Ein Auto ist oftmals aus den verschiedensten Gründen heraus notwendig. So wird damit beispielsweise oftmals der Weg zur Arbeit bestritten, der Einkauf erledigt oder der Gang zum Arzt angetreten. Ist das Fahrzeug jedoch plötzlich fahruntauglich beziehungsweise lohnt sich eine Reparatur nicht mehr, dann muss in der Regel recht schnell ein neuer fahrbarer Untersatz beschaffen werden. Da das Geld, dass sich auf dem Girokonto befindet, hierfür oftmals nicht ausreicht, bietet sich die Aufnahme eines Autokredits an. Doch ist das überhaupt möglich, wenn bereits ein klassischer Ratenkredit beglichen wird?
Inhalt
Ratenkredit
Bei einem klassischen Ratenkredit handelt es sich um ein Darlehen, das von den Banken ohne Zweckbindung vergeben wird. Dementsprechend fordern die Kreditinstitute hier auch keinerlei Nachweise an.
Vielleicht wurde der Kredit aufgenommen, um neue Möbel, einen PC oder Fernseher zu finanzieren. Ebenso gut kann die Kreditaufnahme notwendig gewesen sein, um noch offene Rechnungen zu begleichen. Aufgrund der fehlenden Zweckbindung ist ein klassischer Ratenkredit sehr flexibel.
Die Rückzahlung des Darlehen wurde im Rahmen der Kreditvergabe bereits ebenfalls geklärt. Hier werden gemeinhin jeden Monat feste Raten beglichen, die somit ohne Weiteres in die persönlichen Ausgaben mit einberechnet werden können.
Sobald eine Kreditaufnahme erfolgt, wird diese in der Schufa eingetragen; dies gilt ebenfalls für einen klassischen Ratenkredit.
Autokredit
Im Rahmen eines Autokredits behalten die Banken den Fahrzeugbrief als Sicherheit bis zur vollständigen Darlehenstilgung ein.
Bei einem Autokredit sieht es dagegen ganz anders aus: Hierbei handelt es sich um ein zweckgebundenes Darlehen. Das bedeutet, dass der Kreditbetrag lediglich für den Kauf des gewünschten Fahrzeuges ausgegeben werden darf. Somit ist der Antragsteller zwar nicht sehr flexibel, dafür wird jedoch gemeinhin von einem niedrigeren Zinssatz profitiert.
Der Hintergrund ist, dass die Banken bei einem solchen Darlehen von einer höheren Sicherheit profitieren. Die Kreditinstitute verlangen hier nicht nur, dass der Darlehensnehmer die üblichen Kreditvoraussetzungen erfüllt, sondern die Banken behalten bis zur vollständigen Tilgung des Darlehensbetrags ebenfalls den Fahrzeugbrief ein. Sollte der Kreditnehmer irgendwann, wider Erwarten, nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann besitzt die Bank somit das Recht, den Wagen zu veräußern. Von dem Erlös wird anschließend die restliche, noch offene Kreditschuld beglichen.
Wurde das Darlehen jedoch vertragsgemäß zurück bezahlt, dann erhält der Darlehensnehmer den Fahrzeugbrief nach Zahlung der letzten Rate zurück und wird somit auch gleichzeitig zum Eigentümer des Wagens.
Bevor jedoch die Banken den vom Antragsteller gewünschten Autokredit vergeben, wird üblicherweise eine Auskunft bei der Schufa eingeholt. Spätestens hierbei erfahren die Banken dann auch, dass der Kreditnehmer bereits ein anderes Darlehen abbezahlt.
Autokredit trotz laufendem Ratenkredit?
Die Bank überprüft eingehend, ob die Aufnahme eines Autokredits, trotz laufendem Ratenkredit möglich ist.
Im Allgemeinen ist jedoch ein bereits vorhandener Ratenkredit kein Hinderungsgrund für eine weitere Darlehensvergabe. Allerdings sollte die Bank bereits während des Kreditgesprächs auf das bereits vorhandene Darlehen hingewiesen werden. Immerhin ist der Antragsteller auch dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen. Dementsprechend ist dringend davon abzuraten, dass die Bank erst aufgrund der Schufa-Anfrage von dem Ratenkredit erfährt.
