In manchen Fällen ist für eine erfolgreiche Kreditaufnahme ein Bürge notwendig. Aber auch wenn die Bank keine solche Absicherung verlangt, kann es lohnenswert sein, eine dritte Person hinzuziehen. Doch warum eigentlich?
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Darlehensvoraussetzungen
Die Kreditinstitute setzen verschiedene Vorgaben an, die für eine erfolgreiche Darlehensvergabe erfüllt werden müssen.
Damit die Banken ein Darlehen vergeben, ist es notwendig, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel, dass der angehende Kreditnehmer zumindest das 18. Lebensjahr erreicht hat. Denn nur wer volljährig ist, ist in vollem Umfang geschäftsfähig. Dazu kommt, dass auf diese Weise eine frühzeitige Überschuldung in jungen Jahren vermieden werden soll.
Eine weitere Vorgabe der Banken ist, dass ein sicheres, regelmäßiges Einkommen vorhanden sein muss. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Banken das von ihnen ausgeliehene Geld natürlich auch wieder zurück bekommen möchten. Das wiederum ist jedoch nur dann möglich, wenn jeden Monat auch dementsprechende Einnahmen auf das Konto des angehenden Darlehensnehmer fließen. Immerhin gilt es, nicht nur die monatlichen Lebenshaltungskosten, sondern ebenfalls die Kreditrate zu begleichen.
Des Weiteren setzen die Banken gemeinhin ebenfalls eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa voraus. Aber auch auf einen festen, deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto wird üblicherweise geachtet.
Je nach Bank ist es jedoch möglich, dass die verschiedenen Voraussetzungen zur Kreditvergabe etwas variieren.
Wann ist ein Bürge notwendig?
Erfüllt der Kreditnehmer die diversen Vorgaben der Bank, dann ist es nicht notwendig, einen Bürgen hinzuziehen. Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn es dem Darlehensnehmer nicht möglich ist, eine oder auch mehrere der Voraussetzungen nicht zu erfüllen. In diesem Fall lehnt die Bank den Kreditwunsch ab.
Um aber dennoch zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen, ist es möglich, der Bank einen Bürgen zu nennen. Unabdingbar ist hierbei, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Vorgaben der Bank erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe in der Regel nichts mehr im Wege.
Der Grund hierfür ist, dass ein solventer Bürge eine höhere Sicherheit bedeutet, wodurch das Kreditrisiko für die Bank sinkt.
Bürge trotz positivem Kreditbescheid?
Durch einen Bürgen ist es möglich, Zinsen zu sparen.
Doch auch dann, wenn es für eine Darlehensaufnahme nicht zwangsläufig notwendig ist, der Bank einen Bürgen vorzustellen, bietet es sich durchaus an, dennoch eine Bürgschaft in Erwägung zu ziehen.
Das kommt daher, dass bei einer erhöhten Sicherheit, die ein Bürge bietet, die Banken in der Regel einen günstigeren Zinssatz vergeben. Aufgrund des reduzierten Kredit-Risikos sind somit weniger Zinsen zu bezahlen, als wenn kein Bürge genannt wird.
Es zahlt sich also wortwörtlich aus, der Bank eine Bürgschaft vorzuschlagen: Immerhin profitieren beide Seiten hiervon: Die Bank bekommt eine höhere Sicherheit und der Darlehensnehmer spart Zinsen.
Welche Person bietet sich als Bürge an?
Sofern für die betreffende Person die diversen Vorgaben der Banken kein Problem darstellen, ist es jedem möglich, zu bürgen.
Wie bereits oben erwähnt, ist es wichtig, dass der Bürge die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Ist das der Fall, kann im Grunde genommen jede Person als Bürge eingesetzt werden.
Hier bieten sich zum Beispiel die Eltern ebenso an wie die Großeltern, Geschwister oder andere Verwandte. Ebenso gut es jedoch möglich, gute Freunde oder Bekannte nach einer Bürgschaft zu fragen.
