Wenn es möglich ist, ein Darlehen vorzeitig zu kündigen, dann verlangen die Banken in vielen Fällen die Begleichung der Vorfälligkeitsentschädigung. Dementsprechend kommt es hier oftmals recht schnell zu der Frage, ob es nicht vielleicht möglich ist, diese zu umgehen?
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Vorfälligkeitsentschädigung
Bei einigen Kreditarten besteht die Möglichkeit, den Darlehensvertrag vorzeitig zu kündigen. Allerdings muss der Kreditnehmer hier üblicherweise eine Gebühr, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, bezahlen. Die Gebühr wird von den Banken deshalb erhoben, da den Kreditinstituten durch die vorzeitige Zahlung der Darlehenssumme Zinserträge entgehen.
Ob bei einer vorzeitigen Ablösung des Kreditvertrags eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt oder nicht, kann in dem jeweiligen Kontrakt nachgelesen werden. Dort steht üblicherweise auch die Höhe, die eine solche Gebühr aufweist. So ist es recht schnell möglich, sich diesbezüglich zu erkundigen. Ebenso kann natürlich auch mit der Bank gesprochen und die dementsprechenden Informationen eingeholt werden.
Warum einen Kredit vorzeitig ablösen?
Eine Erbschaft, die Fälligkeit einer Wertanlage oder auch eine Umschuldung kann zu einer vorzeiten Ablösung des Darlehen führen.
Ein Vorzeitige Kredit-Ablösung kann aus den unterschiedlichsten Gründen heraus gewünscht werden. So ist es zum Beispiel möglich, dass eine Wertanlage fällig ist beziehungsweise ausreichend Kapital angespart oder eine Erbschaft getätigt wurde.
Doch auch im Rahmen einer Umschuldung kommt es zu einer Darlehensablösung: Hier wird der alte Kredit durch ein neues Darlehen getilgt. Diese Vorgehensweise macht dann Sinn, wenn der neue Kredit zinsgünstiger ist als das alte Darlehen. Dabei darf man sich jedoch nicht von den anscheinend sehr geringen Unterschieden beim Zinssatz täuschen lassen, denn
bereits wenige Prozentpunkte Differenz können, je nach Darlehenssumme, zu einer Ersparnis von beispielsweise mehreren Hundert oder einigen Tausend Euro führen.
Bevor eine Umschuldung durchgeführt wird, sollten somit unbedingt verschiedene Kreditangebote miteinander verglichen werden. Ein sehr gute Vergleichsfaktor ist hier der effektive Jahreszinssatz, der im Gegensatz zum Nominalzins bereits sämtliche Kreditkosten enthält. Außerdem lohnt es sich, einen Blick auf die diversen Sonderleistungen, wie etwa die Option von kostenfreien Sondertilgungen, zu werfen: Auf diese Weise lässt es sich nicht nur einiges sparen, sondern es kann, in einem gewissen Rahmen, auch die Rückzahlung des Kredits einfacher gestaltet werden.
Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?
Es existieren durchaus einige Punkte, bei denen keine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden muss.
Die Bezahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, die oftmals bei einer vorzeitigen Darlehensablösung von den Banken erhoben wird, schmälert jedoch das Kapital des Kreditnehmers. Aufgrund dessen bietet es sich an, zu überlegen, ob die Vorfälligkeitsentschädigung nicht vielleicht doch umgangen werden kann. In einigen Fällen ist das durchaus möglich.
So ist es dem Darlehensnehmer zum Beispiel laut Gesetzgeber möglich, bei einem Kredit mit einer Zinsbindung von zehn oder mehr Jahren, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dies gilt dann, wenn die Zinsbindung, nach dem der Kreditnehmer den vollständigen Darlehensbetrag erhalten hat, während dieser Zeit keiner Veränderung unterworfen gewesen ist. Allerdings muss hierbei eine Kündigungsfrist beachtet werden, die sich auf sechs Monate beläuft. Beachtet werden sollte ebenfalls, dass nach Ablauf der im Kreditvertrag festgehaltenen Zinsbindungsfrist das Darlehen generell ohne zusätzlich anfallende Kosten beglichen werden kann.
