Konsumentenkredite zählen sicherlich zu den Darlehensarten, die am meisten vergeben werden. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob ein solcher Kredit wirklich für jeden eine gute Wahl ist?
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Konsumentenkredit
Bei einem Konsumentenkredit handelt es sich schlichtweg um einen klassischen Ratenkredit, der für die unterschiedlichsten Finanzierungen oder auch zur Begleichung von Rechnungen aufgenommen werden kann. Da es sich hierbei um ein zweckungebundenes Darlehen handelt, ist es möglich, die Kreditsumme frei nach Wunsch zu verwenden. Die Banken verlangen diesbezüglich auch keinerlei Nachweise.
Um einen Konsumentenkredit zu erhalten, ist es notwendig, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Die jeweiligen Vorgaben können zwar je nach Bank variieren aber in der Regel ist ein sicheres, regelmäßiges Einkommen hier ebenso vonnöten, wie eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Ebenso ist zumeist ein fester, deutscher Wohnsitz und ein deutsches Girokonto ein „Muss“.
Die Rückzahlung des Darlehen erfolgt ganz einfach, in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass der Kreditnehmer hier von einer sehr hohen Übersichtlichkeit und Planbarkeit profitiert.
Immer eine gute Wahl?
Eine Kreditaufnahme möchte immer gut überlegt und durchdacht sein. Mithilfe eines Haushaltsplans lässt es sich ganz einfach herausfinden, wie hoch die monatliche Kreditrate ausfallen darf.
Ob die Aufnahme eines Konsumentenkredits eine gute Wahl ist, hängt jedoch auch immer von der persönlichen, finanziellen Situation ab. Zunächst einmal ist es ratsam, zu überlegen, ob die Kreditaufnahme wirklich notwendig ist. Streikt beispielsweise der Kühlschrank und muss ein neues Gerät angeschafft werden, dann bietet sich eine Kreditaufnahme durchaus an. Ist dagegen beispielsweise lediglich der Kauf neuer Möbel geplant, da das alte Mobiliar nicht mehr ganz dem eigenen Geschmack entspricht, dann ist es vielleicht doch besser, diesen Wunsch noch etwas aufzuschieben und hierauf zu sparen. Auf diese Weise müssen dann auch keine Zinsen bezahlt werden.
Außerdem sollte unbedingt vor der Inanspruchnahme eines Darlehen abgeklärt werden, ob es ohne Schwierigkeiten möglich ist, die monatliche anfallende Kreditrate zu begleichen. Um dies definitiv festzustellen und sich nicht etwa auf reine Spekulationen zu stützen, empfiehlt sich die Erstellung eines Haushaltsplans.
Hier werden zunächst einmal alle Einnahmen, die jeden Monat verlässlich auf das eigene Konto fließen, aufgelistet. Dazu gehört zum Beispiel das Gehalt des Vollzeitberufs ebenso, wie der Lohn des 450 Euro Jobs. Anschließend werden alle regelmäßigen sowie ebenfalls die unregelmäßigen Ausgaben aufgelistet. Auf diese Weise kann ganz einfach sichergestellt werden, dass sämtliche Ausgaben zu jedem Zeitpunkt bezahlbar sind. Dazu gehören unter anderem Beiträge für Versicherungen sowie Miet- und Nebenkostenzahlungen. Aber auch die Ausgaben für Lebensmittel und Bekleidungsstücken dürfen beispielsweise ebenso wenig vergessen werden, wie die Kreditraten eventuell bereits vorhandener Darlehen. Ist das geschehen, müssen die Ausgaben nur noch von den Einnahmen abgezogen werden. Der Betrag, der aus dieser Rechnung resultiert, ist die Summe, der der Kreditnehmer jeden Monat frei ausgeben kann.
Es ist jedoch nicht ratsam, den Betrag vollständig zur Begleichung der monatlichen Kreditraten einzusetzen. Wesentlich besser ist es dagegen, hier einen gewissen finanziellen Puffer einzuplanen. Denn schließlich kann es durchaus auch einmal zu plötzliche, finanziellen Notfällen, wie etwa einer beschädigten Waschmaschine kommen, sodass auf einmal ein höherer Betrag im Monat benötigt wird als üblich. Ist jedoch ein Puffer vorhanden, dann stellt die Reparatur der Waschmaschine kein Problem mehr dar und die monatlichen Kreditraten bleiben trotzdem ohne Weiteres bezahlbar.
