Jedes Jahr wird sie in der Regel mit Spannung erwartet: die Nebenkostenabrechnung. Während diese in manchen Jahren oftmals nahezu gleich ausfällt, kann es zwischendurch jedoch durchaus passieren, dass diese eine unerwartete Höhe erreicht. Wenn der Betrag die Möglichkeiten des Girokontos übersteigt, ist es durchaus möglich, zur Bezahlung der Rechnung einen Kredit aufzunehmen.
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Nebenkosten
Die Nebenkostenabrechnung muss in der Regel spätestens nach einigen Tagen beglichen werden.
Die jährliche Nebenkostenabrechnung enthält unterschiedliche Positionen. Dazu gehört zum Beispiel Wasser, Abwasser, Müllgebühren und Heizkosten. Ist ein Hausmeister vorhanden, dann wird dessen Gehalt ebenfalls in die Nebenkostenabrechnung der Mieter mit einberechnet. Das gilt auch für die weiteren, anfallenden Kosten, wie etwa der Strom für das Licht im Treppenhaus, die sich auf das Haus sowie das eventuell dazugehörige Grundstück beziehen.
Bei einem Einzug wird üblicherweise die Höhe der Nebenkosten vom Vormieter übernehmen. Auf diese Weise erhält man einen Richtwert, der sich am Verbrauch des Vorgängers orientiert. Zieht eine Person mehr oder weniger ein, dann ist es durchaus möglich, dass der Vermieter einen höheren beziehungsweise niedrigeren monatlichen Abschlag anberaumt. Die erste eigene Nebenkostenabrechnung zeigt dann deutlich auf, ob die monatlichen Zahlungen ausreichen und man sich auf eine Rückerstattung freuen darf oder ob die Zahlungen erhöht werden müssen und somit eine Nachzahlung ansteht.
Nachzahlungen können durchaus schneller anfallen, als oftmals gedacht wird. Wer beispielsweise per Computer von zu Hause aus arbeitet, hat automatische einen höheren Stromverbrauch als der Vormieter, der immer zur Arbeit fährt. Das ist natürlich auch dann der Fall, wenn mehrere Personen im Haushalt leben und jeder seinen eigenen PC besitzt. Ebenso möchten Handy, Tablet und Co auch immer wieder aufgeladen werden. Vielleicht wird aber auch ganz einfach mehr gekocht oder man badet wöchentlich, während der Vorgänger nur geduscht. Diese und ähnliche alltäglichen Dinge pendeln sich in der Regel während der Jahre ein, sodass die Nebenkostenabrechnungen in der Regel ähnlich ausfallen.
Doch es kann durchaus zu einem unerwarteten Anstieg der Nebenkosten kommen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein besonders strenger und langer Winter gewesen ist und somit die Heizung für einen längeren Zeitraum höher eingestellt werden musste. Vielleicht zieht aber auch der Partner ein oder es meldet sich Nachwuchs. Unter Umständen führt der Vermieter am Haus eine Reparatur durch, die er anteilig auf die Mieter umsetzt. Solche und ähnliche Begebenheiten führen dazu, dass die Nebenkostenabrechnung plötzlich deutlich höher ausfällt, als in den Jahren zuvor.
Üblicherweise muss eine Rückzahlung jedoch entweder sofort oder zumindest binnen mehrerer Tage beglichen werden. Befindet sich die jeweilige Summe dann nicht auf dem Girokonto ist das für den Betroffenen ein großes Problem.
Zwar besteht eventuell auch die Möglichkeit, mit dem Vermieter zu reden und ihn darum zu bitten, dass der Betrag in Raten abbezahlt werden kann aber zumeist wird hiervon eher abgesehen, da nicht der Eindruck von finanziellen Schwierigkeiten entstehen soll. Dementsprechend bietet sich hier zumeist auf ideale Weise die Aufnahme eines Kredits an.
Begleichung der Nebenkostenabrechnung per Darlehen
Mithilfe eines klassischen Ratendarlehen ist es möglich, die komplette Nebenkostenabrechnung zu begleichen.
