Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung werden gemeinhin sehr große Summen vergeben, sodass eine solche Kreditaufnahme gut überlegt sein möchte. Aufgrund dessen kommt es hier oftmals auch zu der Frage, ob der Kauf einer Immobilie besser mit einem zweiten Kreditnehmer oder einem Bürgen abgesichert wird?
Inhalt
Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Immobilienfinanzierung ist unabdingbar, dass der angehende Kreditnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllt.
Um einen Immobilienkredit zu erhalten, müssen angehende Darlehensnehmer die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass eine gute Bonität ebenso vorhanden sein muss, wie eine positive Auskunft der Schufa. Zudem achten die Banken ebenfalls auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe. Doch auch ein deutsches Girokonto sowie ebenfalls ein deutscher Wohnsitz ist üblicherweise notwendig.
Dazu kommt, dass bei einer Immobilienfinanzierung vonseiten der Bank aus zumeist eine Eintragung in das Grundbuch des Hauses beziehungsweise der Eigentumswohnung vorgenommen wird. Dies dient der Absicherung des Kreditinstituts: Sollte der Darlehensnehmer wider Erwarten irgendwann nicht mehr dazu in der Lage sein, die Kreditraten des Darlehen zu begleichen, besitzt die Bank somit das Recht, die betreffende Immobilie der Zwangsversteigerung zuzuführen. Der Verkaufserlös wird zur Begleichung der restlichen Kreditschuld verwendet.
Zudem verhält es sich bei einem Immobiliendarlehen gemeinhin so, dass die Banken einen gewissen Eigenkapitalanteil von dem Antragsteller verlangen. Dieser muss im Allgemeinen zumindest so hoch ausfallen, dass hiermit die Kaufnebenkosten, wie etwa Notar- und Grundbuchgebühren, gedeckt sind. Außerdem wird es zumeist gerne gesehen, wenn nicht gar ebenfalls vorausgesetzt, dass ein gewisser Anteil des Kaufpreises ebenfalls vom Antragsteller übernommen wird. Dabei gilt

© christels / pixabay.com
generell: Umso höher der Eigenanteil, desto niedriger fällt die Kreditsumme aus und umso weniger Zinsen müssen beglichen werden.
Des Weiteren kommen bei der Finanzierung einer Immobilie gemeinhin auch weitere Sicherheiten zum Tragen: Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Bausparvertrag ebenso handeln, wie um eine Kapitallebensversicherung oder auch um eine bereits vorhandene Immobillie.
Je nach Bank und Höhe der Darlehenssumme können die verschiedenen Vorgaben der Kreditinstitute jedoch auch variieren. So kann es sich zum Beispiel auch lohnen, die verschiedenen Darlehensofferten der diversen Banken gut miteinander zu vergleichen.
Zweiter Kreditnehmer oder Bürge
Ein zweiter Darlehensnehmer oder auch ein Bürge sorgen oftmals für einen günstigeren Zinssatz.
Je nach vorliegender Situation kann es jedoch durchaus sein, dass die Bank ein Immobiliendarlehen nur dann vergibt, wenn ein zweiter Darlehensnehmer oder auch ein Bürge hinzugezogen wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich herausstellt, dass bei dem Antragsteller negative Einträge in der Schufa vorhanden sind.
Ist jedoch eine Person aus dem Umfeld des angehenden Kreditnehmers bereit, als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer einzuspringen, dann stehen die Chancen für eine erfolgreiche Kreditvergabe in der Regel gut. Allerdings ist es hierbei unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Somit ist in einem solchen Fall der Einsatz eines Bürgen beziehungsweise eines zweiten Darlehensnehmer für eine erfolgreiche Kreditvergabe unabdingbar.
Es ist jedoch auch möglich, dass die Immobilienfinanzierung bereits unter „Dach und Fach“ ist und die Bank den gewünschten Kredit gewährt, es sich aber dennoch lohnen würde, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen.
Wie bereits oben erwähnt, bedeutet ein solventer, zweiter Darlehensnehmer oder Bürge eine höhere Sicherheit für die Bank. Ist eine solche Person vorhanden, vergibt das Kreditinstitut üblicherweise einen niedrigeren Zinssatz, sodass die Finanzierung der gewünschten Immobilie deutlich günstiger ausfällt. Dementsprechend kann es sich hierbei, wortwörtlich, lohnen, zusätzlich einen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen.
Einen Bürgen hinzuziehen – ist das ratsam?
Ist ein Bürge nicht zwangsläufig für eine erfolgreiche Kreditvergabe notwendig, sollte eine Bürgschaft von beiden Seiten gut durchdacht werden.
Ein zweiter Kreditnehmer kommt bei einem Immobiliendarlehen gemeinhin dann zum Einsatz, wenn das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung beispielsweise von einem Ehepaar oder zusammenlebenden Paar ohne Trauschein erstanden wird. Da hier beide Partner in der betreffenden Immobilie leben werden, liegt dies nahe. Zudem könnte es ebenfalls machbar sein, dass lediglich ein Ehepartner den Kredit aufnimmt und zusätzlich einen Bürgen hinzuzieht.
Ein Bürge kann jedoch nicht nur von einem Pärchen, sondern ebenfalls von einem Single benannt werden, der eine Immobilienfinanzierung in Anspruch nehmen möchte. Hängt die erfolgreiche Kreditvergabe nicht von einer Bürgschaft ab, dann ist es ratsam, vorab gut darüber nachzudenken, ob wirklich ein Bürge hinzugezogen wird.
So muss sich die betreffende Person zunächst einmal vollkommen darüber im Klaren sein, welche Verpflichtung sich hinter einer Bürgschaft verbirgt. Denn sollte der eigentliche Kreditnehmer irgendwann nicht mehr dazu in der Lage sein, die

