Wenn ein Kredit aufgenommen wird, dann muss der Antragsteller auch die Rückzahlung sichern. Bei den meisten Kreditarten bedeutet dies, dass jeden Monat so lange eine gleichbleibende Rate zu tilgen ist, bis die Darlehensschuld vollständig beglichen wurde. Allerdings bieten einige Banken eine sogenannte flexible Rückzahlung an; doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Inhalt
Flexible Darlehensbegleichung
Durch die Nutzung verschiedener Sonderleistungen der Banken ist eine flexible Tilgung möglich.
Obwohl es die Bezeichnung durchaus nahe liegt, handelt es sich bei einem Kredit mit flexibler Rückzahlung gemeinhin nicht um ein Darlehen, bei dem die Tilgung der Kreditsumme je nach Möglichkeit und Wunsch erfolgt. Es ist hier somit zum Beispiel nicht möglich, selbständig zu beschließen, dass in einem Monat die im Vertrag genannte Rate und in einem
anderem Monat ein geringerer oder sogar überhaupt kein Betrag beglichen werden muss.
Vielmehr handelt es sich hierbei um eine höhere Flexibilität, die das Kreditinstitut im Rahmen eines Kreditvertrags in Form von verschiedenen Sonderleistungen dem Darlehensnehmer ermöglicht. Das bedeutet, dass die mit der Bank vereinbarte
Rate zwar generell jeden Monat beglichen werden muss, es jedoch möglich ist, von verschiedenen Sonderleistungen zu profitieren. So kann auf diese Weise zum Beispiel das Darlehen schneller zurück bezahlt oder, nach Absprache mit der Bank, eine Monatsrate in einer finanziellen Notlage ausgesetzt werden. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die flexiblen Rückzahlungsmöglichkeiten beziehungsweise die diversen Sonderleistungen im Kreditvertrag verankert sind. Andernfalls hat der Darlehensnehmer hierauf keinen Anspruch.
Sondertilgungen
Mithilfe von Sondertilgungen ist es möglich, einen Teil der Kreditsummer früher als geplant zu begleichen.
Zu den Sonderleistungen, die die Banken anbieten, gehört unter anderem die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen. Diese werden in der Regel zwar in Anzahl und Höhe von der Bank begrenzt aber dennoch bieten sie sich ganz hervorragend dazu an, um die Darlehenssumme schneller als ursprünglich gedacht zurück zu bezahlen. So ist es hiermit nicht nur möglich, schneller Schuldenfrei zu sein, sondern es müssen aufgrund der früheren Tilgung eines Teilbetrags auch weniger Zinsen beglichen werden. Sondertilgungen können, müssen jedoch nicht durchgeführt werden. Außerdem ersetzen sie nicht die monatliche Ratenzahlungen; diese sind zusätzlich zu entrichten.
Beachtet werden muss jedoch, das Sondertilgungen nur dann kostenfrei sind, wenn sich eine dementsprechende Klausel im
Vertrag befindet. Ist das nicht der Fall und werden solche Zahlungen dennoch gewünscht, dann kann der Kreditnehmer diesbezüglich bei der Bank nachfragen. Allerdings sind die Kreditinstitute nicht dazu verpflichtet, diesem Wunsch stattzugeben. Wird dennoch eine Sondertilgung genehmigt, obwohl diese nicht im Vertrag integriert ist, muss der Darlehensnehmer üblicherweise eine Gebühr, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, bezahlen. Diese wird von den Banken aufgrund der vorzeitigen Teilzahlung und des damit einhergehenden Zinsverlustes des Kreditinstituts erhoben.
Dementsprechend sollte hier gut nachgerechnet werden, ob sich eine Sondertilgung dennoch lohnt, denn der betreffende Betrag könnte stattdessen beispielsweise auch in eine Wertanlage investiert werden. Unter Umständen ist es auf diese Weise möglich, einen nicht zu verachtenden Zinsertrag zu erhalten.
Sondertilgungen bieten sich zum Beispiel dann an, wenn der Chef ein dreizehntes Monatsgehalt oder Urlaubsgeld ausbezahlt, eine Erbschaft erhalten wurde oder das Ersparte hierfür verwendet werden soll.
