die jeweiligen Adressen und Personalien angegeben.
Des Weiteren steht in jedem Kreditvertrag die genaue Darlehenssumme, die der angehende Kreditnehmer beantragt hat. In der Regel erfolgt die Überweisung des betreffenden Betrages auf das im Vertrag angegebene Konto.
Außerdem wird in einem Darlehensvertrag entweder ein genaues Auszahlungsdatum genannt oder es ist beispielsweise ein gewisser Zeitraum angegeben, in dem die Auszahlung des Darlehens stattfindet.
Allerdings gibt es hier durchaus auch eine Ausnahme: So ist es etwa bei einer Immobilienfinanzierung im Bereich des Möglichen, dass je nachdem, wie weit der Bau bereits fortgeschritten ist, auch Teilzahlungen stattfinden können.
Verwendungszweck
Je nachdem, welche Art von Darlehen aufgenommen wird, muss der Kreditnehmer einen bestimmten Verwendungszweck angeben oder er ist hierzu nicht verpflichtet.
Handelt es sich beispielsweise bei einem klassischen Ratenkredit um ein Darlehen, dass zweckungebunden vergeben wird, dann ist der Kreditnehmer hier nicht dazu verpflichtet, der Bank Nachweise über die Verwendung der Darlehenssumme zu übergeben. Zudem ist die Darlehenssumme frei nutzbar.
Anders verhält es sich dagegen bei einem Autokredit oder Immobiliendarlehen: Diese Kreditarten sind zweckgebunden. Dementsprechend darf der Darlehensbetrag lediglich für den im Kreditvertrag genannten Verwendungszweck genutzt werden. Außerdem verlangen die Banken hierüber auch die dementsprechenden Nachweise.
Darlehenslaufzeit und Zinssatz
In einem Kreditvertrag ist genau beschrieben, wann die Zinsen berechnet werden. Diese ermittelt die Bank aus dem Darlehenssaldo, wie etwa immer am 30. des vorhergehenden, kalendarischen Vierteljahres. Des Weiteren muss in dem Kontrakt ebenfalls die Information vorhanden sein, wann die Zinsen fällig sind und der Darlehensnehmer diese bezahlt.
Des Weiteren verhält es sich zumeist so, dass der Zinssatz üblicherweise für eine ganz bestimmten Zeitraum festgeschrieben ist. So ist es zum Beispiel bei einer Immobilienfinanzierung gang und gäbe, dass der Zinssatz für beispielsweise zehn oder auch zwölf Jahre festgelegt wird. Das bedeutet, dass während des genannten Zeitraums keine Zinsveränderung stattfinden darf; dabei ist es vollkommen irrelevant, wie der aktuelle Zinssatz auf dem Finanzmarkt ausfällt.
Außerdem ist es in der Regel so, dass es während der Zinsfestschreibung nicht möglich ist, das Darlehen zu kündigen.
Ebenso vergeben die Banken aber auch variable Zinssätze. Ist das der Fall, dann wird im Kreditvertrag genau festgelegt, wann sich der Zinssatz ändert und welche Bedingungen zu der Änderung führen.
Effektiver/anfänglicher Jahreszinssatz
Jedes Kreditinstitut ist bei der Vergabe eines Darlehen vom Gesetzgeber verpflichtet, den effektiven Jahreszinssatz anzugeben. Da in diesem bereits sämtliche Kreditkosten enthalten sind, bietet sich der effektive Jahreszins hervorragend zum Vergleich der verschiedenen Kreditangebote an.
Handelt es sich um einen Kredit mit variablem Zinssatz, dann muss die Bank den anfänglichen effektiven Jahreszinssatz angeben.
Anfallende Kosten
Sobald ein Antragsteller einen Kredit beantragt, fallen Kosten an. Dazu gehört beispielsweise das Bearbeitungsentgelt sowie bei einer Immobilienfinanzierung ebenfalls eine Bereitstellungsprovision und Wertermittlungskosten.
In den meisten Fällen wird der Bau eines Eigenheims nach dem Fortschritt des Baus ausbezahlt. Dementsprechend erhält der Kreditnehmer hier immer gewisse Teilbeträge. Hier ist es dann so, dass die Banken einen gewissen Prozentsatz je Monat veranschlagen, der für den zu einem gewissen Datum noch nicht ausbezahlten Betrag gilt.
Mittlerweile ist es jedoch nicht mehr erlaubt, dass die Banken einen Verwaltungskostenbeitrag oder eine Kontoführungsgebühr im Darlehensvertrag integrieren.
