Die Ablösesumme im Kreditwesen definiert den realen Betrag, den ein Kreditnehmer bei einer Soforttilgung oder Umschuldung an die Bank zu zahlen. Da in die Ablösesumme sowohl der Restkredit wie Zinsen eingehen übersteigt die Ablösesummer immer den zuvor ausgezahlten Kredit.
Im Bereich der Baufinanzierung wird als Ablösesumme der Betrag bezeichnet, der bei vollständiger Kreditrückzahlung an die Bank zu überweisen ist. Die Ablösesumme beschreibt eine Summe, die an einen Kreditanbieter im Zuge einer Ablöse (Kündigung vom Kreditvertrag, Umschuldung) zu zahlen ist. Bestandteile der Ablösesumme sind die noch nicht getilgte Restschuld, Bearbeitungsgebühren und bei vorzeitiger Kündigung des Darlehns die Vorfälligkeitsentschädigung als Ausfallentschädigung für den Kreditgeber. Die Höhe der Ablösesumme wird vom Darlehnsgeber berechnet. Entscheidende Faktoren sind dabei u.a. die Restschuldhöhe inklusive der erwarteten Zinsen. Baukredite enthalten eine Zinsfestschreibung für einen bestimmten Zeitraum. Die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn die Zinsbindung ausgelaufen ist. Daher ist der Zeitpunkt der Darlehnskündigung sehr entscheidend für die Höhe der gesamten Ablösesumme. Bei vorzeitigen Kündigungen von Baukrediten ist Vorsicht geboten, da vielfach eine sehr hohe Ablösesumme zu zahlen ist.
Inhalt
Vorfälligkeitsentschädigung – Bestandteil der Ablösesumme
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist zahlbar, wenn ein Darlehn vorzeitig gekündigt wird. Ein Darlehn zur Baufinanzierung kann erst nach Ablauf von 10 Jahren ohne Zusatzkosten gekündigt werden. In vielen Fällen endet auch die Festschreibung der Zinsen des Baudarlehns. Die 10-Jahresfrist für eine mögliche Kündigung ist nur ein Recht des Darlehnsnehmers, die Bank kann dem Kreditnehmer nach dieser Zeitspanne nicht einfach das Darlehn kündigen. Die Frist von 10 Jahren beginnt zum Zeitpunkt der vollständigen Inanspruchnahme des Darlehns. Wurde das Darlehn in Teilbeträgen ausgezahlt, ist der Tag maßgebend, an welchem dem Darlehnsnehmer der letzte Teil des Baukredits ausgezahlt wurde. Wurde während der 10-Jahresfrist der Vertrag umformuliert, z.B. bei der Anpassung der Zinsen, beginnt die 10-Jahresfrist erneut mit dem angepassten, neu formulierten und unterzeichneten Vertrag. Erfolgt die Kündigung ordentlich nach Ablauf der 10 Jahre, wird die Ablösesumme lediglich die Differenz zwischen bereits gezahlten Raten und der offenen Restsumme des Darlehns sowie den Bearbeitungsgebühren.
Bei einer Kündigung vor Ablauf von 10 Jahren und vor Auslaufen der festgelegen Zinsbindung, erhöht sich die Ablösesumme um die Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung soll Zinsverluste ausgleichen, die der Bank durch die Kündigung entstehen. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Gründen das Darlehn vorzeitig abgelöst wird. Gründe können einschneidende Lebensveränderungen, der Verkauf des Hauses vor Tilgung des Baukredits, eine notwendige Umschuldung oder die freiwillige vorzeitige Rückzahlung der Darlehnsrestsumme sein. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird umso höher sein, desto höher die offene Restsumme des Darlehns einschließlich Zinsen.
Ablösesumme bei vorzeitiger Tilgung genau prüfen
Einer der häufigsten Gründe für die vorzeitige Kündigung eines Baudarlehns eines anderen Kreditgebers zu niedrigeren Zinsen. Je nachdem, wie hoch der Betrag der Restschuld zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung ist, kann die Vorfälligkeitsentschädigung plus Bearbeitungsgebühren die Ablösesumme nachteilig erhöhen. In dem Fall sind die aufgewendeten Kosten für die Ablösung/Umschuldung höher als es der Gewinn aus den Zinsvorteilen bei der anderen Bank wäre.