© rawpixel / pixabay.com
monatlichen Ratenzahlungen des Darlehen zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen zu. Sofern hier keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden, haftet die betreffende Person üblicherweise im vollen Umfang. Dementsprechend muss der Bürge dann für die Begleichung der restlichen, offenen Darlehenssumme aufkommen.
Doch auch der angehende Kreditnehmer sollte sich vor der Darlehensvergabe Gedanken darüber machen, ob wirklich ein Bürge hinzugezogen werden sollte. Zwar profitiert man hier von einer gewissen finanziellen Ersparnis aber dafür ist eine weitere Person in den Kreditvertrag mit eingebunden. Werden die monatlichen Darlehensraten immer pünktlich beglichen, kommt der Bürge zwar nie zum Einsatz aber dennoch kann zum Beispiel ein gewisses Gefühl der Abhängigkeit entstehen oder es kommt gar zum Streit oder Zerwürfnis mit dem Bürgen. Die verschiedensten Geldangelegenheiten sind immerhin schon oft der Grund für derartiges gewesen.
Im Idealfall besteht zu dem Bürgen eine sehr gute Beziehung, sodass es zu keinerlei Streitigkeiten oder unangenehmen Situationen kommt. Ist dies gewährleistet, bietet sich ein Bürge sicherlich als gute Option an, um bei einem Immobiliendarlehen zu günstigeren Zinsen zu gelangen. Dies sollte jedoch generell im Einzelfall entschieden werden.
Fazit
In manchen Fällen ist eine erfolgreiche Vergabe des gewünschten Immobilienkredits nur dann möglich, wenn ein solventer Bürge oder ein zweiter Kreditnehmer hinzugezogen wird.
Ist es jedoch nicht zwangsläufig notwendig, eine dementsprechende Person in den Kreditvertrag mit einzubinden, dann sollte man sich dies vorab gut überlegen. So wird hier in der Regel einerseits von einem günstigeren Zinssatz profitiert,

©RoyBuri / pixabay.com
andererseits sollte zu dem Bürgen beziehungsweise dem zweiten Kreditnehmer ein gutes Verhältnis bestehen, sodass es zu keinerlei Streitigkeiten oder Ähnlichem kommt.
Ebenso sollte sich der Bürge/zweite Kreditnehmer über seine Verpflichtung bewusst sein, dass er im Notfall, wenn der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, gemeinhin für die komplette, restliche Darlehensschuld aufkommen muss. Dementsprechend sollte ein solches Vertragsverhältnis nur dann eingegangen werden, wenn dies sichergestellt ist.