Das KFZ-Leasing stellt eine Alternative zum Autokauf dar. Es kann flexibel gestaltet werden und stellt eine Art Miete dar. Das geleaste Fahrzeug bleibt während der gesamten Laufzeit des KFZ-Leasing Eigentum des Autohauses, das als Leasinggeber dient. Der Leasingvertrag wird zwischen Ihnen als Leasingnehmer und der Bank des Autohauses abgeschlossen.
Im Internet finden Sie Angebote auf verschiedenen Leasing-Portalen, bei denen Sie einen BMW günstig leasen können.
Im Leasingvertrag werden die Rahmenbedingungen des Leasings festgelegt. Dazu gehört die Laufzeit, die Sie unterschiedlich lang wählen können. Möchten Sie immer das neueste Modell fahren, können Sie einen Leasingvertrag über zwei Jahre abschließen. Das Leasing ist mit und ohne Anzahlung möglich. Leisten Sie keine Anzahlung, sind die Leasingraten entsprechend höher. Die Anzahlung können Sie in unterschiedlicher Höhe vereinbaren. Sie wirkt sich auf die Höhe der Raten aus. Im Leasingvertrag werden Höhe der Anzahlung und der monatlichen Raten festgelegt.
Im Leasingvertrag wird festgelegt, ob es sich um Kilometer- oder Restwertleasing handelt. Das Kilometerleasing wird zumeist bevorzugt, denn das Risiko ist geringer als beim Restwertleasing. Beim Kilometerleasing wird eine Anzahl an Kilometern vereinbart, die Sie während der Vertragslaufzeit fahren. Liegt am Ende der Laufzeit die Zahl der Kilometer über der vereinbarten Kilometerzahl, ist eine Nachzahlung erforderlich. Sie erhalten eine Erstattung, wenn Sie weniger als die vereinbarten Kilometer fahren. Beim Restwertleasing wird ein Restwert vereinbart, den das Fahrzeug am Ende der Laufzeit haben sollte. Am Ende der Laufzeit wird der tatsächliche Restwert ermittelt. Ist er höher als der vereinbarte Restwert, erhalten Sie eine Erstattung. Liegt der Restwert unter dem vereinbarten Wert, wird von Ihnen eine Nachzahlung gefordert.
Das Leasing bietet Steuervorteile für Firmen und für Selbstständige, denn die Leasingraten können steuerlich geltend gemacht werden. Diese Möglichkeit besteht für Privatpersonen nicht, doch kann das Leasing für sie trotzdem interessant sein.
Am Ende der Laufzeit wird das Fahrzeug an das Autohaus zurückgegeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Auto zum verbleibenden Restwert zu kaufen.
Inhalt
Leasing als Alternative zum Kauf
Immer häufiger reden Führerscheininhaber von dem Thema Leasing, dabei ist vielen Menschen gar nicht so recht klar, worum es beim KFZ-Leasing geht. In den meisten Fällen kaufen sich Führerscheinbesitzer ein Fahrzeug per Barkauf. Das bedeutet, das Fahrzeug hat einen Kaufwert und dieser Kaufwert wird in Bar hinterlegt. Der Käufer ist somit der Besitzer des Fahrzeugs. Anders sieht es beim KFZ-Leasing aus. Beim KFZ-Leasing zahlt der Führerscheininhaber einen monatlichen Betrag an den Besitzer des Fahrzeugs und kann dafür das Fahrzeug nutzen. In den letzten Jahren ist das KFZ-Leasing immer beliebter geworden und nicht nur Unternehmen entscheiden sich für ein Leasing-Vertrag, auch immer per Privatpersonen nutzen das KFZ-Leasing. Dabei ist immer zu beachten, dass ein KFZ-Leasing Vertrag kein Kaufvertrag ist, sondern nur eine Art Mietvertrag. Beim KFZ-Leasing bleibt der Händler der Eigentümer des Fahrzeugs und der Leaser nur der reine Nutzer. Am Ende der Leasingzeit muss das Fahrzeug an den Händler zurückgegeben werden.
Die Funktion von KFZ-Leasing
Das KFZ-Leasing kann im Grunde mit einer Miete verglichen werden. Der Leasingnehmer zahlt jeden Monat eine sogenannte Leasingrate an den Leasinggeber. Beim Leasinggeber handelt es sich in der Regel um einen Autoverleih oder einen Händler. Die Höhe der monatlichen hängt von verschiedenen Faktoren ab,
- dem Fahrzeugmodell
- der Marke
- der Ausstattung
- dem Neupreis
In den meisten Fällen liegen die Leasingraten deutlich unter den Raten für einen normalen Ratenkredit. Aus dem Grund ist das KFZ-Leasing für viele Verbraucher eine Alternative zum Fahrzeugkauf.
Ein Leasingvertrag wird über eine feste Laufzeit abgeschlossen. Die Laufzeit liegt zwischen zwei und vier Jahren und nach dieser Zeit muss das Fahrzeug wieder an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Der Leasinggeber bleibt über die gesamte Zeit der Eigentümer des Fahrzeugs. Da gibt es nur eine Ausnahme und die heißt Leasing mit Andienungsrecht. Wichtig ist, dass eine vorzeitige Kündigung eines Leasingvertrages nicht möglich ist.
Innerhalb von 14 Tagen hat der Leasingnehmer das Recht den Leasingvertrag zu widerrufen. Steuerliche Vorteile von einem KFZ-Leasing haben nur Geschäftsleute. Sie können die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich angeben und das über die gesamte Laufzeit des Vertrages.
