Im Bereich der Kredite wundern sich die Darlehensnehmer manchmal, ob es überhaupt erlaubt ist, was die Banken unternehmen. Doch nicht nur die Kreditinstitute haben gewisse Rechte, sondern auch die Verbraucher. So ist es empfehlenswert, dass man sich hierüber auskennt.
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Verbraucherdarlehen
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Großteil der Verbraucherrechte in Bezug auf einen Darlehensgeber geregelt. Hier zählen zum Beispiel ebenfalls die verschiedensten Vorschriften dazu, die bis zum Jahre 2002 im mittlerweile außer Kraft gesetzten Verbraucherkreditgesetz vorhanden gewesen sind. Zusätzlich wurden den Verbrauchern, im Rahmen der Wohnimmobilien-Kreditlinie 2016, verschiedene, weitere Rechte zugestanden.
Als Verbraucherkredite werden gemeinhin nicht nur Ratenkredite bezeichnet, sondern ebenfalls Baufinanzierungen sowie Darlehen für Existenzgründungen. Nicht dazu gezählt werden dagegen Arbeitgeber- und Privatdarlehen, Förderkredite, gewerbliche Kredite sowie zinslose Darlehen und Kredite, deren Summe weniger als 200 Euro beträgt.
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Was in einem Verbraucherkredit enthalten sein muss, ist gesetzlich geregelt.
Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, den angehenden Darlehensnehmer vor Abschluss des Kreditvertrags über die jeweils wichtigsten Darlehensbedingungen aufzuklären. Zudem verhält es sich so, dass die Banken durch das Europäische Standardisierte Merkblatt, laut BGB, ihren jeweiligen vorvertraglichen Informationspflichten nachkommen. Auf diese Weise soll es den Kreditnehmern möglich sein, sämtliche Kosten, die durch die Verträge auf sie zukommen, einsehen zu können. Des Weiteren fertigt die Bank eine Kopie des Darlehensvertrages an und übergibt diese dem Darlehensnehmer.
Zu den Inhalten, die ein Verbraucherkredit aufweisen muss, gehört unter anderem der Effektivzinssatz sowie die verschiedenen Informationen in Bezug auf die Widerrufsrechte.
Sollte es jedoch so sein, dass sich bei einem Kreditvertrag Formmängel finden lassen, dann gilt dieser als nichtig. Das ist ebenfalls der Fall, wenn die Schriftform fehlt. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass sobald der Darlehensnehmer den Kreditbetrag von der Bank auf sein Konto überwiesen bekommt, es nicht mehr möglich ist, vorhandene Fehler in der Form auf irgendeine Art und Weise geltend zu machen.
Widerrufsrecht
Bei einer Kreditvergabe erhält der Darlehensnehmer ebenfalls ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Darlehensnehmer verfügen bei einem Verbraucherdarlehen ebenfalls über ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass es innerhalb von 14 Tagen möglich ist, noch einmal darüber nachzudenken, ob man den Kredit wirklich aufnehmen möchte.
Sollte das Darlehen dafür aufgenommen werden, um einen bestimmten Einkauf direkt zu finanzieren, dann handelt es sich hierbei um ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“. In diesem Fall besitzt das Widerrufsrecht des Darlehen ebenfalls eine Wirkung auf das jeweilige Geschäft. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob von der Darlehenssumme beispielsweise ein neues Fernsehgerät oder eine neue Einrichtung finanziert wird.
Zudem ist es bei einem verbundenen Darlehensvertrag ebenfalls möglich, die in diesem Zusammenhang abgeschlossene Restschuldversicherung zu widerrufen.
Gut zu wissen: Das Widerrufsrecht ist auch im Rahmen des Onlineshopings gültig. Sollten hier mangelhafte Produkte erworben werden, dann gilt das Rücktrittsrecht ebenfalls für die Darlehen, die für die betreffende Anschaffung aufgenommen wurden.
Vorfälligkeitsentschädigung
Bei der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird zwischen Raten- und Immobilienkrediten unterschieden.
Üblicherweise ist bei einem Verbraucherdarlehen die Laufzeit ganz genau geregelt. Sollte der Kreditnehmer jedoch den Wunsch hegen, das Darlehen vor Ablauf der Kreditlaufzeit zu tilgen, dann verlangt die Bank üblicherweise die Zahlung einer Gebühr, der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Deren Höhe fällt jedoch, je nach Darlehensart unterschiedlich aus.
