Online-Banking wird immer beliebter, weil sich Bankgeschäfte schnell und einfach erledigen lassen. Die wichtigste Voraussetzung für das Online-Banking sind bestmögliche Sicherheitsvorkehrungen für die Kunden. Ab dem 14.09.2019 treten die mit der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 verbundenen Vorschriften in Kraft, die noch mehr Sicherheit verheißen.
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Die Zwei-Faktor-Methode
Künftig reicht für Online-Transaktionen nicht mehr ein Faktor wie PIN oder Passwort aus, sondern ein zweiter Faktor ist gefordert. Die aktuell verwendeten Authentifizierungsarten PIN und Passwort sind dem Faktor „Wissen“ zugeordnet. Ab dem 14. September ist als zusätzlicher Faktor entweder „Besitz“ (etwa in Form eines empfangsbereiten Handys) oder „Sein“ (biometrische Merkmale) anzuwenden. Im Fall von Online-Überweisungen ist die Zwei-Faktor-Methode bereits seit einigen Jahren Vorschrift.
Wegfall der iTAN-Listen
Nach wie vor gibt es Kreditinstitute, die Ihren Kunden iTAN-Listen aus Papier für Online-Transaktionen zur Verfügung stellen. Das seit 2005 eingesetzte Verfahren beinhaltet, dass die Bank eine an einer bestimmten Position auf der TAN-Liste vermerkte TAN für die Durchführung des Auftrags nachfragt. Da die ab kommenden Monat geltenden Vorschriften aber die Generierung je einer Transaktionsnummer pro Auftrag vorsieht, sind herkömmliche iTAN-Listen nicht mehr zugelassen.
Zeitgemäße TAN-Verfahren
Viele Banken stellen Ihren Kunden ohnehin bereits seit einigen Jahren das SMS-TAN- oder das mTAN-Verfahren zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung dieser TAN-Verfahren ist ein internetfähiger PC oder ein Handy, das den SMS-Empfang zulässt. Die in Zusammenhang mit einer Transaktion versendete TAN ist lediglich wenige Minuten und einmalig gültig. Ebenfalls aktuell sind auf speziellen Apps beruhende TAN-Verfahren wie Photo-TAN und push-TAN.
Von der Zwei-Faktor-Authentifizierung ausgenommene Aktionen
Entbehrlich ist das Zwei-Faktor-Verfahren für niedrige Geldbeträge und Daueraufträge. Außerdem sollen Kunden von Online-Shops die Möglichkeit haben, häufig genutzte Online-Shops als sichere Zahlungsempfänger in eine Liste einzutragen. Da Karte und PIN oder Karte und Unterschrift ohnehin den zeitgemäßen Sicherheitsanforderungen entsprechen, wird sich beim Zahlen an der Supermarkt- oder Ladenkasse vorerst nichts ändern.