Das Haus ist entweder bereits fertig gebaut oder befindet sich noch in der Bauphase beziehungsweise es wurde eine bereits bestehende Immobilie gebaut, mit dem Immobiliendarlehen ist alles in Ordnung, aber jetzt kommt der Wunsch nach einer neuerlichen Kreditaufnahme auf. Doch ist das eigentlich möglich?
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Gründe
Die Gründe, warum zusätzlich zur Baufinanzierung ein Ratenkredit benötigt wird, fallen sehr unterschiedlich aus.
Wenn die Baufinanzierung in den sprichwörtlich „trockenen Tüchern“ steckt, bestehen in Bezug auf das Immobiliendarlehen keinerlei Probleme: Der Kredit wurde von der Bank genehmigt und das Haus gekauft beziehungsweise gebaut. Allerdings ist es, früher oder später, dennoch möglich, dass der Wunsch nach einer weiteren Darlehensaufnahme aufkommt, obwohl der Baukredit noch nicht vollständig getilgt ist. Immerhin wird ein solches Darlehen gemeinhin über eine sehr lange Zeit abbezahlt, sodass es durchaus sein kann, dass während dieser Phase ein Ratenkredit benötigt wird.
Die Gründe hierfür können jedoch sehr vielseitig sein. So ist es zum Beispiel möglich, dass mit der Darlehenssumme neue Möbel oder auch ein Gebrauchtwagen finanziert werden soll. Vielleicht sind an der Immobilie oder am Wagen kostenintensive Reparaturen notwendig, sodass der Kreditbetrag zur Bezahlung der Rechnung notwendig ist.
Weitere Darlehensvergabe möglich?
Im Allgemeinen spricht auch bei einer laufenden Baufinanzierung nichts gegen die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits; sofern beide Ratenzahlungen bezahlbar sind und die Voraussetzungen der Banken erfüllt werden.
Besteht der Wunsch nach einer weiteren Kreditaufnahme, dann gilt es zunächst zu beachten, dass dies an der bereits bestehenden Baufinanzierung nichts ändert: Der Baukredit wird ganz einfach weiterhin, wie im Kreditvertrag vereinbart, abbezahlt.
Sofern hier keine Probleme bestehen und die Kreditraten immer pünktlich gezahlt wurden, steht der Aufnahme eines zusätzlichen Ratenkredits im Allgemeinen nichts mehr im Wege.
Allerdings muss der Kreditnehmer auch hier die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen. Dazu gehört neben einem sicheren, festen Einkommen ebenfalls ein positiver Bescheid der Schufa sowie eine gute Bonität. Aber auch auf ein deutsches Girokonto sowie ebenfalls einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland legen die Banken gemeinhin einen großen Wert.
Allerdings muss bei der Beantragung des klassischen Ratenkredits unbedingt daran gedacht werden, dass, neben den weiteren, vorhandenen Kosten, ebenfalls die laufende Baufinanzierung anzugeben ist. Diese darf weder versehentlich vergessen, noch mit Absicht „übersehen“ werden, da dies dementsprechende Konsequenzen nach sich ziehen würde. Jedoch sind laufende Kredite, deren Raten immer beglichen wurden, üblicherweise kein Grund für die Bank, einen weiteren Darlehenswunsch abzulehnen. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass, wie bereits oben erwähnt, der Kreditnehmer in der Lage ist, die diversen Voraussetzungen der Banken für eine erfolgreiche Darlehensvergabe zu erfüllen. Dazu gehört natürlich auch, dass die Raten des Baukredits ebenso weiterhin ohne Probleme bezahlbar sind, wie die Raten des neuen Kredits.
Raten bezahlbar?
Vor Beantragung des gewünschten Ratenkredits wird am besten mithilfe eines Haushaltsplans ermittelt, ob die Raten problemlos bezahlbar sind und wie hoch maximal die Ratenhöhe des neuen Kredits sein darf.