Ein weiterer Punkt, der dafür sorgen kann, dass es nicht notwendig ist, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Im Allgemeinen gilt, dass ein Darlehensvertrag binnen 14 Tagen kündbar ist und zwar ohne irgendwelche Konsequenzen. Sollte es sich jedoch herausstellen, dass die Widerrufsbelehrung der Bank Fehler enthält, dann wird diese Frist um ein zusätzliches Jahr verlängert. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt zum Beispiel dann vor, wenn die dortigen Formulierungen zu allgemein gehalten wurden oder die Hinweise auf rechtliche Folgen fehlen.
Bei einem Darlehen mit einem variablen Zinssatz werden die Zinsen immer an das derzeit auf dem Finanzmarkt herrschende Niveau angepasst. Hier ist es dem Kreditnehmer erlaubt, jederzeit zu kündigen und zwar ohne, dass die Begleichung einer Vorfälligkeitsentschädigung notwendig ist. Allerdings muss hier beachtet werden, dass sich die Kündigungsfrist auf drei Monate beläuft.
Es kann aber auch vorkommen, dass die Ablösung des Darlehen durch den Verkauf einer Immobilie notwendig wird. In
diesem Fall ist es unter Umständen möglich, das Darlehen auf den Käufer der Immobilie zu übertragen. Allerdings muss der neue Eigentümer hiermit ebenso einverstanden sein wie die Bank. Bevor man sich hierauf verlässt, sollte dies somit unbedingt rechtzeitig vorab mit allen Parteien abgesprochen werden.
Des Weiteren kann es vorkommen, dass ein bereits bestehender Kredit vom Darlehensnehmer dazu eingesetzt werden soll, um bei derselben Bank eine andere Immobilie zu finanzieren. Auch in diesem Fall erhebt das Kreditinstitut keine Vorfälligkeitsentschädigung. Es ist allerdings unabdingbar, dass die neue Immobilie zumindest denselben Wert aufweist wie das alte Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung.
Sollte es sich jedoch so verhalten, dass nicht der Darlehensnehmer, sondern die Bank den Kreditvertrag kündigt, dann muss der Kreditnehmer ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung begleichen.
Das alte Darlehen doch nicht ablösen?
Selbst wenn es laut Kreditvertrag möglich ist, das bestehende Darlehen abzulösen, sollte dieser Schritt im Vorfeld gut durchdacht werden. Denn in vielen Fällen muss der Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung begleichen.
Das Kapital, dass in die Tilgung der Gebühr gesteckt wird, könnte jedoch zum Beispiel auch gewinnbringend angelegt werden. So läuft das Darlehen zwar wie gehabt weiter, doch dafür bringt das vorhandene Geld Zinsen ein. Der betreffende Betrag kann zum Beispiel in Aktien angelegt werden. Allerdings sollte gut nachgerechnet werden, ob sich ein solches Vorgehen auszahlt. Aber auch hierüber informieren und beraten die Banken ihre Kunden sehr gerne.
Kreditnehmer, die jedoch ganz einfach schuldenfrei sein möchten, werden allerdings sicherlich eher dazu neigen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen, sodass das vorhandene Darlehen getilgt ist.
Dementsprechend kommt es hier auch darauf an, wie die individuellen Wünsche des Kreditnehmers ausfallen.
Fazit
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird bei verschiedenen Kreditarten von den Banken aufgrund einer vorzeitigen Darlehensablösung erhoben. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Kreditinstitute auf diese Weise den Zinsverlust, der durch die vorzeitige Tilgung des Kredits entsteht, abdecken möchten.
Allerdings muss die Gebühr nicht zwangsläufig in jedem Fall beglichen werden, wie bei den oben genannten Punkten ersichtlich ist. Aufgrund dessen lohnt es sich, hier beispielsweise den Kreditvertrag einmal gut durchzulesen und sich
ebenfalls bei den Banken diesbezüglich eingehend zu erkundigen.
Die Ablösung eines Darlehen wird gemeinhin dann durchgeführt, wenn der Kreditnehmer plötzlich über das notwendige
Kapital verfügt und die Ablösung des Darlehen wünscht. Ebenso kommt es jedoch auch bei einer Umschuldung zu einer Kreditablösung.
Es lohnt sich jedoch oftmals auch, vorab zu überprüfen, ob das Darlehen nicht abgelöst und somit keine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen wird, um stattdessen das vorhandene Geld in eine Kapitalanlage zu investieren. Auf diese Weise begleicht der Kreditnehmer zwar weiterhin das Darlehen, profitiert jedoch auch von einem Zinsgewinn.