Allerdings ist es empfehlenswert, sich vorab gut zu überlegen, welche Person man als Bürgen einsetzen möchte. Immerhin handelt es sich hierbei um eine Geldangelegenheit und derartiges hat bereits schon oft für Streitigkeiten gesorgt. So ist es hier generell ratsam, sich nur für eine Person zu entscheiden, bei der man diesbezüglich ein gutes Gefühl hat, sodass kein Zwist zu befürchten ist.
Was muss der Bürge beachten?
Fällt der Kreditnehmer aus, dann verlangt die Bank die Rückzahlung der restlichen Kreditschuld in voller Höhe vom Bürgen.
Doch auch der angehende Bürge sollte sich voll und ganz darüber bewusst sein, welche Verpflichtung er hier eingeht. Denn sollte es, wider Erwarten, einmal geschehen, dass der Darlehensnehmer, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt auf ihn zu.
Das bedeutet, dass in einem solchen Fall der Bürge dazu verpflichtet ist, die restliche Kreditschuld vollständig zu begleichen. Dazu kommt, dass die betreffende Person hier in vollem Umfang haftet. Sollte es dem Bürgen also nicht möglich sein, gegebenenfalls die monatlichen Ratenzahlungen zu übernehmen, dann ist es unbedingt ratsam, von einer Bürgschaft abzusehen. Der angehende Kreditnehmer muss sich dann nach einer anderen Person umsehen, die als Bürge einspringt.
Sollte ein Bürge hinzugezogen werden?
Ob ein Bürge hinzugezogen wird, sollte immer individuell abgewägt werden.
Ist es der Fall, dass eine Kreditaufnahme ohne Bürge nicht möglich wäre, dann gilt es individuell abzuwägen, was die bessere Entscheidung ist: Von der Darlehensaufnahme abzusehen oder einen Bürgen hinzuzuziehen.
Ist es jedoch nicht unbedingt notwendig, der Bank einen Bürgen vorzustellen, dann steht der angehende Kreditnehmer vor der Wahl, ob er das gewünschte Darlehen allein aufnimmt und in der Regel einen etwas höheren Zinssatz in Kauf nimmt oder ob ein Bürge hinzugezogen wird, sodass ein günstigerer Zins erhältlich ist.
Hier kommt es jedoch auch darauf an, ob sich eine Person finden lässt, die einerseits die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt und mit der man andererseits ein so gutes Verhältnis pflegt, dass eine Bürgschaft eingegangen wird.
Alternativen
Ein günstigerer Zinssatz kann jedoch unter Umständen auch auf anderem Wege erhältlich sein. So sorgt zum Beispiel eine gute bis sehr gute Bonität dafür, dass die Bank dem angehenden Darlehensnehmer einen niedrigeren Zinssatz anbietet.
Des Weiteren ist es oftmals auch mithilfe von Sicherheiten möglich, zu einem günstigeren Zinssatz zu gelangen. Hierfür bieten sich zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa eine Kapitallebensversicherung oder auch ein Bausparvertrag an.
Fazit
In einigen Fällen ist es ohne Bürge nicht möglich, einen Kredit zu erhalten. Doch selbst dann, wenn die Darlehensaufnahme genehmigt wird, kann eine zusätzliche Bürgschaft eine gute Wahl sein.
Das kommt daher, dass die Banken durch einen Bürgen von einer höheren Sicherheit profitieren und deshalb zumeist einen günstigeren Zinssatz vergeben. So ist es durch das Hinzuziehen eines Bürgen oftmals möglich, einiges zu sparen.
Allerdings sollte gut überlegt werden, welche Person für eine Bürgschaft infrage kommt, um bereits vorab etwaige Streitigkeiten zu vermeiden.
Doch auch der Bürge sollte sich dies gut überlegen, da er bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers für die komplette, restliche Darlehensschuld aufkommen muss.