Spätestens nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung kommt die Frage nach dem ersten, eigenen Auto auf. Doch wie finanziert man sich als Fahranfänger am besten einen Wagen? Ist es ratsam, hierfür einen Kredit aufzunehmen?
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Finanzierungsmöglichkeiten
Für Fahranfänger, die ihren ersten, eigenen Wagen selbst finanzieren möchten, bietet sich eine Kreditaufnahme an.
Die meisten Fahranfänger sind heutzutage 17, 18 Jahre alt. In diesem Alter ist in der Regel jedoch entweder noch kein oder lediglich ein geringes, eigenes Einkommen vorhanden. Sofern nicht ein gewisser Betrag angespart wurde, ist es somit kaum möglich, dass sich ein Führerscheinneuling sofort von seinem eigenen Geld einen Wagen kauft.
Aufgrund dessen verhält es sich in vielen Fällen so, dass beispielsweise das alte Fahrzeug von den Eltern oder einem Geschwisterkind an den Fahranfänger weitergegeben wird. Ebenso kann es natürlich der Fall sein, dass die Eltern und/oder weitere Verwandte das Geld für ein Auto beisteuern.
Allerdings ist es den Eltern nicht immer möglich, eine solche Summe aufzubringen oder das Kind möchte schlichtweg auf eigenen Füßen stehen und seinen ersten, eigenen Wagen selbst finanzieren. In solch einem Fall bietet sich die Aufnahme eines Kredits zumeist auf ideale Weise an.
Kreditart
Für einen Fahranfänger ist ein klassischer Ratenkredit oftmals die bessere Wahl als ein Autokredit.
Im Allgemeinen kommen hier zwei verschiedene Kreditarten infrage: ein Autokredit sowie ein klassischer Ratenkredit.
Bei einem Fahranfänger bietet sich in der Regel jedoch eher die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits an. Der Hintergrund hierfür ist, dass ein Autokredit zumeist bei Neuwagen oder hochpreisigen Gebrauchtwagen vergeben wird. Hier dient dann auch das Fahrzeug selbst als Sicherheit. Das bedeutet, dass der Fahrzeugbrief zunächst einmal bei der Bank bleibt und zwar so lange, bis der Kreditnehmer die letzte Rate beglichen hat. Erst wenn diese bezahlt wurde, erhält der Darlehensnehmer den Fahrzeugbrief ausgehändigt und wird so zum Eigentümer des Wagens. Vorher ist er lediglich der Besitzer. Dies kann jedoch für einen Führerscheinneuling, der sich sein erstes, eigenes Auto finanzieren möchte, durchaus frustrierend sein: Es wurde ein Auto gekauft, dass ihm streng genommen, doch noch nicht gehört.
Des Weiteren besteht, gerade bei Fahranfängern, die Gefahr, dass unter Umständen schnell mal ein Missgeschick geschieht: So wird vielleicht einmal eine Bordsteinkante oder auch ein Hauseck gestreift. Darunter leidet natürlich der Wagen, was bei einem teureren Modell zumeist doch deutlich mehr zum Tragen kommt als bei einer günstigeren Variante. Aber auch das Unfallrisiko ist zu Beginn oftmals erhöht.
Dazu kommt, dass hochpreisige Wagen üblicherweise deutlich höhere Versicherungsbeiträge mit sich bringen; eventuell ist vielleicht sogar eine Vollkaskoversicherung gewünscht. Doch auch diese Beiträge müssen beglichen werden, was bei einem niedrigeren Gehalt zumeist nicht so einfach ist.
Ein weiterer Punkt, der beachtet werden sollte ist, dass ein Autokredit zweckgebunden ist, sodass die aufgenommene Darlehenssumme nur dazu verwendet werden darf, das gewünschte Auto zu erstehen.
Außerdem kann der Wagen, während der Kreditlaufzeit, lediglich mit Zustimmung der Bank veräußert werden.
Bei einem klassischen Ratenkredit sieht das dagegen anders aus: Hierbei handelt es sich nicht um ein zweckgebundenes Darlehen, sodass die Kreditsumme frei verwendbar ist. Hiervon lassen sich ebenfalls sehr gute Wagen kaufen, die sich für einen Fahranfänger eignen. Diese sind oftmals in Bezug auf die Versicherung günstiger und es ist in der Regel keine Vollkasko-, sondern lediglich eine Teilkaskoversicherung notwendig.