Wird der Betrag der Ablösesumme benötigt, um einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, sollten alle dabei anfallenden Kosten und Gebühren berücksichtigt werden. Vor allem bei Umschuldungen ist es wichtig, die zu zahlende Summe genau zu überprüfen und zu berechnen, ob sich ein Wechsel der Bank tatsächlich lohnt. Es kann vorkommen, dass der Zinsvorteil hinter den Ablösekosten zurückbleibt. Oft kann es sinnvoll sein, bis zum Ende der Zinsbindungsfrist zu warten und erst dann die Umschuldung vorzunehmen. Ebenso kann es ratsam sein, mit der vollständigen Sofort-Tilgung des Darlehns zu warten, bis die Zinsfestschreibung aufgehoben wird. Auch wenn vielleicht wegen einer Erbschaft oder des Verkaufs anderer Immobilien usw. schon zuvor das Kapital für die restlose Tilgung verfügbar ist. Vorteilhafter kann es sein, vertraglich vereinbarte Rechte für kostenlose Sonderzahlungen in Anspruch zu nehmen.
Nicht selten müssen Auseinandersetzungen um die Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der Ablösesumme gerichtlich geklärt werden. Der Gesetzgeber bereits die Verpflichtung für die Banken vorgesehen, die Berechnungen transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Außerdem müssen Sondertilgungen bei den Berechnungen berücksichtigt werden. Dennoch sind die Forderungen für Vorfälligkeitsentschädigungen in vielen Fällen nicht rechtlich eindeutig. Es lohnt sich, Unklarheiten bei der Berechnung mithilfe eines spezialisierten Rechtsbeistands zu prüfen. Es gibt zudem eine Reihe von Online Hilfen zur Feststellung der Vorfälligkeitsentschädigung, mittels derer Bauherren Ablösesumme und Vorfälligkeitsentschädigung leichter berechnen können. Während der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung sollte der Betrag hinterlegt, aber dem Kreditgeber noch nicht ausgehändigt werden.
Ablösesumme bei anderen Krediten
Bei Baufinanzierungen ist die Ablösung von Darlehen besonders häufig, weil der Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindung das Recht zur Kündigung hat. Bei üblichen Ratenkredit gilt die Zinsbindung gewöhnlich für die gesamte Laufzeit des Kredits. Dennoch können verschiedene Umstände auch hier zur Ablösung des Kredits und einer zahlbaren Ablösesumme führen. Eine Ablösung des Ratenkredits kann durch die Sofortzahlung der gesamten Restschuld, einschließlich der Zinsen erfolgen oder durch eine Umschuldung, falls ein anderes Angebot zinsgünstiger ist oder mehrere Kredite zinsgünstig in einem Kredit erfasst werden sollen. In die Ablösesumme fließen über die Restschuld hinaus die Zinsen ein, die bis zum Zeitpunkt der Ablösung zu zahlen wären. Da der Bank für den Rest der Laufzeit gewöhnlich Zinsen entfallen werden, wird dieser Verlust auch hier durch Vorfälligkeitsgebühren ausgeglichen. Die Berechnung und die endliche Höhe dieser Vorfälligkeitsgebühren tragen entschieden zu den Kosten der Ablösung bei. Die Bank wird die Vorfälligkeitsgebühren in dem Rahmen anpassen, in der ihr Ratenzahlungen und Zinsen entgehen. Genaue Prüfung ist auch in diesem Fall wichtig, damit die schnelle Rückzahlung des Kredits nicht unverhältnismäßig verteuert wird. Enthält der Kreditvertrag die Möglichkeit kostenloser Sonderzahlungen, kann es vorteilhafter sein, die vorzeitige Rückzahlung lieber mittels der Sonderkosten als mit der Sofortzahlung vorzunehmen. Werden die Vorfälligkeitsgebühren in Kauf genommen, kann beim Ratenkredit jederzeit eine Umschuldung vorgenommen werden. Die Umschuldung mehrerer Kredite in einen einzigen kann zinsgünstiger sein. Allerdings ist zu bedenken, dass von verschiedenen Kreditinstituten Vorfälligkeitsgebühren anfallen werden.
Verhandlung statt Ablösesumme
Sowohl beim Ratenkredit wie bei Baudarlehn (nach der Zinsbindung) kann über günstigere Konditionen bezüglich des Zinssatzes verhandelt werden. Führen solche Verhandlungen zwischen Kunde und Kreditgeber zu Erfolg, ist das oft eine vorteilhaftere Lösung als die Ablösung und Umschuldung. Gerade bei solventen Kunden mit weniger hohen Krediten oder kurzen Laufzeitigen zeigen sich die Kreditgeber manchmal verhandlungsbereit und kulant.
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