Unter der Vielzahl an Kreditarten bieten die Banken ihren Kunden ebenfalls sogenannte tilgungsfreie Darlehen an. Was hierunter verstanden wird und welche Tipps beachtet werden sollten, wird im Folgenden geklärt.
Inhalt
Tilgungsfreies Darlehen
Bei einem tilgungsfreien Darlehen wird die komplette Kreditsumme auf einmal, in einem einzigen Betrag, am Ende der Kreditlaufzeit fällig.
Eine weitere Bezeichnung für ein tilgungsfreies Darlehen ist „endfälliges Darlehen“. Durch diese Bezeichnung wird auch besonders gut deutlich, um was es sich hierbei handelt: Um einen Kredit, bei dem während der vertraglich vereinbarten Laufzeit lediglich Zinsen aber keine Tilgung beglichen werden. Die reine Darlehenssumme wird somit erst zum Schluss, und zwar in einem einzigen Betrag, bezahlt.
Tilgungsfreie Darlehen werden zum Beispiel vor allem bei Zwischen- oder auch Immobilienfinanzierungen eingesetzt. Damit die Banken jedoch einen solchen Kredit gewähren, muss der Antragsteller die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, festes Einkommen und eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein deutsches Girokonto und ein fester, deutscher Wohnsitz ist gemeinhin ein „Muss“. Dazu kommt, dass die Banken oftmals auch die Einbringung von Sicherheiten, wie etwa Bausparverträge oder Kapitallebensversicherungen, verlangen. Außerdem ist es unter Umständen möglich, dass die Kreditinstitute weiterhin den Abschluss sogenannter Tilgungsersatzprodukte voraussetzen. Die genauen Vorgaben können allerdings, je nach Bank, variieren.
Tipps
Vor Abschluss eines endfälligen Kredits werden am besten die folgenden Tipps beachtet.
Bevor ein tilgungsfreies Darlehen aufgenommen wird, ist es ratsam, sich vorab gut zu überlegen, ob ein solcher Kredit für einen persönlich überhaupt in Frage kommt. So sind hier die monatlichen Raten, die lediglich aus Zinsen bestehen, aufgrund der fehlenden Tilgung sehr gering aber gleichzeitig darf hier keinesfalls in Vergessenheit geraten, dass die komplette Darlehenssumme am Ende der Vertragslaufzeit in einem Betrag bezahlt werden muss.
Dementsprechend gilt es hier, rechtzeitig vorzusorgen. Dies kann jedoch auf unterschiedliche Weise geschehen: Ist es beispielsweise bereits bei Vertragsabschluss absehbar, dass der Kredit genau dann abläuft, wenn gleichzeitig ebenfalls eine Wertanlage fällig ist, dann steht der Bezahlung der Darlehensschuld im Grunde genommen nichts mehr im Wege. Allerdings muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass zum einen die Auszahlung der Wertanlage genau mit dem Fälligkeitsdatum des tilgungsfreien Darlehens zusammenfällt oder etwas früher liegt und zum anderen muss die Summe passen.
Ist jedoch keine derartige Wertanlage vorhanden oder wird diese zu einem, für das endfällige Darlehen „unpassendem“ Zeitpunkt ausbezahlt, dann kann der Abschluss einer solchen eine gute Idee sein. Auf diese Weise erhöht sich zwar die finanzielle Belastung im Monat, dafür ist jedoch die Tilgung der Darlehenssumme am Vertragsende sichergestellt.
Eine weitere Option ist, den Betrag, der aufgrund der fehlenden Tilgung gespart wird, anzulegen. Aktienfonds können hierfür beispielsweise ausgewählt werden. Auf diese Weise kann man, sozusagen, nebenbei, auch noch Gewinn erwirtschaften. Allerdings sollte auch hier unbedingt sichergestellt sein, dass die Darlehenssumme zum Ende des Kredits sofort in einer Summe bezahlt werden muss.
Eventuell ist es aber auch möglich, mithilfe einer Erbschaft oder einem sonstigen Vermögen die Darlehenssumme zu begleichen. Jedoch gilt auch hier, dass dies lediglich dann eine gute Wahl ist, wenn die diversen Zahlungen sichergestellt sind.
