Die Aufnahme eines Kredits erfolgt aus den unterschiedlichsten Gründen. Dementsprechend ist die Verwendung der Darlehenssumme sehr vielfältig. Hierbei kommt es jedoch oftmals auch zu der Frage, ob die Bank Nachweise darüber verlangt, für was genau der Kreditbetrag ausgegeben wurde.
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Antragstellung
Beim Ausfüllen des Kreditantrags gelangt der angehende Darlehensnehmer irgendwann an die Stelle, an der nach dem Verwendungszweck gefragt wird. Im Rahmen einer Online-Beantragung ist es beispielsweise oftmals möglich, zwischen verschiedenen Optionen auszuwählen. Sehr gefragt sind hier beispielsweise Umschuldungs- und Autokredite. Es werden jedoch Privatkredite angeboten, bei denen eine freie Verwendung der Darlehenssumme möglich ist. Hier schwanken jedoch die betreffenden Bezeichnungen. So kann es zum Beispiel auch sein, dass ein solches Darlehen als „Ratenkredit“ bezeichnet wird oder man klickt ganz einfach „ohne Verwendungszweck“ an.
Wichtig ist jedoch, dass der Antragsteller den jeweils zu seinem Vorhaben passenden Verwendungszweck angibt, denn es besteht eine Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben.
Kreditart
Eine etwaige Nachweispflicht der Verwendung des Kreditbetrags hängt davon, ob es sich um ein zweckgebundenes oder zweckungebundes Darlehen handelt.
Ausschlaggebend dafür, ob bei der Verwendung der Darlehenssumme eine Nachweispflicht besteht oder nicht, ist die Kreditart.
So kann im Allgemeinen gesagt werden, dass üblicherweise bei zweckgebundenen Krediten eine Nachweispflicht zum Tragen kommt, während da bei zweckungebundenen Darlehen nicht der Fall ist.
Typische Beispiele für zweckungebundene Kredite sind beispielsweise der klassische Ratenkredit sowie der Dispositionskredit. Bei beiden Darlehensarten besteht keine Zweckbindung, sodass die Darlehenssumme frei nach Wunsch verwendet werden kann. Dementsprechend fordern die Banken hier von ihren Kreditnehmer auch keine Nachweise an.
Ob beispielsweise, je nach Raten- oder Dispositionskredit, eine Weltreise, neue Möbel oder eine Hobbyausrüstung finanziert wird, spielt somit für die Kreditinstitute keine Rolle. Das gilt ebenfalls für die Kreditaufnahme zur Begleichung von Rechnungen.
Ganz anders sieht es dagegen bei zweckgebundenen Darlehen, wie etwa einem Auto- oder Immobilienkredit aus. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, ist die Aufnahme eines derartigen Darlehen an einen bestimmten Zweck gebunden. Hier, als Beispiel, an die Finanzierung des gewünschten Autos beziehungsweise der Immobilie. Somit ist es dem Darlehensnehmer auch lediglich erlaubt, den Kreditbetrag hierfür auszugeben. Außerdem verlangen die Banken bei einem zweckgebundenen Darlehen ebenfalls dementsprechende Nachweise.
Beim Kauf eines Fahrzeuges wird hier in der Regel der Kaufvertrag verlangt, wobei üblicherweise der Bank der Fahrzeugbrief als Sicherheit dient. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer zunächst lediglich der Besitzer und nicht der Eigentümer des Wagens ist. Erst wenn die letzte Kreditrate beglichen wurde, erhält der Kreditnehmer den Fahrzeugbrief zurück, wodurch er zum Eigentümer wird.
Im Falle eines Immobilienkredits dient gemeinhin der notariell beglaubigte Kaufvertrag als Nachweis. Zudem gehen die Banken hier in der Regel dazu über, eine Grundschuld in das Grundbuch der betreffenden Immobilie einzutragen. Diese verliert ihre Gültigkeit erst dann, wenn die Kreditschuld vollständig getilgt wurde.
Wie bereits oben erwähnt, dient der Einbehalt des Fahrzeugbriefs ebenso wie die Eintragung der Grundschuld der Bank als Kreditsicherheit. Sollte es dem Darlehensnehmer plötzlich irgendwann nicht mehr möglich sein, die anfallenden, monatlichen Raten zu bezahlen, dann besitzt die Bank hiermit das Recht, auf den Wagen beziehungsweise die Immobilie zuzugreifen. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut, gegebenenfalls, das Fahrzeug veräußert oder die Immobilie einer Zwangsversteigerung zuführt. Der Erlös hiervon wird generell dazu verwendet, um die noch offene, restliche Darlehensschuld zu tilgen.