Aber auch wenn ein vorhandenes Darlehen an sich im Grunde kein Problem darstellt, wird die Bank den gewünschten Autokredit nicht einfach ohne eingehende Überprüfung vergeben.
Wie bei jeder anderen Kreditvergabe auch, wird hier neu überprüft, ob eine Darlehensvergabe möglich ist. Dabei beachtet das Kreditinstitut natürlich ebenfalls die Ratenzahlungen des laufenden Kredits.
Stellt sich hierbei heraus, dass die Aufnahme des Autokredits kein finanzielles Problem für den Antragsteller darstellt und auch hierfür die monatlichen Raten ohne Weiteres beglichen werden können, dann steht der Vergabe des Autokredits gemeinhin nichts mehr im Wege.
Ist der Bank jedoch das Risiko zu hoch und befürchtet das Kreditinstitut somit, dass die Darlehensrückzahlung in Gefahr sein könnte, dann wird die Bank das gewünschte Darlehen ablehnen.
Absage: Was tun?
Lehnt die Bank das gewünschte Darlehen ab, kann ein solventer Bürge oder zweiter Kreditnehmer hinzugezogen werden. Als Alternative bietet sich ein Kredit von Privat an.
Kommt es jedoch zu einer Kreditabsage, dann ist das für den Antragsteller gemeinhin ein großes Problem, denn schließlich wird der fahrbare Untersatz oftmals sehr dringend benötigt. Allerdings gibt es auch in dieser Situation gemeinhin eine Lösung.
So ist es in der Regel möglich, der Bank einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer anzubieten. Jedoch ist es hierbei unabdingbar, dass die ausgewählte Person ihrerseits die diversen Vorgaben der Banken erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe im Allgemeinen nichts mehr im Wege.
Allerdings muss sich der zweite Darlehensnehmer beziehungsweise der Bürge absolut darüber im Klaren sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte der eigentliche Kreditnehmer die monatlichen Darlehensraten nicht mehr bezahlen können, dann wendet sich die Bank an den Bürgen/den zweiten Kreditnehmer. Das bedeutet, dass die jeweilige Person ihrerseits für die noch offene Darlehensschuld aufkommen muss. Sofern nichts weiter im Kreditvertrag vereinbart wurde, besteht hier zudem eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend sollte sich bereits im Vorfeld gut überlegt werden, ob eine zweite Kreditnehmerschaft oder Bürgschaft eingegangen wird.
Als Bürge bieten sich generell die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel ebenso gut möglich, die Eltern wie auch die Geschwister oder weitere Verwandte hiernach zu fragen. Alternativ dazu kann aber auch ein Freund, Bekannter oder Arbeitskollege als Bürge beziehungsweise als zweiter Darlehensnehmer eingesetzt werden.
Alternativ ist es jedoch auch möglich, den gewünschten Autokredit als Darlehen von Privat aufzunehmen. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird die benötigte Kreditsumme hier nicht von einer Bank, sondern von einer privaten Person aufgenommen.
Ein Darlehen von Privat bietet mehrere Vorteile, wie beispielsweise, das sämtliche Kreditkonditionen zwischen dem Darlehensgeber und -nehmer vollkommen frei verhandelbar sind. Außerdem wird hier weder eine Auskunft bei der Schufa eingeholt, noch erfolgt eine Eintragung bei der Auskunftei. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass bei einem Kredit von Privat gemeinhin lediglich sehr niedrige Zinssätze anfallen oder der Darlehensgeber verzichtet sogar komplett auf die Bezahlung von Zinsen. So ist es hier auch durchaus möglich, einiges zu sparen.
Allerdings birgt ein derartiges Darlehen ebenfalls Risiken: Geldangelegenheiten haben bereits schon oft zu Spannungen, Missverständnisse, Streit und sogar zu vollständigen Zerwürfnissen geführt. Aufgrund dessen sollte sich der Antragsteller gut überlegen, welche Person nach einem Kredit von Privat gefragt wird. Im Idealfall handelt es sich um jemanden, mit dem man sich äußerst gut versteht, sodass es selbst bei Problemen, wie etwa Schwierigkeiten bei der Rückzahlung des Darlehen, ohne Weiteres möglich ist, gemeinsam eine Lösung zu finden.