Ehe abzuraten davon ist, die Kreditsumme während der Vertragslaufzeit selbst zusammen zu sparen. Oftmals kommt hier zum Beispiel doch etwas dazwischen oder es wird ganz einfach auch einmal vergessen, sodass es in einem solchen Fall dann oftmals zu Schwierigkeiten kommt, wenn die Darlehenssumme auf einmal fällig wird.
Des Weiteren ist es ebenfalls unbedingt empfehlenswert, nicht einfach das erstbeste Kreditangebot anzunehmen. Wesentlich besser ist es dagegen, die verschiedenen Darlehensofferten der diversen Banken gut miteinander zu vergleichen. Denn auch wenn es hier oftmals den Anschein hat, dass sich die vielen Angebote auf den ersten Blick nicht deutlich voneinander differenzieren, existieren doch oftmals deutlich Unterschiede. So kann beispielsweise bereits eine recht kleine Abweichung in Bezug auf den Prozentsatz, je nach Darlehenssumme, für eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro oder sogar einem höheren Betrag sorgen.
Als sehr gute Vergleichsmöglichkeit bietet sich hier effektive Jahreszinssatz an, denn im Gegensatz zum Nominalzinssatz beinhaltet dieser bereits sämtliche Kreditkosten.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass es einem Antragsteller, wider Erwarten, nicht möglich ist, die diversen Kreditvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. Wer dennoch ein tilgungsfreies Darlehen aufnehmen möchte, kann in der Regel jedoch einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer benennen. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person dann ihrerseits die verschiedenen Vorgaben für eine erfolgreiche Kreditvergabe erfüllt. Ist das der Fall, kann es durchaus dennoch zu einem positiven Darlehensbescheid kommen.
Jedoch muss der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer eingehend darüber aufgeklärt werden, welche Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte der eigentliche Kreditnehmer plötzlich nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen oder für die hohe Darlehenssumme am Ende des Kreditvertrages aufzukommen, dann wendet sich die Bank an den Bürgen/zweiten Darlehensnehmer. Wenn hier nichts weiter im Kontrakt vereinbart wurde, haftet die betreffende Person zudem im vollen Umfang.
Aufgrund dessen ist es immer ratsam, vorab besser gut nachzurechnen, ob es dem Bürgen beziehungsweise dem zweiten Kreditnehmer im Notfall tatsächlich möglich ist, für die ausstehenden Zahlungen aufzukommen. Ist das nicht der Fall, sollte am besten von einer Bürgschaft beziehungsweise zweiten Kreditnehmerschaft abgesehen werden.
Als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer sind zum Beispiel die Eltern oder auch Geschwister beziehungsweise weitere Verwandte einsetzbar. Ebenso gut bieten sich hierfür aber auch gute Bekannte, Freunde oder Arbeitskollegen an. Für die Bank ist die Wahl der jeweiligen Person gemeinhin irrelevant; sofern diese die verschiedenen Kreditvoraussetzung erfüllt.
Allerdings ist es ratsam, sich vorab ebenfalls gut zu überlegen, welche Person um eine Bürgschaft beziehungsweise zweite Kreditnehmerschaft gefragt wird. Hier ist es sicherlich am besten, wenn bereits ein sehr gutes Verhältnis vorherrscht, damit es selbst dann, wenn es zu einem finanziellen Notfall kommt, noch ohne Weiteres möglich ist, weiterhin gut mit der jeweiligen Person auszukommen. Denn schließlich ist es sehr schade, wenn es aufgrund von einer Geldangelegenheit zu Streitigkeiten oder gar zu vollständigen Zerwürfnissen kommt.
Alternativen
Stellt es sich heraus, dass ein tilgungsfreies Darlehen doch nicht die richtige Wahl ist, dann kann beispielsweise auch auf ein Tilgungsdarlehen oder Annuitätendarlehen ausgewichen werden.
Eine weitere Option kann unter Umständen ebenfalls ein Kredit von Privat sein, der jedoch, wie die Bezeichnung bereits andeutet, nicht bei einer Bank, sondern von einer weiteren, privaten Person aufgenommen wird.