Wer sich in Deutschland für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung entscheidet, sollte für die Planung der Baufinanzierung nicht nur die reinen Kaufkosten berücksichtigen. Hinzu kommen auch Kosten für den Notar, der etwa für die Erstellung des Kaufvertrages übernimmt oder aber die Eintragung der Grundschuld erstellt. In beiden Fällen müssen Notarkosten übernommen werden, deren Höhe sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Gerichts- und Notarkosten richtet. Im August 2013 wurde diese angehoben, sodass Haus- und Wohnungskäufer künftig tiefer in die Tasche greifen müssen.
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Kaufnebenkosten sollten unbedingt berücksichtigt werden
Wer den Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung plant, sollte eine genaue Kostenaufstellung vornehmen, um die Investitionssumme ermitteln zu können. Zu dieser Investitionssumme gehören jedoch nicht nur die reinen Kaufkosten, sondern auch verschiedene Nebenkosten. Vor allem Notarkosten dürfen dabei nicht unberücksichtigt bleiben, denn diese können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Der Grund hierfür ist, dass ein Notar zum einen den Kaufvertrag beurkunden und schließlich auch den Vollzug des Objektkaufs ans Grundbuchamt melden muss. Bei einem Kaufwert von etwa 200.000 Euro wurde bis zum Juli 2013 ein Betrag von gut 1.100 Euro fällig. Hinzu kommt, dass im Rahmen einer Baufinanzierung häufig eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen werden muss. Auch diese Eintragung der Grundschuld erfolgt notariell, sodass wiederum ein Besuch beim Notar nötig wird. Die Gebühren werden dabei nach der Höhe der Grundschuld berechnet und können sich zwischen 500 – 1.000 Euro belaufen. Diese Nebenkosten sind, betrachtet man den Kaufpreis insgesamt, zwar gering, für sich allein betrachtet ergibt sich jedoch eine enorme Summe, die Käufer unbedingt berücksichtigen sollten.
Die Erhöhung der Notargebühren auf einen Blick:
- Anpassung der Gebührenordnung für Gerichts- und Notarkosten zum 01.08.2013
- Höhere Nebenkosten für Immobilienkäufer und Häuslebauer
- Individuelle Kostenkalkulation für Kaufverträge und Grundschuldeintragungen online möglich
- Kosten sollten unbedingt in der Finanzierungsaufstellung enthalten sein und berücksichtigt werden
Gebührenerhöhung per August 2013
Mit Wirkung vom 01. August 2013 haben sich die Notarkosten für Haus- und Grundstückskäufer nun nochmals erhöht. Der Grund ist die neue Gebührenordnung für Gerichts- und Notarkosten, die in einem solchen Fall immer zugrunde gelegt wird. Diese Gebührenordnung gibt an, welche Kosten der Notar von seinen Kunden fordern darf und legt damit auch die Höhe der Belastungen fest. Die Erhöhung der Gebühren wurde damit begründet, dass die letztmalige Anpassung 1986 erfolgte und es somit an der Zeit sei, die Preissteigerungen auch bei den Gebühren für Notare zu berücksichtigen.
Bei dem o.g. Immobilienkauf müssten Kunden somit etwa 200 Euro mehr an den Notar überweisen. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 17 Prozent. Gleiches gilt bei der Eintragung einer Grundschuld, auch diese ist entsprechend teurer geworden, was Immobilienkäufer zusätzlich belastet. Zwar ist nicht davon auszugehen, dass sich Hauskäufer von der Erhöhung der Notargebühren abschrecken lassen, sie ist allerdings ein weiterer Grund für die mittlerweile hohen Kosten, die in einem solchen Fall zu tragen sind. Wer sich vorab informieren möchte, wie viel Geld ein Notar berechnet, kann online die Gebühren ermitteln und diese dann in der Finanzierung zugrunde legen.