Am besten ist es, wenn bereits vor der Beantragung des klassischen Ratenkredits gut nachgerechnet wird, ob eine erneute Darlehensaufnahme überhaupt möglich ist beziehungsweise ob beide Raten jeden Monat ohne Weiteres gestemmt werden können. Während bei der ersten Ratenzahlung, die der Baufinanzierung, die genaue Rate bereits feststeht, muss jedoch zunächst die maximale, mögliche Ratenhöhe des klassischen Ratenkredits ermittelt werden. Dies wird am besten mithilfe eines Haushaltsplans durchgeführt.
Hier ist es zunächst notwendig, sämtliche Einnahmen, die jeden Monat verlässlich auf das eigene Konto fließen, zu ermitteln. Dazu gehört zum Beispiel das Einkommen der Vollzeit-Arbeitsstelle ebenso, wie das des Nebenjobs. Anschließend listet man sämtliche regelmäßigen sowie unregelmäßigen Ausgaben auf, die anfallen. Auf diese Weise wird recht einfach sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt alle Ausgaben immer bezahlt werden können. Zu den Ausgaben gehört unter anderem die Ratenzahlung der laufenden Baufinanzierung, Strom- sowie Versicherungskosten.
Anschließend werden ganz einfach die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Bei der aus dieser Rechnung resultierenden Summe handelt es sich um den Betrag, der dem Kreditnehmer jeden Monat verlässlich zur Verfügung frei steht. Hiervon wird dann auch die Monatsrate des gewünschten Ratenkredits getilgt.
Es ist jedoch unbedingt davon abzuraten, dass die komplette Summe zur Bezahlung des Ratendarlehen verwendet wird. Denn schließlich kann es durchaus einmal geschehen, das plötzlich unerwartete Kosten auf den Darlehensnehmer zukommen, die Beglichen werden müssen. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Handwerker benötigt wird, der die Spülmaschine repariert. Oder es streikt plötzlich der Kühlschrank, wodurch der Neukauf eines Gerätes notwendig ist. In solchen und ähnlichen Fällen ist es dann sehr gut, wenn jeden Monat vorgesorgt und jeweils ein gewisser Betrag auf die Seite gelegt wurde. So können auch die ungeplanten Rechnungen in der Regel ohne Weiteres beglichen beziehungsweise die notwendigen Anschaffungen getätigt werden und zwar ohne, dass deshalb die Rückzahlungen der Kredite in Gefahr geraten.
Voraussetzungen nicht erfüllbar?
Ist es dem Kreditnehmer nicht möglich, die Voraussetzungen der Banken zu erfüllen, dann kann eine erfolgreiche Darlehensvergabe oftmals durch das Einbringen von Sicherheiten doch noch erfolgen.
Es kann jedoch durchaus auch vorkommen, dass die Bank dem Kreditnehmer eine weitere Darlehensaufnahme verweigert. Das ist gemeinhin dann der Fall, wenn der Darlehensnehmer nicht in der Lage ist, die diversen Vorgaben der Banken zu erfüllen. So kann es zum Beispiel sein, dass mittlerweile die eigene Bonität gelitten hat und deshalb keine erneute Darlehensaufnahme möglich ist.
Doch auch in diesem Fall ist es nicht zwangsläufig notwendig, komplett auf den gewünschten Kredit zu verzichten. So kann es unter Umständen durchaus möglich, dass die Bank den Ratenkredit doch noch gewährt, wenn der Darlehensnehmer Sicherheiten anbietet. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Wertanlage, wie etwa eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag handeln. Sehr gute Chance auf eine erfolgreiche Darlehensbewilligung besteht in der Regel bei Darlehensnehmern, die einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuziehen.
Allerdings muss hier unbedingt darauf geachtet werden, dass die jeweilige Person ihrerseits in der Lage ist, die verschiedenen Kreditbedingungen zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer Kreditvergabe zumeist nichts mehr im Wege.
Der Hintergrund hierfür ist, dass die Bank durch einen Bürgen beziehungsweise einen zweiten Kreditnehmer von einer höheren Darlehenssicherheit profitiert, sodass sich das Kreditrisiko verringert. Oftmals ist es durch das Einbringen von Sicherheiten zudem so, dass die Banken, eben durch das niedrigere Risiko, einen günstigeren Zinssatz anbieten. So kann mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers sogar einiges gespart werden.