Der Haushaltsplan kann auch der Bank bei der Beantragung des Darlehens vorgelegt werden. Auf diese Weise ist für das Kreditinstitut sehr schnell ersichtlich, wie hoch die Einnahmen und Ausgaben ausfallen. Außerdem sorgt ein solcher Plan dafür, dass die Bank erkennt, dass sich der angehende Kreditnehmer bereits ausgiebig Gedanken über die Aufnahme des Darlehens und dessen Rückzahlung gemacht hat. Das kommt immer gut an.
Voraussetzungen nicht erfüllbar?
Sind die diversen Kreditvoraussetzungen nicht erfüllbar, dann ist es in der Regel möglich, einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Alternativ bietet sich ein Kredit von Privat an.
Allerdings kann es durchaus geschehen, dass die Aufnahme eines Konsumentenkredits zwar durchaus notwendig ist, wie beispielsweise um eine dringend notwendige Handwerker-Reparatur bezahlen zu können, aber es dem Antragsteller leider nicht möglich ist, die diversen Kreditvoraussetzungen hierfür zu erfüllen.
Doch auch in einer solchen Situation muss die Kreditaufnahme nicht zwangsläufig vollständig aufgegeben werden. Denn hier kann in der Regel ein solventer Bürge oder zweiter Darlehensnehmer weiterhelfen. Unabdingbar ist es jedoch, dass dann die betreffende Person die verschiedenen Kreditvoraussetzungen erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe gemeinhin kaum mehr etwas im Wege.
Als Bürge auftreten kann im Grunde jede Person, die, wie bereits erwähnt, die diversen Vorgaben der Banken erfüllt und mindestens die Volljährigkeit erreicht hat. So ist es zum Beispiel möglich, bei den Eltern, Geschwistern oder sonstigen Verwandten nachzufragen, ob eine Bürgschaft übernommen wird. Als Alternative bieten sich jedoch auch Arbeitskollegen, Bekannte oder Freunde an.
Allerdings ist es unabdingbar, dass der Bürge vorab eingehend über seine jeweiligen Verpflichtungen aufgeklärt wird. Denn sollte es einmal, wider Erwarten, geschehen, dass es dem eigentlichen Kreditnehmer nicht möglich ist, die monatliche Darlehensrate zu begleichen, dann kommt die Bank auf den Bürgen zu. Das wiederum bedeutet, dass hier der Bürge die noch offenstehende, restliche Kreditschuld begleichen muss. Sollte im Kreditvertrag nichts anderes vereinbart worden sein, dann haftet der Bürge im vollem Umfang. Dementsprechend sollte die Übernahme einer Bürgschaft am besten vorab immer gut überlegt sein.
Zudem ist es generell ratsam, dass der Kreditnehmer vorab einige Gedanken darum macht, welche Person um eine Bürgschaft gebeten wird. Denn schließlich kommt man nicht immer mit jeder Person gleich gut aus. Eine solche Geldangelegenheit sorgt jedoch oftmals für Unstimmigkeiten, Streit oder gar vollständigen Zerwürfnissen, sodass man sich mit dem angehenden Bürgen am besten gut bis sehr gut verstehen sollte, dass es eben nicht zu derartigen Situationen kommt.
Als Alternative bietet sich hier auch ein Kredit von Privat an. Das bedeutet, dass der gewünschte Kredit eben nicht bei einer Bank beantragt, sondern von einer anderen, privaten Person aufgenommen wird.
Ein Darlehen von Privat bietet verschiedene Vorzüge, wie beispielsweise vollkommen frei verhandelbare Kreditkonditionen. Zudem kommt es hier weder zu einer Schufa-Auskunft, noch zu einer Eintragung in der Auskunftei. Des Weiteren sind sämtliche Kreditkonditionen von beiden Vertragspartnern frei verhandelbar. Ein weiterer Pluspunkt eines Privatkredits ist, dass hier zumeist lediglich sehr geringe Zinsen berechnet oder sogar überhaupt keine Zinszahlungen verlangt werden. Es empfiehlt sich jedoch unbedingt, auch einen Kredit von Privat schriftlich aufzusetzen und sich auch hier vorab gut zu überlegen, von welcher Person ein solcher Kredit aufgenommen wird.