Bei einer Kreditaufnahme wird zumeist an die verschiedensten Anschaffungen, wie etwa den Kauf eines Hauses oder neue Möbel gedacht. Doch mithilfe eines Darlehen ist es nicht nur möglich, die unterschiedlichsten Dinge zu finanzieren, sondern es lassen sich damit ebenfalls die verschiedensten Rechnungen begleichen.
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Ratenkredit
Ein klassischer Ratenkredit ist zweckungebunden und kann somit für die verschiedensten Anschaffungen genutzt werden. Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden Monatsraten.
Bei einem klassischen Ratenkredit ist der Name Programm: Das bedeutet, dass die Rückzahlung der Darlehenssumme ganz einfach in gleichbleibenden, monatlichen Raten beglichen wird. So profitiert der Kreditnehmer hier nicht nur von einer sehr guten Übersicht, sondern die Monatsraten lassen sich auch ganz hervorragend zu den persönlichen Ausgaben dazu rechnen. Etwaige Überraschungen sind bei dieser Kreditart somit nicht zu erwarten.
Zudem handelt es sich hierbei um einen zweckungebundenen Kredit. Dementsprechend kann die mit der Bank vereinbarte Darlehenssumme frei nach Wunsch genutzt werden.
Das Kreditinstitut fordert hierüber auch keinerlei Nachweise vom Kreditnehmer an. Somit ist ein weiterer Pluspunkt des klassischen Ratenkredits die hohe Flexibilität.
Allerdings muss der Antragsteller einige Voraussetzungen erfüllen, damit die Bank einer erfolgreichen Kreditvergabe zustimmt. Die jeweiligen Vorgaben variieren zwar je nach Kreditinstitut aber gemeinhin wird zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso verlangt, wie eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa.
Außerdem wird in der Regel auch auf einen festen, deutschen Wohnsitz und ein deutsches Girokonto geachtet. Des Weiteren ist es unabdingbar, dass der Antragsteller volljährig ist, da die Banken an Minderjährige generell keine Kredite vergeben.
Rechnungen begleichen
Durch einen klassischen Ratenkredit lassen sich die verschiedensten Rechnungen unkompliziert auf einmal begleichen.
Die Aufnahme eines solchen Darlehen bietet sich jedoch nicht nur für diverse Anschaffungen, wie zum Beispiel den Kauf einer neuen Küche oder eines neuen Großelektrogerätes an: So ist es mithilfe eines solchen Darlehen ebenfalls machbar, den Kreditbetrag zum Bezahlen der verschiedensten Rechnungen zu verwenden.
Um welche Rechnungen es sich hierbei handelt, ist vollkommen irrelevant. So ist es damit zum Beispiel machbar, eine hohe Nebenkosten- oder Strom-Rechnung zu begleichen. Oder es wird die teure Autoreparatur bezahlt. Ebenso kann es beispielsweise sein, dass eine Online-Shopping Rechnung noch offen steht, gleichzeitig aber dringend ein Handwerker gerufen werden muss, von dem ebenfalls eine hohe Rechnung zu erwarten ist. Hier lassen sich mithilfe des klassischen Ratenkredits beide, oder auch mehrere Rechnungen, einfach und unkompliziert begleichen.
Ein solches Vorgehen birgt gleich mehrere Vorteile: So muss zunächst einmal beispielsweise weder der Handwerker, noch die Auto-Werkstatt über die finanzielle Notlage unterrichtet und gegebenenfalls um Ratenzahlung gebeten werden. Gleichzeitig ist durch die Kreditaufnahme eine rechtzeitige und pünktliche Bezahlung der Rechnungen möglich. Und ganz nebenbei wird somit lediglich eine Monatsrate abbezahlt, anstelle von mehreren. Auf diese Weise bleibt die monatliche, finanzielle Belastung verhältnismäßig gering.
Umschuldung
Im Rahmen einer Umschuldung wird ein neuer, zinsgünstiger Kredit aufgenommen, der das alte Darlehen tilgt.