Vor- und Nachteile zweckgebundener Kredite
Zweckgebundene Darlehen sind zinsgünstiger, bieten jedoch weniger Flexibilität.
Zweckgebundene Darlehen bieten vor allem den Vorteil, dass sie zinsgünstiger sind als zweckungebundene Kredite. Der Grund hierfür ist, dass die Bank bei einem derartigen Darlehen von einer höheren Sicherheit profitiert, sodass die Zinslast sinkt.
Dafür muss der Kreditnehmer jedoch deutliche Einbußen hinsichtlich seiner Flexibilität hinnehmen. So ist es dem Darlehensnehmer lediglich erlaubt, die Kreditsumme für den im Darlehensvertrag angegebenen Verwendungszweck
auszugeben. Dementsprechend ist es zum Beispiel vonseiten der Banken nicht genehmigt, von der Darlehenssumme eines Autokredits auch den neuen Fernseher zu finanzieren.
Antragsteller, die sich nicht sicher sind, ob die Bank Nachweise der Ausgaben in Bezug auf die Darlehenssumme benötigt oder nicht, klären dies am besten noch bevor die Unterschrift auf dem Kreditvertrag geleistet wird, mit der Bank ab. Auf diese Weise lassen sich diesbezüglich einige Missverständnisse vermeiden. Dies gilt auch dann, wenn in Bezug auf die Zweckbindung weiterer Klärungsbedarf besteht.
Kreditvoraussetzungen
Für eine erfolgreiche Kreditvergabe muss der Antragsteller die diversen Vorgaben der Banken erfüllen.
Doch ganz gleich, ob es sich um einen zweckgebundenen beziehungsweise zweckungebundenen Kredit handelt: Sobald ein Darlehen beantragt wird, muss der angehende verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit es zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommt.
Die verschiedenen Vorgaben der Banken können zwar je nach Kreditinstitut variieren, jedoch gehört in der Regel ein festes, sicheres Einkommen ebenso dazu, wie eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Doch auch ein deutscher Wohnsitz und ein deutsches Girokonto ist hier üblicherweise ein „Muss“.
Je nach beispielsweise der Kreditart, Höhe der Darlehenssumme und Bonität des Darlehensnehmer müssen unter Umständen jedoch noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden. So kann es etwa der Fall sein, dass die Bank für eine erfolgreiche Darlehensvergabe Sicherheiten verlangt. Dazu gehören zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa eine Kapitallebensversicherung oder ein Bausparvertrag.
Ebenso ist es möglich, dass ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer notwendig wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn
das Einkommen des Antragstellers nicht für die gewünschte Kreditsumme ausreicht oder wenn eine negative Auskunft der Schufa vorhanden ist. Allerdings muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass dann der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehnsnehmer die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen muss.
Außerdem muss sich die betreffende Person voll und ganz darüber im Klaren sein, welche Verpflichtungen mit einer Bürgschaft/dem Auftritt als zweiten Darlehensnehmer einhergehen. Sollte der Kreditnehmer die monatlichen Kreditraten, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr bezahlen können, tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu. Das bedeutet, dass dieser für die restliche, noch offene Kreditschuld aufkommen muss. Sofern in dem Darlehensvertrag nichts anderes vereinbart wurde, haftet die betreffende Person hier im vollen Umfang.
Fazit
Ob eine Nachweispflicht über die Verwendung der gewünschten Kreditsumme besteht, hängt davon ab, ob es sich bei dem Darlehen um einen zweckgebundenen oder zweckungebundenen Kredit handelt. Wichtig hierbei ist, dass der Verwendungszweck wahrheitsgemäß im Kreditantrag angegeben werden muss.
Um einen Kredit zu erhalten, muss der Antragsteller die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen.
Zweckgebundene Kredite unterliegen zwar, im Gegensatz zu zweckungebundenen Darlehen, der Nachweispflicht, sind dafür jedoch zinsgünstiger. Dafür büßt der Kreditnehmer seine Flexibilität ein, da der Darlehensbetrag lediglich für den betreffenden Verwendungszweck ausgegeben werden darf.