Beim Abschluss eines Bausparvertrages wird in der Regel eine Abschlussgebühr vereinbart, die normalerweise zwischen ein und zwei Prozent der ausgehandelten Summe des Vertrages beträgt. Sie kann sich aber auch an dem ausgewählten Bauspartarif und der jeweiligen Bausparkasse orientieren. Diese Abschlussgebühr wird oft direkt mit dem Abschluss des Vertrags in einer Summe gezahlt oder in die ersten durch den Vertrag entstehenden Abrechnungen eingerechnet. Wenn man nach dem Auslauf der Bausparvertrages auf die Zuteilung eines Bauspardarlehens verzichtet, wird die Gebühr bei vielen Bausparkassen aber auch erstattet. Über diese Option wird aber beim Abschluss des Vertrags entschieden, so dass Kunden hierauf besonders achten sollten.
Abschlussgebühren fallen im Rahmen einer Baufinanzierung meist für den Abschluss von Bausparverträgen an. Die Höhe liegt zwischen einem und zwei Prozent der Bausparsumme und ist abhängig von der gewählten Bausparkasse und dem Bauspartarif. Je nach Wunsch und Vereinbarung kann die Abschlussgebühr sofort nach Vertragsabschluss bezahlt oder aber mit den ersten eingehenden Monatsraten verrechnet werden. In diesem Fall wird der Bausparvertrag quasi mit einem Sollbetrag gestartet. Dies jedoch kann Verzögerungen bei der Zuteilung bedeuten.
Inhalt
Höhe der Abschlussgebühren prüfen
Um die Kosten der Baufinanzierung möglichst gering zu halten, sollten Darlehensnehmer die Höhe der Abschlussgebühren vorab genau prüfen. Auch die Frage, ob die Bausparkasse die Gebühr eventuell erstattet, wenn das Darlehen später doch nicht genutzt wird, sollte geklärt werden. Dies ist insbesondere für Menschen interessant, die den Bausparvertrag vorsorglich abschließen und bei Zuteilung doch auf das Darlehen verzichten können.
Abschlussgebühr ist keine Bearbeitungsgebühr für Kredite
Bearbeitungsgebühren für Kredite dürfen seit Mai 2014 von den Banken und Sparkassen laut einem Urteil vom BGH (Bundesgerichtshof) nicht mehr erhoben werden. Das Urteil schließt Gebühren ein, die Bank in Zusammenhang mit der Gewährung von verschiedensten Krediten bis dahin forderten. Weggefallen sind seitdem beispielsweise:
- Kontoführungskredite für das Kreditkonto
- Gebühren für die Überprüfung der Bonität
- Gebühren für die Bearbeitung der Kreditanträge
Bereits gezahlte Gebühren konnten die Bankkunden nach dem Urteil 2014 von den Banken rechtskräftig zurückgefordert werden.
Nicht von dem Urteil betroffen ist die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag. Hier handelt es sich nicht um eine Gebühr, die im Zusammenhang mit einem gewährten Kredit erhoben wird. Die Bausparkassen sind auch nicht rechtlich verpflichtet, die Abschlussgebühr für den Sparvertrag später zurückzuzahlen. In vielen Fällen wird allerdings die Abschlussgebühr zurückerstattet, wenn der Bausparer später nach der Zuteilung kein Baudarlehen in Anspruch nimmt. Wird allerdings der Bausparvertrag vom Kunden gekündigt, gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Rückerstattung dieser einmaligen Gebühr.
Für das später gewährte Baudarlehen dürfen allerdings keinerlei Bearbeitungsgebühren gefordert werden. Bis zum BGH Urteil zu den Kredit-Bearbeitungsgebühren wurde von den Bausparkassen nochmals eine Darlehnsgebühr bei Erteilung des vereinbarten Bauspardarlehn gefordert. Diese Praxis ist seit 2014 nicht mehr gestattet.
