Gesunde Zähne sind notwendig, um die verschiedensten Nahrungsmittel zu zerkauen und ein herrliches Lächeln zu zeigen. Allerdings kann es auch bei einer sehr guten Mundhygiene zu Karies, Zahnfleischentzündungen, Kieferzysten und Co kommen. Derartige Erkrankungen sind nicht nur eine Gefahr für die Zähne, sondern werden oftmals von Schmerzen begleitet. Dementsprechend ist der Weg zum Zahnarzt unumgänglich. Doch die Krankenkassen bezahlen bei derartigen Problemen nicht jede Behandlung oder übernehmen die Kosten lediglich zum Teil. So liegt es nahe, dass für makellose Zähne ein Kredit aufgenommen wird. Doch welche Zahnbehandlungen sind mit einem Darlehen finanzierbar?
Inhalt
Lohnt sich ein Zahnkredit?
Ein Zahnkredit wird nicht zu Konsumzwecken, sondern für die eigene Gesundheit aufgenommen, sodass sich die Darlehensaufnahme gemeinhin durchaus lohnt.
Wenn ein Darlehen aufgenommen wird, sollte unbedingt beachtet werden, dass der Kreditbetrag in der Regel jeden Monat in Form von gleichbleibenden Raten zu begleichen ist. Dementsprechend geht der Darlehensnehmer hiermit eine finanzielle Verpflichtung ein, die zumeist über viele Monat oder Jahre zurück zu bezahlen ist.
Allerdings wird die betreffende Summe für einen guten Zweck verwendet: Immerhin investiert man hier in die eigene Gesundheit und sorgt somit dafür, dass die eigenen Zähne erhalten bleiben oder das ein Zahnersatz möglich ist. So ist es dann gemeinhin auch im hohen Alter noch möglich, beispielsweise eine harte Brotkante oder kräftiges Fleisch zu kauen und es muss der Speiseplan nicht etwa notgedrungen auf Suppen, Pudding und Ähnliches reduziert werden.
Da die Krankenkassen oftmals lediglich einen Teil der Kosten übernehmen oder eine bestimmte, Behandlung unter Umständen gar ablehnen, muss dementsprechend nach einer anderen Möglichkeit der Kostenbegleichung gesucht werden. Oftmals fallen für eine Zahnbehandlung jedoch recht hohe Kosten an, die nicht einfach mithilfe der Gelder, die sich auf dem Girokonto befinden, bezahlt werden können. Dementsprechend kommt hier zumeist nur die Aufnahme eines Kredits infrage, um die Zahngesundheit wieder herzustellen oder sich einen Zahnersatz zu leisten.
Zahnkredit
Ein Zahnkredit ist ein klassischer Ratenkredit, der von den Banken zur freien Verwendung vergeben wird.
Bei einem Zahnkredit handelt es sich um einen klassischen Ratenkredit. Das bedeutet, dass die Darlehenssumme von der Bank auf das im Vertrag angegebene Konto, in der Regel das Girokonto, überweist und es dem Kreditnehmer somit zur Verfügung stellt. Dementsprechend kann dann auch sofort die benötigte Zahnbehandlung direkt in Bar beim Zahnarzt oder per Überweisung beglichen werden.
Wie bereits oben erwähnt, erfolgt die Rückzahlung des Kredits in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass der Darlehensnehmer von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit profitiert.
Damit die Bank einen solchen Kredit vergibt, ist es jedoch, wie bei anderen Darlehen auch, notwendig, die verschiedenen Voraussetzungen zu erfüllen, die die Kreditinstitute vorgeben. Diese können jedoch je nach Bank variieren. In der Regel ist jedoch ein sicheres, festes Einkommen ebenso notwendig, wie eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität. Aber auch auf einen deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto wird vonseiten der Bank gemeinhin ein großer Wert gelegt.
Sollte es wider Erwarten nicht möglich sein, die jeweiligen Voraussetzungen zu erfüllen, dann muss unter Umständen dennoch nicht auf einen Zahnkredit verzichtet werden. So ist eine erfolgreiche Kreditvergabe zumeist machbar, wenn ein solventer Bürge oder zweiter Darlehensnehmer eingesetzt werden kann. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person dann ihrerseits die diversen Vorgaben erfüllt. Ist das der Fall, steht der Vergabe des Zahnkredits gemeinhin kaum mehr etwas im Wege.
