Einmal richtig ausspannen, sich verwöhnen lassen und den Alltag vergessen; das hat sich sicherlich jeder schon einmal gewünscht. Doch für einen Wellness-Urlaub, vor allem wenn er etwas länger andauern soll, muss in der Regel recht tief in die Tasche gegriffen werden. Da jedoch nicht immer das eigene Konto einen dementsprechenden Betrag aufweist, kommt es hier schnell zu der Frage, ob es sich nicht vielleicht lohnt, hierfür einen Kredit aufzunehmen?
Inhalt
Kreditart
Ein klassischer Ratenkredit bietet sich auf ideale Weise an, um sich den Traum vom Wellness-Urlaub zu realisieren.
Zur Finanzierung eines Wellness-Urlaubs kommt generell ein klassischer Ratenkredit infrage. Hierbei handelt es sich um ein zweckungebundenes Darlehen, dessen Kreditsumme somit je nach Wunsch verwendet werden kann. Die Banken fordern diesbezüglich keine Nachweise an. So ist es mit dem aufgenommenen Betrag zum Beispiel nicht nur möglich, das Hotel und die diversen Wellness-Anwendungen zu begleichen, sondern es kann hiermit etwa auch der Flug bezahlt werden. Selbst für ein ausgedehntes Shopping ist der Betrag nutzbar.
Um einen klassischen Ratenkredit zu erhalten, muss der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine gute Bonität und eine positive Schufa-Auskunft. Aber auch ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ist vonnöten. Ebenso achten die Banken beispielsweise auf ein deutsches Girokonto und einen festen, deutschen Wohnsitz.
Die Rückzahlung eines klassischen Ratenkredits erfolgt generell in monatlich gleichbleibenden Raten. Auf diese Weise profitiert der Kreditnehmer von einer hohen Planbarkeit und sehr guten Übersicht. Wenn die letzte Rate beglichen wurde, ist der Kredit vollständig zurück bezahlt.
Wellness-Urlaub per Kredit?
Bevor ein Darlehen für den Wellness-Urlaub aufgenommen wird, sollte überprüft werden, ob die Kreditraten bezahlbar sind.
Generell ist eine Kreditaufnahme auch für einen Wellness-Urlaub möglich. Vor allem wer lang und hart gearbeitet hat, benötigt irgendwann einmal eine Auszeit, um sich wieder zu erholen. Ferien und noch dazu die verschiedensten Wellnessanwendungen, wie etwa Massagen und Bäder, sind hervorragen dazu geeignet, um leere Batterien wieder aufzuladen.
Allerdings muss ein solcher Kredit natürlich auch bezahlbar sein. Verhält es sich zum Beispiel so, dass bereits ein oder mehrere Darlehen bestehen, dann sollte sich am besten vorab gut überlegt werden, ob noch ein Kredit aufgenommen wird, der nicht zwangsläufig notwendig ist.
Doch auch wenn keine weiteren Darlehen vorhanden sind, ist es unbedingt ratsam, vorab gut nachzurechnen, ob der Kredit für einen Wellness-Urlaub überhaupt bezahlbar ist. Am besten geht dies sicherlich mithilfe eines Haushaltsplans.
In einem solchen Plan werden zunächst sämtliche Einnahmen, die jeden Monat verlässlich auf das eigene Konto fließen, aufgelistet. Anschließend schreibt man alle regelmäßigen sowie unregelmäßigen Ausgaben auf, die dann von den Einnahmen abgezogen werden. Auf diese Weise erhält man die Summe, die jeden Monat verlässlich zur freien Verfügung steht. Idealerweise wird ein Teil hiervon genutzt, um die Darlehensrate zu tilgen und den anderen Teil legt man zur Seite, um für etwaige, finanzielle Notfälle gerüstet zu sein. So ist schnell ersichtlich, wie hoch die Kreditrate maximal ausfallen darf.
Notwendigkeit überprüfen
Am besten wird individuell abgewägt, ob auf die Wellness-Reise gespart oder ein Kredit aufgenommen wird.