Bausparvertrag prüfen – Abschlussgebühr und Zinsen
Bei dem derzeit extrem niedrigen Zinsniveau tendieren die Zinsen für Bausparverträge gegen Null und sind niedriger als die ebenfalls stark gefallenen Zinsen für das Tagesgeld. Ein Bausparvertrag wird gewöhnlich über eine feste Ansparsumme abgeschlossen. An dieser Summe orientiert sich die zu zahlende Abschlussgebühr von 1 % bis 1,6 %. Die Art der Zahlung der Abschlussgebühr variiert von Bausparkasse zu Bausparkasse. Bei einigen Sparverträgen muss der Kunde die anfallende Abschlussgebühr direkt zum Vertragsschluss zahlen. Üblich ist weiterhin die Verrechnung dieser Gebühr mit den ersten Raten der Einzahlung auf den Bausparvertrag. Da sich die Gebühr an der Höhe der vereinbarten Sparsumme und am Tarif orientiert, werden leicht Zahlungen von mehr als 300 Euro als Abschlussgebühr fällig. Wie die Gebühr gezahlt wird, liegt letztlich bei der jeweiligen Bausparkasse. Da die Abschlussgebühr nicht in die Zinsen eingeht, wird bei einer Ratenverrechnung für diese Gebühr das Bausparkonto anfangs im Minus stehen. Erst, wenn die Abschlussgebühr vollständig eingezahlt wurde, können Zinsen dem Konto gutgeschrieben werden. Bei einem guten Zinsangebot seitens einer Bausparkasse kann es vorteilhaft sein, die Gebühr direkt nach dem Abschluss des Vertrages zu zahlen und bereits mit der ersten eingezahlte Sparrate Guthabenzinsen zu erhalten.
Unabhängig von der Zahlungsweise für die Abschlussgebühr handelt es sich um eine Einzahlung, die dem Sparer keinerlei Ertrag bringt. In jedem Einzelfall muss somit entschieden werden, ob diese indirekte Zinsminderung angesichts von Niedrigzinsen in Kauf genommen werden soll. Für ein Sparziel im Sinne einer Geldanlage erscheint derzeit ein Bausparvertrag eher wenig attraktiv. Vorteile lassen sich damit nur erzielen, wenn eine Verwendung für Wohneigentum nicht in Frage gestellt wird. Dann kann sich dieser Sparvertrag im Verein mit weiteren öffentlichen Förderungen und der Zinsgarantie für das künftige Darlehen lohnen. Grundsätzlich bleibt derzeit der Bausparvertrag mit dem Ziel Wohneigentum eine Spekulation auf steigende Zinsen innerhalb der fünf bis acht Jahre bis zur möglichen Zuteilung und Abnahme des Darlehns.
Abschlussgebühr bei Änderung der Bausparsumme
Zwar wird in der Regel davon ausgegangen, dass die Abschlussgebühr anteilig zur vereinbarten Bausparsumme einmalig erhoben wird. Es kann jedoch auch zu Nachzahlungen kommen. Dieser Fall tritt ein, wenn ein Bausparer sich entschließt, für den laufenden Vertrag die Bausparsumme zu erhöhen. Möglich ist das bei den flexiblen Bausparverträgen. Bei einer Erhöhung kann die Bausparkasse eine Nachgebühr fordern. Beim flexiblen Bausparvertrag kann die Bausparsumme auch gesenkt werden. Allerdings hat das keine Minderung und Teilrückzahlung der geleisteten Gebührenzahlung zur Folge.
Abschlussgebühr – eine wichtige Größe beim Bausparvertrag
Die Bausparkassen bieten viele verschiedene Tarife und Variationen für Bausparverträge an. Die Verträge können über unterschiedliche Sparsummen, über verschiedene Laufzeiten und mit unterschiedlichen Guthaben- und Darlehnszinsen abgeschlossen werden. Die Abschlussgebühr variiert von Anbieter zu Anbieter von Zahlungen in Höhe von 1,00 % über 1,10 % bis 1,60 %. Beispielsweise bei einer Bausparsumme von 40.000 Euro würde die Abschlussgebühr bei 1 % 400 Euro und bei 1,6 % bereits 640 Euro betragen. Eine Differenz von 240 Euro ist schon einen gründlichen Vergleich wert.
Im Internet werden die verschiedensten aktuellen Vergleiche für Bausparverträge veröffentlicht. Vergleiche, die die besten Angebote listen, eignen sich für eine schnelle Übersicht. Im Vergleich vieler Bausparkassen werden Sollzinsen, Guthabenzinsen, Darlehen, Spar- und Darlehnsraten sowie die Abschlussgebühr aufgeführt. Für nähre Informationen zu den jeweiligen Konditionen kann auf das jeweilige Angebot geklickt werden. Für eine genaue Berechnung von Bausparverträgen stehen online Bausparrechner zur kostenlosen, unverbindlichen Nutzung zur Verfügung. Ein gründlicher Vergleich sollte unbedingt dem Vertrag vorausgehen.
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