Für welche Behandlungen?
Mithilfe eines Zahnkredits können die verschiedensten, zahnärztlichen Behandlungen beglichen werden.
Ein klassisches Ratendarlehen wird von den Banken ohne Zweckbindung vergeben. Das bedeutet, dass die Kreditsumme frei nach Wunsch verwendet werden kann. Diesbezüglich spielt es auch keine Rolle, ob die Krankenkasse einen Teil der Kosten bezuschusst oder ob es sich um eine Behandlung handelt, die vollständig von dem Patienten zu bezahlen ist.
Im Allgemeinen werden Zahnkredite vor allem dann aufgenommen, wenn wenn die Behandlungskosten recht hoch ausfallen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Kronen ebenso handeln, wie etwa um Implantate, Vollprothesen oder Inlay. Hier kommen schnell sehr hohe Summen zustande, die zumeist ohne Kredit nicht sofort bezahlbar sind.
Dabei spielt die Zeit hier ebenfalls eine gewichtige Rolle: So kann es zum Beispiel sein, dass der vom Zahnarzt vorgeschlagene Eingriff am besten so schnell wie möglich vorgenommen wird, damit die beschädigten Zähne sich nicht etwa noch stärker negativ auf den Kiefer auswirken oder andere Zähne anstecken. Leidet man bereits unter Schmerzen, dann ist eine schnelle Kreditbeantragung oftmals unumgänglich.
Ein Zahnkredit kann jedoch generell für sämtliche zahnärztlichen Behandlungen beantragt werden, sodass hier keine Grenzen gesetzt sind.
Kreditbetrag
Am besten ist es, sich bei der Höhe der Darlehenssumme nach dem Heil- und Kostenplan des Zahnarztes zu richten.
Bei der Beantragung eines klassischen Ratenkredits können unterschiedlich hohe Darlehenssummen aufgenommen werden. Beachtet werden sollten hier jedoch auch die Laufzeiten des Kredits, die zumeist zwischen zwölf und 60 Monaten liegen. Wobei es hierbei jedoch durchaus Abweichungen geben kann.
Die Höhe des Kreditbetrags richtet man am besten nach der Summe aus, die der Zahnarzt in seinem Heil- und Kostenantrag ausgerechnet hat. Dort werden die notwendigen Arbeiten und die damit einhergehenden Kosten genau aufgelistet. Wer jedoch auf „Nummer Sicher“ gehen möchte, der nimmt eine etwas höhere Summe auf. Sollte sich während der Behandlung herausstellen, dass noch weitere Maßnahmen notwendig sind, können diese somit ebenfalls sofort beglichen werden.
Es ist jedoch unbedingt davon abzuraten, einen Betrag aufzunehmen, der deutlich höher ausfällt, denn hierfür müssen sonst oftmals unnötigerweise Zinsen beglichen werden. Im Regelfall liegt der Zahnarzt jedoch mit seinem Heil- und Kostenplan richtig.
Ausländische Zahnbehandlungen
Innerhalb der EU befinden sich mittlerweile zahlreiche, deutschsprachige Zahnärzte; dort sind die Behandlungen oftmals deutlich günstiger.
Es ist natürlich nicht nur möglich, innerhalb von Deutschland, sondern auch im Ausland, die verschiedensten Zahnbehandlungen durchführen zu lassen.
So leben beispielsweise in einer Vielzahl an anderen Ländern innerhalb der EU auch deutschsprachige Zahnärzte. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass oftmals die gleiche Qualität wie gegeben ist aber für dieselbe Behandlung weniger Kosten als in Deutschland berechnet werden.
Dazu kommt, dass in der Europäischen Union sogar viele Zahnkliniken für den ersten Termin sogar die Anreise- sowie ebenfalls die Übernachtungskosten übernehmen. Dementsprechend kann es sich somit unter Umständen durchaus lohnen, die jeweiligen Kosten gut miteinander zu vergleichen.
Für die Bank ist es vollkommen irrelevant, ob die benötigten Behandlungen innerhalb von Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden.