Die Aufnahme eines Darlehens bietet sich für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke an, sodass es mithilfe eines Kredits möglich ist, sich die verschiedensten Wünsche zu erfüllen. Allerdings stellt sich hierbei dann auch schnell die Frage, wer genau eigentlich ein Darlehen bekommt?
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Kein Kreditanspruch
Angehende Darlehensnehmer sollten bei der Kreditaufnahme berücksichtigen, dass generell kein gesetzlicher Anspruch auf ein Darlehen besteht. Das bedeutet, dass die Banken das Recht besitzen, eine Kreditaufnahme gegebenenfalls abzulehnen.
Darlehensvoraussetzungen
Zu den Darlehens-Voraussetzungen, die ein Antragsteller für eine erfolgreiche Kreditvergabe erfüllen muss, gehört zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen.
Um einen Kredit zu erhalten, muss der angehende Darlehensnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Ist das nicht möglich, wird die Bank die Kreditaufnahme ablehnen.
So gilt es zunächst einmal zu berücksichtigen, dass die Kreditinstitute keine Darlehen an Minderjährige vergeben. Dementsprechend muss der angehende Kreditnehmer zumindest bereits 18 Jahre alt sein. Auf diese Weise soll eine Verschuldung, die bereits in jungen Jahren stattfindet, vermieden werden.
Allerdings kann es durchaus geschehen, dass ein Minderjähriger einen Kredit benötigt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Geld für die Ausbildung oder das Studium beziehungsweise eine Wohnung am Ort der zukünftigen Arbeitsstelle benötigt wird. Aber da noch keine Volljährigkeit besteht, ist es auch in diesen und ähnlichen Fällen nicht möglich, einen Kredit zu erhalten.
Es besteht jedoch alternativ dazu die Möglichkeit, dass beispielsweise die Eltern oder eine andere bereits volljährige Person, wie etwa Bruder oder Schwester, das Darlehen für den Minderjährigen aufnehmen. Für die Bank sind die Eltern die Kreditnehmer, sodass es auch zu deren Verpflichtungen gehört, die monatlichen Raten des Darlehens zu bezahlen. Im Innenverhältnis, also zwischen Eltern und Kind, können jedoch die verschiedensten Regelungen getroffen werden. So ist es zum Beispiel denkbar, dass das Kind seinen Eltern einen geringeren Betrag bei einer längeren Laufzeit zurück bezahlt. Ebenso gut haben die Eltern das Recht, auf die Rückzahlung teilweise oder sogar komplett zu verzichten.Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass die jeweilige Person, beziehungsweise der eigentliche Kreditnehmer, dann seinerseits die verschiedenen Vorgaben der Banken erfüllt.
Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Darlehensvergabe ist ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe. Ist dies nicht vorhanden, lehnen die Banken gemeinhin das gewünschte Darlehen ab. Wichtig hierbei ist einerseits, dass das Einkommen sicher ist und andererseits, dass es hoch genug ausfällt, um den gewünschten Kreditbetrag zu erhalten. Sollten sämtliche Kreditvoraussetzungen erfüllt sein, ist jedoch lediglich das Einkommen zu gering, dann kann in der Regel jedoch zumindest ein geringerer Betrag aufgenommen werden.
Sollte sich der Antragsteller dagegen beispielsweise noch in der Probezeit befinden, dann ist das Einkommen nicht gesichert, sodass die Banken den Kredit üblicherweise nicht genehmigen. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag wird es von den Kreditinstituten gemeinhin so gehandhabt, dass der Antragsteller zwar die beantragte Summe erhält, jedoch nur, wenn diese bis vor Ende der Darlehenslaufzeit zurück bezahlt ist. Sollte sich dies beispielsweise um einen Monat überschneiden, zeigen sich die meisten Banken jedoch noch kulant und vergeben dennoch das gewünschte Darlehen. Würde der Kredit jedoch noch einige Monat nach Beendigung der vertraglichen Frist weiterlaufen, wird die Darlehensvergabe gemeinhin verweigert.