Ein klassischer Ratenkredit kann jedoch auch in Form eines Umschuldungskredits aufgenommen werden. Auch hier dient das Darlehen zur Begleichung von vorhandenen Schulden. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass es sich um bereits vorhandene Kreditschulden handelt.
So wird in diesem Fall ein neues Darlehen mit dem Ziel aufgenommen, dass damit der ursprüngliche Kredit beglichen wird. So fließt die komplette Darlehenssumme in die Tilgung des alten Kredits. Dementsprechend muss anschließend nur ein einziges Darlehen beglichen werden.
Sinn und Zweck einer Umschuldung ist es gemeinhin, durch einen niedrigeren Zinssatz zu einem zinsgünstigen Darlehen zu gelangen, sodass durch die erneute Kreditaufnahme einiges gespart wird. Hierbei sollte man sich jedoch keinesfalls täuschen lassen: Denn bereits wenige Prozentpunkte können, je nach Höhe des Kredits, für eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro oder höhere Beträge sorgen.
Dementsprechend lohnt es sich, gegebenenfalls über eine Umschuldung nachzudenken. Allerdings ist es bei einem solchen Vorhaben unbedingt ratsam, vorab einen Kreditvergleich durchzuführen. Als idealer Vergleichsfaktor bietet sich hierbei der effektive Jahreszinssatz an, der, im Gegensatz zum Nominalzins, bereits sämtliche Kreditkosten beinhaltet.
Zudem empfiehlt es sich bei einem Darlehensvergleich nicht nur die Zinssätze im Auge zu behalten. Ebenso sollten die weiteren Sonderleistungen der Banken unbedingt Beachtung finden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um das Aussetzen einer Monatsrate im Notfall, eine variable Tilgung und um kostenfreie Sondertilgungen.
Vorgaben nicht erfüllbar?
Ist es dem Antragsteller jedoch nicht möglich, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen, dann bietet sich das Hinzuziehen eines Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer an.
Es kann jedoch durchaus auch vorkommen, dass es dem Antragsteller nicht möglich ist, die diversen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. Doch auch in diesem Fall kann es unter Umständen dennoch möglich sein, mithilfe eines klassischen Ratenkredits die verschiedenen, offenen Rechnungen zu begleichen.
Das ist in der Regel dann machbar, wenn der Antragsteller der Bank einen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen vorstellen kann. Allerdings ist es hierbei unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits in der Lage ist, die verschiedenen Kreditbedingungen zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe gemeinhin nichts mehr im Wege.
Der Hintergrund hierfür ist, dass die Bank, durch das Hinzuziehen eines solventen zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen von einer höheren Kreditsicherheit profitiert. Somit kann es hier auch dazukommen, dass das Kreditinstitut ebenfalls einen günstigeren Zinssatz vergibt, wodurch ebenfalls einiges gespart werden kann.
Sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann, wieder Erwarten, doch nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann kommt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu. Dieser ist dann dazu verpflichtet, die restliche Kreditschuld vollständig zu tilgen. Wurde im Kreditvertrag nichts weiter vereinbart, dann verhält es sich gemeinhin so, dass hier eine vollumfängliche Haftung gegeben ist. Aufgrund dessen sollte eine Bürgschaft sowie eine zweite Kreditnehmerschaft vorab immer sehr gut überlegt werden.
Des Weiteren empfiehlt es sich, lediglich eine Person zum Bürgen oder zweiten Kreditnehmer auszuwählen, zu der im Allgemeinen ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Denn schließlich haben die verschiedensten Geldangelegenheiten bereits in der Vergangenheit oftmals für Streitigkeiten gesorgt oder sogar zu Zerwürfnissen geführt.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer kann im Grunde genommen jede Person auftreten, die die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. So bieten sich hierfür zum Beispiel die Eltern ebenso an, wie Geschwister oder weitere Verwandte. Allerdings ist ein verwandtschaftliches Verhältnis kein „Muss“, wodurch beispielsweise auch Arbeitskollegen oder Freunde als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer einspringen können.
Auf diese Weise kann dann nicht nur der gewünschte, klassische Ratenkredit in Anspruch genommen, sondern ebenfalls möglich, die verschiedenen Rechnungen pünktlich zu bezahlen.