Ein Kredit wird zumeist mit einer recht langen Laufeit abgeschlossen. So ist es in der Regel notwendig, zumindest über mehrere Monate oder Jahre das Darlehen abzubezahlen. Doch während einer solch langen Zeit kann vieles geschehen und sich ebenfalls die finanzielle Situation des Kreditnehmers ändern. So kommt es hier oftmals zu der Frage, ob es möglich ist, die Laufzeit eines bereits bestehenden Kredits anzupassen?
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Anpassung der Laufzeit: Warum?
Verschiedene Gründe können dazu führen, dass ein Kreditnehmer eine Anpassung der Darlehenslaufzeit wünscht.
Bei der Beantragung eines Kredits wird neben der Höhe der Darlehenssumme beispielsweise ebenfalls die Höhe der monatlich zu entrichtenden Rate und die Laufzeit bestimmt. Die jeweiligen Konditionen und weiteren Vereinbarungen sind im Darlehensvertrag festgeschrieben, sodass sich beide Vertragsparteien daran halten müssen.
Allerdings ist es durchaus möglich, dass der Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit dennoch den Wunsch hegt, diese zu verändern. So kann es zum Beispiel aufgrund einer fälligen Wertanlage oder einer Erbschaft infrage kommen, dass das Darlehen vollständig in einem Betrag beglichen werden kann.
Oder es wird eine andere Arbeitsstelle angenommen, bei der das Gehalt niedriger ausfällt, sodass eine längere Laufzeit und somit eine niedrigere Rate gewünscht werden.
Kredit vorzeitig abbezahlen
Ob im Rahmen einer Umschuldung oder aufgrund einer plötzlich verbesserten finanziellen Situation: Kredite ohne festen Zinssatz können zumeist früher als ursprünglich geplant zurück bezahlt werden.
Sofern es sich nicht um ein Darlehen mit einem festgelegten Zinssatz handelt, ist es in der Regel durchaus möglich, den laufenden Kredit vor Ende der Laufzeit vollständig zu tilgen. Allerdings kann es der Fall sein, dass die Banken diesbezüglich eine Gebühr erheben. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, die von den Kreditinstituten aufgrund einer vorzeitigen ganzen oder teilweisen Tilgung des Darlehens erhoben wird. Der Grund hierfür sind die Zinsverluste, die der Bank entstehen.
Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens bietet sich beispielsweise dann an, wenn sich die persönliche, finanzielle Situation gebessert hat und es möglich ist, das Darlehen auf einmal zu begleichen. Aber auch eine Umschuldung kann sinnvoll sein, wenn der neue Kredit einen günstigeren Zinssatz aufweist als das bei dem bereits laufenden Darlehen der Fall ist. Hier wird die Darlehenssumme des neuen Kredits dazu verwendet, um das alte Darlehen zu tilgen. Dementsprechend muss hier dann nur noch der neue, zinsgünstigere Kredit abbezahlt werden.
Darlehenslaufzeit verlängern
Die meisten Banken gehen auf den Wunsch ihrer Kreditnehmer in Bezug auf eine Darlehensverlängerung ein.
Wer die Kreditlaufzeit eines bereits bestehenden Vertrages verlängern möchte, sollte zunächst einmal bedenken, dass hierauf kein rechtlicher Anspruch besteht. Allerdings kommen die meisten Banken ihren Kunden oftmals entgegen.
Zunächst einmal ist es bei einem solchen Wunsch empfehlenswert, mit dem Kreditgeber in Kontakt zu treten. Hier wird üblicherweise auch danach gefragt, warum eine Verlängerung der Darlehenslaufzeit gewünscht wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Gehalt gekürzt wurde oder man die Arbeitsstelle wechselt, wodurch ein geringeres Einkommen vorhanden ist.
In der Regel gehen die meisten Banken auf den Wunsch ihres Kreditnehmers ein und Verlängern hier tatsächlich die Laufzeit des betreffenden Darlehen, denn immerhin sind auch die Banken bestrebt, etwaige Verluste zu vermeiden.
Allerdings muss eine solche Änderung unbedingt in Schriftform erfolgen, da üblicherweise in den Kreditvereinbarungen bereits festgelegt ist, dass eine solche Vorgehensweise notwendig ist. Ebenso ist es unabdingbar, dass die Bank sowie ebenfalls der Darlehensnehmer das betreffende Schriftstück unterschreiben. Nur auf diese Weise wird die neue Kreditlaufzeit gültig.
