Als amtlicher Lageplan wird ein Verzeichnis bezeichnet, welches von den Kataster- oder Liegenschaftsämtern geführt wird. Dieses gibt Aufschluss über die genaue Lage eines Grundstücks, dessen Bebauung und der an das Grundstück angrenzenden Grundstücke. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss man den amtlichen Lageplan anfordern, um auf ihm das bauliche Vorhaben darzustellen. Dabei werden auch die Bebauungen der Nachbargrundstücke aufgezeigt. Weiterhin gibt der amtliche Lageplan Auskunft darüber, wo die rechtmäßigen Grenzen eines Baugrundstückes und dessen Umringsmaße liegen. Außerdem zeigt der amtliche Lageplan die genaue Fläche eines Baugrundstücks. Anhand der Angaben kann dann ein Neubau geplant werden, ohne gegen die gesetzlichen Auflagen zu verstoßen.
Wer sich über die genaue Lage eines Grundstücks informieren möchte, nutzt den amtlichen Lageplan, der von Kataster- und Liegenschaftsämtern erstellt und ausgegeben wird. Er zeigt die genauen Grundstücksgrenzen und hilft so, dessen Größe zu bestimmen. Neben der individuellen Lage des Grundstücks sind anhand des Lageplans auch die Nachbargrundstücke sowie deren Nutzung und Bebauung ersichtlich. Gerade bei Bauanträgen ist es wichtig, den Lageplan einzusehen, um einen Verstoß gesetzlicher Auflagen zu vermeiden.
Banken fordern Lageplan an
Auch beim Abschluss einer Baufinanzierung fordern die Banken neben sonstigen Grundstücksunterlagen auch den amtlichen Lageplan an. Er soll helfen, den Wert des Grundstücks zu ermitteln und so schließlich auch den Wert des Gebäudes an sich und den Beleihungsauslauf zu berechnen. Dies ist wichtig, wenn das Grundstück als Sicherheit für den Kredit dienen und eine Grundschuld eingetragen werden soll.
Ein amtlicher Lageplan ist ein Verzeichnis, welches akribisch von den Katasterämtern oder Liegenschaftsämtern geführt wird. Darin bekommt man Aufschluss über die genaue Lage eines Grundstücks, aber auch über dessen Bebauung und Grundstücksgrenzen. Dies ist vor allem wichtig, wenn ein Grundstück eine Baugenehmigung erhalten sollte. Dafür muss ein amtlicher Lageplan beim zuständigen Katasteramt beantragt werden, um darauf das Bauvorhaben darstellen zu können. Gleichzeitig kann man darauf dann die Nachbargrundstücke einsehen und so Auskunft erhalten über die rechtmäßigen Grenzen eines Baugrundstückes. Aufgrund der Angaben des amtlichen Lageplanes kann ein Neubau geplant werden.
Inhalt
Inhalte des amtlichen Lageplans
In § 3 der BauPrüfVO (Bauprüfungsverordnung) werden die wesentlichen Inhalte für einen amtlichen Lageplan vorgezeichnet. Dabei können, je nach Region und Bundesland, bestimmte Punkte des amtlichen Lageplans variieren. Der amtliche Lageplan bezieht sowohl die Daten für den vorhandenen Bestand ein wie auch neue Planungen.
Daten des Bestands:
- Die genaue Aufzeichnung der Liegenschaften
- Eigentumsverhältnisse
- Topographische Darstellungen für das jeweilige Baugrundstück sowie für Grenzbereiche
- Genaue Beschreibung der Grundstücksbebauung, einschließlich der Abstandsflächen
- Genaue Beschreibung und Darstellung der Bebauung in der Nachbarschaft
- Stand der Erschließung, Objekte auf vorhandenen Verkehrsflächen
- Aufzeichnung aller Flächen mit vorhandenen Baulasten
- Erschließungstraße, Darstellung der Kanalisation auf dem jeweiligen Grundstück
- Das Grundstück und die Umgebung betreffende Festlegungen des Bebauungsplans
- Öffentlich-rechtliche Festlegungen, die Grundstück und Umgebung betreffen
Inhalte zur neuen Planung:
- Eintragung der Neuplanung für die Bebauung
- Wesentliche Anhaltspunkte der Messdaten
- Abstandstiefen, Bemessungen der baulichen Nutzung, einschließlich genauer Dokumentationen und Berechnungen
- Wichtigste Punkte der Planung für die Entwässerung und die Freiflächen
- Nachweis für die Stellplätze
Die Kosten für den amtlichen Lageplan sind an die geltende Gebührenordnung gebunden. Sie umfassen die Planerstellung, Flächenfaktoren vom Grundstück zur Bebauung, Baukosten und Bodenwert.