Ebenso gilt es zu überlegen, ob der gewünschte Wellness-Urlaub die Kreditaufnahme rechtfertigt. Immerhin muss ein solches Darlehen in der Regel mehrere Monate lang zurück bezahlt werden, sodass hier der eigene Geldbeutel stark belastet ist und für eine recht lange Zeit mit einem niedrigeren Betrag ausgekommen werden muss.
Dementsprechend kann es unter Umständen ratsam sein, besser auf den Kredit zu sparen. Auf diese Weise muss nicht jeden Monat ein gleich hoher Betrag zurück gelegt werden, sondern es ist beispielsweise auch machbar, einmal auszusetzen oder eine geringere Summe zur Seite zu legen. Zudem bietet diese Vorgehensweise noch einen weiteren Vorteil: Wer spart, muss keine Zinsen bezahlen. Allerdings kann dies natürlich bedeuten, dass der gewünschte Urlaub erst zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden kann. In der Zwischenzeit ist es vielleicht beispielsweise möglich, einen Wochenend-Urlaub in der nähe des Wohnortes anzutreten. So ist es ebenfalls möglich, sich zu entspannen und muss dafür nicht ganz so tief in die Tasche greifen.
Wird der Wellnessurlaub jedoch beispielsweise gleichzeitig als Hochzeitsreise verwendet oder ist jetzt einfach endlich ausreichend Zeit für eine solche Traumreise vorhanden, dann kann eine Kreditaufnahme durchaus eine lohnende Investition sein; vorausgesetzt, dass die Bezahlung der Raten kein Problem darstellt.
Darlehenswunsch abgelehnt?
Sollte die Bank das gewünschte Darlehen ablehnen, ist es in der Regel möglich, durch einen solventen Bürgen doch noch zu einem Kredit für den Wellness-Urlaub zu gelangen.
Allerdings kann es durchaus geschehen, dass der Kreditwunsch von der Bank abgelehnt wird. Das geschieht üblicherweise, wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen.
Allerdings muss auch dann nicht zwangsläufig auf ein solches Darlehen verzichtet werden. So ist es zum Beispiel mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers möglich, doch noch zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Allerdings ist es dafür unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Vorgaben der Banken erfüllt.
Da die Bank durch einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer von einer höheren Sicherheit profitiert, ist die Darlehensvergabe in der Regel erfolgreich. Zudem kann es auf diese Weise noch zu einem weiteren, positiven Effekt kommen: Aufgrund der höheren Sicherheit vergeben viele Banken zumeist einen günstigeren Zinssatz. So ist es durch das Hinzuziehen eines Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer durchaus möglich einiges zu sparen.
Als Bürge/zweiter Kreditnehmer kann im Grunde genommen jede Person einspringen, der es möglich ist, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. So bieten sich hierfür zum Beispiel die Eltern, Großeltern oder Geschwister an. Aber auch Freunde können gefragt werden, ob sie eine Bürgschaft auf sich nehmen.
Allerdings muss der Bürge beachten, dass er bei einem etwaigen Zahlungsausfall des Kreditnehmers dazu verpflichtet ist, die komplette, restliche Darlehensschuld zu begleichen. Üblicherweise haftet der Bürge hier in vollem Umfang. Die betreffende Person muss somit in der Lage sein, im Notfall selbst für die Kredit aufzukommen. Ist das nicht oder nur unter Schwierigkeiten möglich, ist es besser, von der Bürgschaft abzusehen.
Zudem sollte sich der Kreditnehmer fragen, ob es ein Wellness-Urlaub tatsächlich wert ist, um ein Darlehen aufzunehmen, für das ein Bürge benötigt wird. Des Weiteren kommt aus persönlicher Sicht sicherlich nicht jede Person hierfür infrage. So sollte zu dem Bürgen im Idealfall ein sehr gutes Vertrauensverhältnis bestehen, dass auch durch die Bürgschaft nicht in Gefahr gerät. Immerhin ist es zum Beispiel sehr schade, wenn eine Freundschaft aufgrund von Geldangelegenheiten zugrunde geht.