Allerdings muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass es sich bei einem derartigen Vorgang um eine Änderung des Vertrages handelt. Dementsprechend ist es durchaus möglich, dass der Kreditnehmer höhere Zinszahlungen und/oder zusätzliche Bearbeitungsgebühren entrichten muss.
Raten erhöhen
Tritt jedoch das Gegenteil ein, also steht zum Beispiel eine Erhöhung des Gehalts an, dann bietet es sich an, die Rate des Kredits zu erhöhen. Auf diese Weise ist der Darlehensnehmer nicht nur schneller schuldenfrei, sondern es werden ebenfalls Zinsen gespart.
Allerdings muss auch hierfür mit der Bank gesprochen und deren Genehmigung eingeholt werden. In den meisten Fällen sind die Kreditinstitute jedoch nicht abgeneigt, da sie auf diese Weise ihr Geld wieder schneller zurück erhalten.
Jedoch gilt auch hier, dass eine solche Änderung der Schriftform bedarf und das mit dieser weitere Kosten verbunden sein können.
Stundung
In vielen Fällen enthält der Kreditvertrag eine Stundungsklausel; ist das jedoch nicht der Fall, kann auch diesbezüglich bei der Bank nachgefragt werden.
Die meisten Kreditverträge beinhalten zudem eine Stundungsklausel. In dieser ist festgehalten, dass sich die Laufzeit eines Darlehen im Rahmen einer Stundung verlängert. Hierbei wird beachtet, dass zwar in den betreffenden Monaten keine Rate beglichen wurde, dafür aber dennoch Zinsberechnungen anfallen. Dementsprechend muss der Kreditnehmer nach der Stundung einen höheren Beitrag begleichen, was wiederum dazu führt, dass die zu bezahlenden, monatlichen Raten ebenfalls höher werden.
Bevor jedoch mit einer Stundung geliebäugelt wird, sollte hier zunächst unbedingt im Kreditvertrag nachgelesen werden, denn nicht jeder Kontrakt enthält eine dementsprechende Klausel. Es ist jedoch auch in diesem Fall möglich, bei der Bank nachzufragen, ob eventuell eine Stundung möglich ist. Allerdings wird das Kreditinstitut auch hier nach dem jeweiligen Grund fragen.
Fazit
Bei Krediten, die keine feste Zinsbindung aufweisen, ist es in der Regel möglich, mit der Bank in Kontakt zu treten und eine Verlängerung oder Verkürzung der Darlehenslaufzeit zu beantragen. In den meisten Fällen kommen die Kreditinstitute ihren Kunden entgegen und entsprechen, in einem gewissen Umfang, deren Wunsch.
Ebenso ist es, beispielsweise aufgrund der Auszahlung einer Wertanlage, einer Erbschaft oder mithilfe einer Umschuldung möglich, den bereits bestehenden Kredit zu tilgen. Bei zuletzt genanntem wird mithilfe der neu beantragten Darlehenssumme die bestehende Kreditschuld beglichen. So ist es nur noch notwendig, den neuen Kredit zu begleichen. Eine Umschuldung bietet sich vor allem dann an, wenn der neue Kredit günstigere Zinsen bietet, als das alte Darlehen.
Eine weitere Option kann die Stundung des Darlehens darstellen. Allerdings ist diese Möglichkeit nicht in jedem Kreditvertrag enthalten, sodass es sich gegebenenfalls auch hier anbietet, das Gespräch mit der Bank zu suchen.
Üblicherweise fragen die Kreditinstitute jedoch nach, warum eine Verlängerung oder Kürzung der Darlehenslaufzeit beziehungsweise eine Stundung des Kredits gewünscht wird. Hier ist es unbedingt ratsam, ehrlich zu sein und den jeweiligen Grund anzugeben. Oftmals ist der Hintergrund beispielsweise ein niedrigeres Einkommen oder eine weitere, finanzielle Belastung. Da aber auch die Banken daran interessiert sind, dass die Darlehensschuld beglichen wird, ist hier in vielen Fällen ein entgegenkommen möglich.