Bedeutung vom amtlichen Lageplan für den Bauantrag
Für einen Bauantrag ist der amtliche Lageplan eine wichtige Grundlage. Von den Bauordnungsämtern werden diese Lagepläne als maßgebliche Dokumente betrachtet. Bei der Erstellung von einem amtlichen Lageplan für eine neue Bebauung können sich Probleme für Teile von geplanten Bauvorhaben ergeben. Wo eine Bauplanung anders als ursprünglich vorgesehen, Veränderungen berücksichtigen muss, beraten sich die zuständigen Ingenieure für die Vermessung mit den zuständigen Bauherren. Somit können bereits bei der Erstellung des amtlichen Lageplans die entscheidenden Weichen für die Baugenehmigung bis hin zu Einzelheiten geklärt werden. In der Regel steht dann einer Baugenehmigung nichts mehr im Wege.
Anders als bei einer digitalen Flurkarte, werden für den amtlichen Lageplan die Grenzen von Grundstücken, die engmaschig bebaut werden sollen, auf den Zentimeter genau festgelegt. Die Abweichungen von den gegebenen Koordinaten bewegen sich beim Lageplan in einem extrem geringen Bereich. So ist sichergestellt, dass eine Planung in keiner Weise geltenden Festlegungen nicht in allen Einzelheiten genügt, und eventuell Veränderungen vorgenommen werden müssen, während der Bau bereits im Gange ist.
Wo ist kein amtlicher Lageplan erforderlich?
Es gibt Ausnahmen beim Bebauungsrecht, bei denen ein amtlicher Lageplan nicht erstellt und für die Baugenehmigung vorgelegt werden muss. Hier handelt es sich meist um Grundstücke, für die es noch keinen Bebauungsplan gibt. Ebenso ist ein amtlicher Lageplan nicht gefordert, wenn eine Bebauung vom Bebauungsplan befreit ist. Auch bei Bauplanung innerhalb eines bebauten Ortsteils, für den es bereits hochgenaue Berechnungen und Festlegungen gibt, wird gemeinhin kein amtlicher Lageplan zur Bedingung für die Baugenehmigung gemacht. Hier existieren bereits sehr exakte Vermessungen, die im Katasteramt niedergelegt sind.
Reduzierte Inhalte für amtliche Lagepläne bei Grundstücksteilung
Bei großen Grundstücken wird manchmal nur ein Teil des Grundstücks zum Verkauf angeboten. Für die Baugenehmigung auf einem so geteilten Grundstück ist die Teilungsgenehmigung eine unabdingbare Voraussetzung. Der amtliche Lageplan muss beim Bauordnungsamt für die Planung der Teilungsgrenzen vorgelegt werden. Auch hier stellt dieser Plan die genausten Messdaten für rechtsgültige Festlegungen dar. Für die Teilungsgenehmigung wird ein reduzierter amtlicher Lageplan gestellt. Nicht alle o.a. Inhalte sind erforderlich, da beispielsweise auf einem Teilgrundstück bereits ein Gebäude steht und es für die Genehmigung der Grundstücksteilung vor allem auf die Grenzvermessung ankommt. Im Bebauungsplan können auch Areale aufgezeichnet sein, die bei späterer Bebauung in einzelne Parzellen aufgeteilt werden. Bauherren, die ein solches Grundstück erwerben und dafür die Baugenehmigung einholen wollen, müssen unbedingt dafür einen amtlichen Lageplan vorlegen. Er nach einer genauen Vermessung der jeweiligen Parzelle wird der Bauantrag für die Baugenehmigung bearbeitet. Damit die Baugenehmigung so schnell wie möglich erteilt werden kann, sollten sich Grundstückkäufer, die auch Bauplaner sind, zügig um die Erstellung eines amtlichen Lageplans kümmern.
Alle Vorlagen für den Bebauungsplan bereithalten
Für die Erteilung einer Baugenehmigung sind verschiedene Unterlagen zwingend bei der Bauordnungsbehörde vorzulegen. Das sind:
- Der amtliche Lageplan
- Bauantrag plus statistische Erhebungen
- Formblatt für bauliche Veränderungen
- Nachbarschaftliche Zustimmung für die Bebauung
- Behördliche Erteilung der Genehmigung
- Baulastenerklärung
- Zutreffende, exakte Bauzeichnungen für die Bebauung und die Berechnungen
- Entwässerungsplan
- Geforderte technische Nachweise für die Bebauung
Auch bei vollständigen Unterlagen kann die Baugenehmigung einige Zeit in Anspruch nehmen. Die sollten Bauherren in ihre Zeitplanung einbeziehen.
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