Ein KFZ-Leasing ist für Verbraucher interessant, die immer das aktuelle Fahrzeugmodell fahren wollen und eine monatlich finanzielle Belastung auf lange Dauer tragen wollen. Bei der Entscheidung für das KFZ-Leasing muss sich nur noch für das richtige Fahrzeugmodell entschieden werden.
Das Thema Restwertleasing
Ebenfalls ein großes Thema beim KFZ-Leasing ist das Restwertleasing. Der Restwert eines Fahrzeugs ist besonders nach dem Ende des Leasingvertrages interessant. Das Fahrzeug muss bei Abschluss geschätzt werden, um festzustellen wie viel Wert das Fahrzeug aktuell noch hat. Der Wert des Fahrzeugs kann einen geringeren Restwert aufweisen als im Vorfeld geplant, dann muss der Leasingnehmer die Differenz zum aktuellen Restwert zahlen. Ein Wertverlust entsteht auf verschieden Weisen:
- Kratzer
- Dellen am Fahrzeug
- Veränderung der Marktlage
- neue gesetzliche Bestimmungen
Das Risiko für den Restwert hat der Leasingnehmer. Glück hat der Leasingnehmer nur, wenn der geschätzte Restwert niedriger ist als der Kaufpreis. Er kann dann bis zu 75% Mehrerlös ausgezahlt bekommen.
Die monatlichen Raten für das KFZ-Leasing können gering gehalten werden, denn der Restwert des Fahrzeugs sehr hoch ist. Einige Anbieter legen den Restwert besonders hoch an, um die geringen Raten für den Verbraucher anbieten zu können.
Kilometerleasing beim KFZ-Leasing
Eine weitere Form des KFZ-Leasings ist das sogenannte Kilometerleasing. Bei dieser Art des Leasings werden die Kosten anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Die Kilometerleistung ist demnach für die Höhe der monatlichen Gesamtkosten entscheidet. Das bedeutet, bei einer hohen Kilometerleistung fällt die monatliche Leasingrate deutlich höher aus als bei einer geringen Kilometerleistung. Die genaue Kilometeranzahl wird von Kunde zu Kunde im Vertrag festgelegt.
Für eventuelle Mehrkilometer muss der Leasingnehmer aufkommen. Es kann durchaus vorkommen, dass die festgelegte Kilometeranzahl deutlich höher ausfällt, als im Vertrag festgehalten, dann muss der Leasingnehmer für die Mehrkilometer aufkommen. Sollte am Ende des Leasingvertrages feststehen, dass wesentlich weniger Kilometer gefahren wurden als angegeben, dann kann der Leasingnehmer mit einer Kilometerminderung rechnen und bekommt Geld zurück.
KFZ-Leasing mit Andienungsrecht
Ein normaler KFZ-Leasingvertrag bedeutet, dass das geleaste Fahrzeug über einen festen Zeitraum von Leasingnehmer gefahren werden kann und anschließend an den Leasinggeber zurückgegeben wird. Die einzige Ausnahme bietet das Andienungsrecht. Bei dem KFZ-Leasing mit Andienrecht hat der Leasingnehmer ganz besondere Rechte. Sollte am Ende der Vertragslaufzeit herauskommen, dass der kalkulierte Restwert des Fahrzeugs geringer ausfällt, dann kann der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum Kauf anbieten. Allerdings hat der Leasingnehmer kein gesetzliches Recht auf den Ankauf des Fahrzeugs.
Sollte das Fahrzeug einen höheren Wert haben, dann hat der Leasinggeber das Recht dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum Kauf anzubieten. Allerdings ist der Leasingnehmer nicht verpflichtet das Fahrzeug zu kaufen. Eine solche Vereinbarung sollte im besten Fall immer schriftlich fixiert werden, damit es am Ende keine Komplikationen gibt. Eine mündliche Vereinbarung ist nicht rechtswirksam.
KFZ-Leasing – Die Pflichten des Leasingnehmers
Der Leasingnehmer ist für das Fahrzeug verantwortlich, das bedeutet er muss sich darum kümmern, dass das Fahrzeug fristgemäß gewartet wird. Reparaturen müssen durchgeführt werden und auch die Steuern müssen gezahlt werden. Die notwendigen Versicherungen sind ebenfalls Aufgabe des Leasingnehmers. Es gibt mittlerweile sogenannte All-inklusive-Verträge im Bereich KFZ-Leasing. In diesen Kosten sind alle oben genannten Pflichtkosten enthalten und der Leasingnehmer muss nur für die Einhaltung sorgen. Dafür sind die monatlichen Leasingraten für das Fahrzeug allerdings bedeutend höher. Der Leasingnehmer, egal ob eine Privatperson oder ein Unternehmen wird als Halter in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 also der Fahrzeugschein eingetragen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 also der Fahrzeugbrief bleibt immer beim Leasinggeber.
KFZ-Leasing – die notwendigen Unterlagen
Damit ein KFZ-Leasing zustande kommen kann muss die Leasinggesellschaft einige Unterlagen und Informationen über den potentiellen Leasingnehmer bekommen. Die Prüfung der Bonität ist unumgänglich, denn im Grunde handelt es sich um einen Ratenvertrag, der nur mit ausreichender Bonität ermöglicht wird. Zudem muss ein Personalausweis vorgelegt werden. Ein Reisepass reicht in der Regel nicht aus. Einige Anbieter verlangen auch Gehaltsnachweise, aber das ist eher selten.
Sollte es sich um ein gewerbliches Leasing handeln, dann muss auch der Jahresabschluss des Unternehmens und ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. In einigen Fällen reicht auch eine Gewerbeanmeldung.
« Zurück zum Wiki Index