Ein weiterer Pluspunkt eines solchen Darlehens ist, dass der Führerscheinneuling hier sofort der Eigentümer des Wagens ist. So bleibt der Fahrzeugbrief hier von Anfang an in seinen Händen.
Die Rückzahlung eines klassischen Ratenkredits erfolgt, ebenso wie bei einem Autokredit, in gleichbleibenden Monatsraten. Dementsprechend ist es auch für einen Fahranfänger möglich, die Ratenzahlungen ohne Schwierigkeiten zu den monatlich zu bezahlenden Ausgaben dazuzurechnen.
Zudem muss die Rückzahlung der aufgenommenen Darlehenssumme immer ohne Probleme möglich sein. Dementsprechend sollte der angehende Wagenbesitzer vorab gut nachrechnen, ob dies für ihn machbar ist.
Alter und weitere Voraussetzungen
Eine Kreditvergabe ist generell nur an volljährige Personen möglich. Zudem muss der angehende Darlehensnehmer die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen.
Allerdings muss vor der Beantragung eines Kredits unbedingt beachtet werden, dass die Banken generell keine Darlehen an Minderjährige vergeben. Ist der Führerscheinneuling also noch keine 18 Jahre alt, hat er generell die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: Entweder, es wird abgewartet, bis die Volljährigkeit erreicht ist oder es nehmen beispielsweise die Eltern an seiner Stelle den gewünschten Kredit auf.
Damit es jedoch überhaupt zu einer Darlehensvergabe kommt, muss der angehende Kreditnehmer, ganz gleich, ob es sich hierbei um den volljährigen Fahranfänger, dessen Eltern oder eine andere Person handelt, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen.
Dazu gehört gemeinhin ein sicheres, festes Einkommen sowie ebenfalls eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein fester Wohnsitz in Deutschland sowie ein deutsches Girokonto ist in zumeist „Pflicht“.
Ist der Fahranfänger zwar bereits 18 Jahre alt aber ist es ihm nicht möglich, die verschiedenen Voraussetzungen der Kreditinstitute zu erfüllen, vergeben die Banken kein Darlehen.
Aber auch in einer solchen Situation ist es nicht zwangsläufig notwendig, von dem Wunsch nach dem ersten, eigenen Auto abzurücken. So ist es oftmals mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers dennoch möglich, sich den gewünschten Wagen zu kaufen. Allerdings muss dafür der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer die diversen Vorgaben der Banken erfüllen.
Als Bürge oder auch als zweiter Kreditnehmer bieten sich zum Beispiel die Eltern, Geschwister oder auch weitere Verwandte sowie ebenfalls Freunde an. Jedoch muss die betreffende Person sich vollkommen darüber bewusst sein, welche Verpflichtungen hier eingegangen wird.
Ist es dem eigentlichen Darlehensnehmer, aus welchen Gründen auch immer, zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr möglich, die Raten des Kredits zu begleichen, dann kommt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann für die komplette, restliche Kreditsumme aufkommen muss. Außerdem besteht hier eine vollumfängliche Haftung; das bedeutet, dass mit dem ganzen Privatbesitz gehaftet wird.
Dementsprechend möchte eine Bürgschaft sowie ebenfalls das Auftreten als zweiter Darlehensnehmer unbedingt immer sehr gut überlegt sein. Bestehen auch nur die kleine Zweifel, dass es im „Fall des Falles“, also bei einem Zahlungsausfall des eigentlichen Kreditnehmers, möglich ist, für die restliche Darlehensschuld aufzukommen, dann ist es generell besser, weder eine Bürgschaft aufzunehmen, noch als zweiter Kreditnehmer aufzutreten. Hier sollte sich der angehende Darlehensnehmer dann besser nach einer anderen Person umsehen. Dies ist ebenfalls für ihn selbst von Vorteil: Denn ist es dem Kreditnehmer nicht mehr möglich, die Raten zu bezahlen und springt der Bürge/der zweite Kreditnehmer ein, dann ist der Darlehensvertrag, sozusagen, gerettet.