Achtung: Es muss jedoch beachtet werden, dass Sondertilgungen im Rahmen von Baufinanzierungen aus gesetzlicher Sicht eine Ausnahme darstellen. So existiert bei einem solchen Kredit kein gesetzliches Sondertilgungsrecht und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist bei einer Baufinanzierung, anders als bei einem klassischen Ratenkredit nicht gedeckelt. Somit kann diese unter Umständen recht hoch ausfallen.
Vorzeitige, vollständige Tilgung
Ist eine komplette Begleichung der Darlehensschuld während der Kreditlaufzeit gewünscht, kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Es kann jedoch auch der Fall vorkommen, dass es aus den unterschiedlichsten Gründen plötzlich möglich ist, die komplette, restliche Darlehensschuld vorzeitig zu begleichen. Bei einem Ratenkredit ist dies sogar gesetzlich geregelt.
Allerdings gilt auch hier, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist; es sei denn, es ist im Kreditvertrag verankert, das die frühzeitige, komplette Tilgung kostenfrei ist.
Üblicherweise ist es jedoch die Ausnahme, dass ein Kreditnehmer plötzlich ausreichend Kapital besitzt, um die restliche Darlehensschuld in einem Betrag vor Ablauf der Kreditlaufzeit zu begleichen. Im Rahmen einer Umschuldung kommt dies dagegen des Öfteren vor. Hier wird ein neuer, zinsgünstigerer Kredit in Höhe der restlichen Darlehensschuld aufgenommen. Der Kreditbetrag wird dazu genutzt, um den alten Kredit zu tilgen. Dementsprechend werden dann nur noch die Raten des neuen Kredits abbezahlt. Auf diese Weise ist es oftmals möglich, einiges an Zinsen zu sparen.
Flexibel durch Ratenpause
Bei einem finanziellen Notfall kann das Aussetzen einer Monatsrate sehr hilfreich sein.
Einige Kreditinstitute bieten ihren Darlehensnehmern zusätzlich das Aussetzen einer monatlichen Rate in einer finanziellen Notsituation an. Allerdings müssen hierfür oftmals nicht zu verachtenden Gebühren beglichen werden, die je nach Bank unterschiedlich hoch ausfallen.
Zusätzlich muss der Darlehensnehmer bedenken, dass sich hierdurch die Darlehenslaufzeit verlängert und somit gemeinhin ebenfalls höhere Zinsen zu begleichen sind. Dennoch kann das Aussetzen einer Monatsrate im Bedarfsfall eine gute Option sein, um einen kurzzeitigen, finanziellen Engpass zu überbrücken und das ohne deshalb den Kredit zu gefährden. Allerdings muss dies vorab mit der Bank abgesprochen werden.
Variable Tilgung
Je nach Einkommenslage ist es machbar, die Tilgung zu erhöhen oder zu senken.
Wurde im Kreditvertrag ein variabler Tilgungssatz vereinbart, dann ist es dem Darlehensnehmer möglich, die Höhe der
Tilgung anzupassen. So kann diese entweder verringert oder auch erhöht werden. Letzteres bietet sich zum Beispiel dann
an, wenn eine Gehaltserhöhung ins Haus steht oder wenn in eine andere Arbeitsstelle mit einem höheren Verdienst gewechselt wurde.
Ein niedrigerer Tilgungssatz ist dagegen dann ratsam, wenn abzusehen ist, dass die monatlichen Ausgaben in Zukunft ansteigen, was beispielsweise mit der Geburt eines Babys zusammenhängen kann oder vielleicht ist auch der Partner plötzlich arbeitslos geworden.
Wann beziehungsweise wie oft die Tilgung gegebenenfalls geändert werden kann, ist üblicherweise ebenfalls im Kreditvertrag geregelt. Fehlt jedoch eine solche Klausel, dann ist dies nicht möglich.
Fehlende Sonderleistungen
Bei der Beantragung eines Kredits sollte der Darlehensvertrag immer gut durchgelesen werden. Fällt hierbei auf, dass die eine oder andere Sonderleistung fehlt beziehungsweise sogar überhaupt keine derartige Leistung integriert ist, dann ist es gemeinhin möglich, diesbezüglich bei der Bank nachzufragen. So kann es durchaus sein, dass das Kreditinstitut unter Umständen dem Wunsch des Antragstellers nachkommt und die gewünschte Sonderleistung in den Vertrag integriert.
Sollte die Bank dem jedoch nicht nachkommen, ist es natürlich immer noch möglich, zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln, dass die diversen Sonderleistungen anbietet.