Aber auch eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa sind ein „Muss“, damit die Banken einen Kredit vergeben. Durch die Anfrage bei der Auskunftei vergewissern sich die Banken, ob der Darlehensnehmer aller Wahrscheinlichkeit nach in der Lage ist, das gewünschte Darlehen auch tatsächlich zurück zu bezahlen. Auf diese Weise wird also das Kreditrisiko, das die Banken bei einer jeden Darlehensvergabe eingehen, gemindert. Dementsprechend führt eine negative Schufa-Auskunft beziehungsweise eine schlechte Bonität zu einer Kreditabsage.
Des Weiteren setzen die Kreditinstitute gemeinhin voraus, dass der Antragsteller nicht nur einen festen, deutschen Wohnsitz, sondern ebenfalls ein deutsches Girokonto besitzt. Ist dies nicht der Fall, bietet es sich an, den benötigten Kredit bei einer Bank im Ausland beziehungsweise vor Ort zu beantragen.
Voraussetzungen nicht erfüllbar?
Sollte es nicht machbar sein, die diversen Kredit-Voraussetzungen zu erfüllen, dann kann ein solventer Bürge oder zweiter Kreditnehmer oftmals doch noch zu dem gewünschten Darlehen verhelfen.
Ist es einer volljährigen Person jedoch nicht möglich, die diversen Kreditvorgaben zu erfüllen, dann lehnen die Banken das gewünschte Darlehen üblicherweise ab.
Allerdings sollte hierbei unbedingt auch berücksichtigt werden, dass die verschiedenen Vorgaben der Banken durchaus etwas variieren. So kann es zum Beispiel durchaus geschehen, dass die eine Bank aufgrund einer nicht ganz so guten Bonität den Kreditwunsch ablehnt, während ein anderes Kreditinstitut das Darlehen vergibt. Dementsprechend kann es sich unter Umständen durchaus lohnen, bei mehreren Banken nachzufragen.
Lehnen jedoch alle Kreditinstitute das gewünschte Darlehen ab, dann muss dies dennoch nicht zwangsläufig das Ende der Kreditaufnahme bedeuten, denn auch in diesem Fall gibt es, in der Regel, einen Ausweg: Hier besteht zumeist die Möglichkeit, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Allerdings ist es unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Vorgaben der Banken erfüllt. Hier profitieren die Banken von einer höheren Sicherheit, sodass einer erfolgreichen Darlehensvergabe gemeinhin nichts mehr im Wege steht.
Eine Bürgschaft eingehen beziehungsweise als zweiter Kreditnehmer auftreten kann generell jede Person, die in der Lage ist, die diversen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen. So bietet es sich zum Beispiel an, hier die Eltern oder Geschwister zu fragen. Aber auch weitere Verwandte sowie Freunde kommen generell infrage.
Aber auch dann, wenn die Kreditinstitute das gewünschte Darlehen vergeben würden, ohne das ein Bürge beziehungsweise ein zweiter Kreditnehmer hierfür notwendig ist, kann es sich lohnen, eine solche Person hinzuzuziehen. Aufgrund der höheren Sicherheit, die ein Bürge beziehungsweise ein zweiter Darlehensnehmer mitbringt, verhält es sich oftmals so, dass die Banken einen günstigeren Zinssatz vergeben. Dementsprechend kann auf diese Weise sogar einiges gespart werden.
Allerdings sollte eine Bürgschaft sowie der Auftritt als zweiter Darlehensnehmer gut überlegt sein. Denn im Notfall, also wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, tritt die Bank dann auf den Bürgen/zweiten Darlehensnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits für die Begleichung der noch vorhandenen, restlichen Kreditschuld aufkommen muss. Dabei wird im Regelfall vollumfänglich gehaftet. Dementsprechend sollte vorab auch gut nachgerechnet werden, ob es „im Fall des Falles“ tatsächlich möglich ist, für die noch offene Kreditschuld aufzukommen. Ist dies nicht möglich, sollte unbedingt von der Aufnahme einer Bürgschaft sowie von einem Auftritt als zweiter Darlehensnehmer abgesehen werden.