Eine unerwartet hohe Nebenkostenabrechnung kann jedoch durchaus mithilfe eines klassischen Ratenkredits der Bank beglichen werden. Ein solches Darlehen ist zweckungebunden, sodass es für die unterschiedlichsten Anschaffungen, Rechnungen und Ähnliches aufgenommen werden kann. Die Banken fordern hier vom Darlehensnehmer auch keine Nachweise.
Um einen solchen Kredit zu erhalten, müssen jedoch die verschiedensten Voraussetzungen erfüllt werden. Diese können zwar je nach Bank variieren, allerdings wird gemeinhin beispielsweise auf ein sicheres, geregeltes Einkommen in einer bestimmten Höhe geachtet. Zudem ist eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa üblicherweise ein „Muss“. Aber auch auf ein deutsches Girokonto und einen festen, deutschen Wohnsitz wird zumeist ein hoher Wert gelegt.
Sobald der Kreditantrag bei der Bank bearbeitet und das Darlehen genehmigt wurde, überweist das Kreditinstitut den betreffenden Betrag auf das Konto, das im Kreditvertrag genannt ist. In der Regel handelt es sich hierbei um das Girokonto des Darlehensnehmer. Anschließend kann dann auch gleich die Nebenkostenabrechnung beglichen werden.
Die Rückzahlung des Darlehen erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass es sehr gut möglich ist, diese zu den
persönlichen Ausgaben dazu zu rechnen. Etwaige Überraschungen sind bei einem klassischen Ratenkredit gemeinhin nicht zu erwarten.
Zudem ist es in der Regel möglich, die Höhe der Raten, in einem bestimmten Umfang, mit der Bank abzusprechen. Dabei muss beachtet werden, dass diese immer auch von der Darlehenssumme sowie der Laufzeit abhängt. Bei einer längeren Laufzeit wird zwar von einer niedrigeren Rate im Monat profitiert, dafür fallen jedoch höhere Zinszahlungen an und die Kreditlaufzeit verlängert sich. Wer sich für eine kürzere Darlehenslaufzeit entscheidet, spart dagegen Zinsen, muss jedoch eine höhere, monatliche Rate in Kauf nehmen.
Bei der Auswahl der Laufzeit sollte jedoch unbedingt vor allem darauf geachtet werden, dass die Ratenzahlungen immer ohne Weiteres bezahlbar sind. Sofern möglich, empfiehlt es sich außerdem, darauf zu achten, dass das Darlehen spätestens bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung getilgt ist. Denn sollte hier noch einmal ein Kredit benötigt werden, dann ist es nicht notwendig, zwei Kreditraten im Monat zu stemmen.
Bankvorgaben nicht erfüllt?
Durch einen solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer ist die Aufnahme eines Ratenkredits in der Regel dennoch möglich.
Es kann jedoch durchaus der Fall auftreten, dass es nicht möglich ist, die verschiedenen Vorgaben der Banken zu erfüllen. Dennoch muss auch hier nicht unbedingt auf die Beantragung eines klassischen Ratenkredits zur Begleichung der Nebenkostenabrechnung verzichtet werden.
Angehende Darlehensnehmer, die einen zweiten Kreditnehmer oder einen Bürgen aufweisen können, erhalten in der Regel den gewünschten Kredit. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen erfüllt.
Ob beispielsweise der Ehepartner, die Eltern oder auch Freunde als Bürge beziehungsweise zweiter Darlehensnehmer einspringen, spielt für die Bank keine Rolle.
Es ist jedoch ratsam, sich gut zu überlegen, wen man als Bürge oder zweiten Kreditnehmer auswählt. Denn einerseits muss
die jeweilige Person die verschiedenen Vorgaben der Bank erfüllen und natürlich gewillt sein, eine Bürgschaft aufzunehmen beziehungsweise als zweiter Darlehensnehmer aufzutreten und andererseits sollte hier im Idealfall ein gutes zwischenmenschliches Verhältnis bestehen. Immerhin haben Geldangelegenheiten bereits in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass es zu Streitigkeiten oder gar zu einem Zerwürfnis gekommen ist.
Zudem muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer über seine Pflichten im Klaren sein. Ist es dem eigentlichen Darlehensnehmer irgendwann nicht mehr möglich, die monatlichen Raten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen/zweiten Darlehensnehmer zu, sodass diese gemeinhin für die restliche Kreditschuld aufkommen muss.