Wird ein Immobiliendarlehen aufgenommen, beziehungsweise handelt es sich um ein Darlehen mit einer Grundschuld, dann ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung unbegrenzt. Zudem muss hier beachtet werden, dass das Kreditinstitut die Kündigung des Darlehens verweigern kann. Jedoch gibt es hier auch zwei Ausnahmen: Wenn die Immobilie veräußert werden soll oder wenn der Kredit bereits seit länger als zehn Jahren bedient wird.
Bei eine Ratenkredit, der nach dem 11. Juni des Jahres 2010 aufgenommen worden ist, ist es Darlehensnehmern möglich, den Kredit zu jederzeit zu kündigen. Des Weiteren wird hier nur ein Prozent der vorhandenen, restlichen Darlehensschuld in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Sollte die Kreditlaufzeit jedoch weniger als ein Jahr betragen, dann sinkt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf 0,5 Prozent der Restschuld.
Ablaufende Zinsbindung
Es ist die Pflicht der Bank, den Darlehensnehmer eines Immobilienkredits rechtzeitig über den Ablauf der Zinsbindungsfrist aufzuklären.
Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Darlehensnehmer spätestens drei Monate vorher darüber zu informieren, wann das Ende der Zinsbindung bei einem Immobilienkredit erreicht wird. Die restliche Darlehensschuld kann der Kreditnehmer beispielsweise Bar bezahlen oder es werden hierfür fällige Wertanlagen genutzt. Ebenso ist es jedoch möglich, eine Anschlussfinanzierung zu nutzen. Die kreditgebende Bank muss dem Kreditnehmer außerdem mitteilen, ob sie bereit ist, eine solche Finanzierung durchzuführen und welcher Zinssatz hier vergeben wird.
Effektiver Jahreszinssatz und 2/3 Zinssatz
Zu den Verbraucherrechten gehört ebenfalls, dass die Kreditinstitute dazu verpflichtet sind, bei Darlehensangeboten den Zinssatz des 2/3 Zinses anzugeben. Dieser sagt aus, dass 2/3 der Bankkunden einen solchen oder auch einen besseren Zinssatz erhalten würden. Auf diese Weise soll eine gewisse Vergleichbarkeit bei den verschiedenen Kreditangeboten ermöglicht werden.
Zudem sollte vor Abschluss eines Darlehensvertrages unbedingt der effektive Jahreszins beachtet werden, da in diesem im Regelfall bereits die kompletten Kreditkosten enthalten sind.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung kommt dann zum Tragen, wenn der Darlehensnehmer beispielsweise arbeitslos wird oder verstirbt. Hier sollte jedoch unbedingt beachtet werden, dass durch eine solche Versicherung das Darlehen teuer wird. Zudem greift die Restschuldversicherung nicht in jedem Fall. Aufgrund dessen sollte die Aufnahme einer solchen Versicherung gut überlegt sein.
Bei Immobilienkrediten kann sich diese jedoch unter Umständen durchaus lohnen, da es hier in der Regel um größere Darlehenssummen geht.
Zinswucher
Zwar ist vonseiten des Gesetzgebers nicht genau geregelt, ab wann von Zinswucher zu sprechen ist aber es existieren dennoch einige Vorgaben.
Die Höhe der Zinssätze, zu denen Kredite vergeben werden, regeln die Banken. Allerdings ist es den Banken zum Beispiel nicht erlaubt, bei einer vorliegenden Zwangslage oder einer Unerfahrenheit des Kreditnehmers, seine Lage auszunutzen und einen sehr hohen Zinssatz zu berechnen. Ist das dennoch der Fall, gilt der Darlehensvertrag als nichtig. Hier muss dann lediglich die Kreditsumme, nicht jedoch die Kreditsumme getilgt werden.
Es ist gesetzlich jedoch nicht genau geregelt, wann ein Zinswucher gegeben ist. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs sagt aus, dass der Zinssatz nicht um 100 Prozent höher ausfallen darf, als es auf dem Finanzmarkt üblich ist. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass die Differenz zwischen dem Markt- und Kreditzins über zwölf Prozent beträgt.
Welche Zinsen genau als marktüblich gelten, ist in den Statistiken, die die Bundesbank führt, aufgelistet.