Sollte die Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung zwingend vom Kreditnehmer verlangen, damit eine Darlehensvergabe erfolgt, dann ist dies ebenfalls im Kontrakt festzuhalten.
Allerdings ist es immer ratsam, dass der angehende Kreditnehmer vor Abschluss der Versicherung eingehend überprüft, ob diese wirklich benötigt wird. Wer keine derartige Versicherung abschließen möchte, der kann sich an andere Banken wenden: Da die Richtlinien der Kreditinstitute unterschiedlich ausfallen, ist es durchaus möglich, dass eine Bank gefunden wird, bei der der Abschluss der Restschuldversicherung nicht unbedingt notwendig ist.
Gesamter Kreditbetrag
Der gesamte Kreditbetrag enthält, wie die Bezeichnung bereits andeutet, alle Kosten, für die der Darlehensnehmer aufkommen muss. Dazu zählen sämtliche Teilzahlungen sowie ebenfalls Zinsen, Tilgung und weitere Kosten.
Rückzahlung
Ein weiterer, wichtiger Punkt in einem Kreditvertrag sind die Rückzahlungsmodalitäten. Handelt es sich bei dem aufgenommenen Kredit um ein sogenanntes endfälliges Darlehen, dann ist der Kreditbetrag vollständig in einer Summe zu bezahlen, sobald das Ende der im Vertrag vereinbarten Zinsfestschreibung erreicht ist.
Bei einem Tilgungskredit ist es dagegen notwendig, jedes Jahr eine gleichbleibende Summe zurück zu bezahlen. Des Weiteren muss eine Zinszahlung durchgeführt werden. Die monatlich zu entrichtenden Raten fallen somit unterschiedlich hoch aus. Das bedeutet, dass je weiter die Tilgung des Kredits fortgeschritten ist, umso niedriger sind die Raten.
Wurde dagegen ein Annuitätendarlehen abgeschlossen, dann sind hier immer gleich hohe Raten zu entrichten, die neben einem Zinsanteil ebenfalls einen Tilgungsanteil enthalten.
Sicherheiten
Zu den wichtigen Vertragsbestandteilen zählt aber auch die Angabe von Sicherheiten. Diese werden je nach Bonität des Antragstellers und Höhe des Kreditbetrages von den Banken verlangt.
Sicherheiten sind jedoch auch immer von dem jeweiligen Verwendungszweck abhängig. So ist es zum Beispiel bei einem Immobilienkredit üblich, dass der Darlehensnehmer zur Kreditabsicherung eine Grundschuld oder auch eine Hypothek aufnimmt.
Bei Antragstellern, die sich dagegen für den Kauf eines neuen Autos entschieden haben, wird dagegen eine sogenannte Sicherungsübereignung durchgeführt.
Zu den weiteren Sicherheiten zählen zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa Lebensversicherungen und Bausparverträge. Ebenso ist eine Bürgschaft eine Darlehensabsicherung. Wird dagegen ein Kredit ohne Sicherheiten vergeben, dann ist von einem „Blanko-Darlehen“ die Rede.
Schufa
Ebenfalls in jedem Kreditvertrag enthalten ist eine Klausel, die die Bank dazu berechtigt, eine Schufa-Abfrage und, bei erfolgreicher Darlehensvergabe, eine Eintragung in der Auskunftei durchzuführen. Auf diese Weise wird die Darlehenswürdigkeit des Antragstellers überprüft.
Damit eine erfolgreiche Kreditvergabe möglich ist, muss der angehende Darlehensnehmer der Klausel zustimmen.
Sonstige Kreditbedingungen
Aber auch sonstige Darlehensbedingungen, wie beispielsweise die Möglichkeit von Sondertilgungen oder das Aussetzen einer Monatsrate im Notfall, können im Kreditvertrag vereinbart beziehungsweise ausgeschlossen werden.
Widerrufsbelehrung
Ein wesentliche Bestandteil eines jeden Darlehensvertrags ist die Widerrufsbelehrung. Üblicherweise wird hierfür vom Kreditnehmer eine separate Unterschrift verlangt.
Durch die Widerrufsbelehrung ist es dem Darlehensnehmer möglich, den Kredit gegebenenfalls innerhalb von einer Woche, nach dem die Unterschrift auf der Widerrufsbelehrung geleistet wurde, in Schriftform zu widerrufen.