Ein Kredit wird im Allgemeinen von einem oder auch zwei Darlehensnehmern beantragt. Doch ab und zu kommt es hierbei auch zu einer Bürgschaft. So stellt sich hier schnell die Frage, wann ein Bürge überhaupt notwendig beziehungsweise sinnvoll ist?
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Bürgschaft
Ein Bürge ist nichts anderes als eine Kreditsicherheit. Das bedeutet, dass die Bank durch einen Bürgen von einem niedrigeren Darlehensausfallrisiko profitiert. Es existieren zwar unterschiedliche Bürgschaftsarten aber in der Regel verhält es sich hierbei oftmals so, dass der Bürge, bei einem etwaigen Zahlungsausfall des eigentlichen Kreditnehmers, für die komplette, noch offene Darlehensschuld aufkommen muss. Sofern nichts anderes im Darlehensvertrag vereinbart wurde, haftet der Bürge zudem im vollen Umfang; also mit seinem kompletten Vermögen.
Wann notwendig?
Ist es dem eigentlichen Darlehensnehmer nicht möglich, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen, dann kann ein solventer Bürge dafür sorgen, dass es doch noch zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommt.
Im Rahmen einer Kreditbeantragung kann es jedoch dazu kommen, dass ein Bürge vorhanden sein muss, damit die Banken das gewünschte Darlehen vergeben.
So setzen die Kreditinstitute für eine erfolgreiche Kreditvergabe voraus, dass der Antragsteller bestimmte Vorgaben erfüllt. Diese können beispielsweise je nach Bank, Darlehensart und -höhe variieren. Zumeist wird hier jedoch in der Regel auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso geachtet, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren legen die Banken gemeinhin einen großen Wert auf ein deutsches Girokontos sowie auf einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland. Außerdem werden an Minderjährige generell keine Kredite vergeben.
Dies soll einer etwaigen Verschuldung bereits in jungen Jahren vorbeugen.
Ist es dem eigentlichen Kreditnehmer jedoch nicht möglich, eine oder auch mehrere der diversen Voraussetzungen zu erfüllen, dann besteht in der Regel die Option, einen Bürgen hinzuzuziehen. Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person dann ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Vorgaben zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe zumeist nichts mehr im Wege.
Dementsprechend sorgt hier der Bürge dafür, dass es doch zu einer erfolgreichen Kreditbeantragung, beziehungsweise Auszahlung der gewünschten Darlehenssumme, kommt.
Wann sinnvoll?
Durch einen solventen Bürgen verringert sich für die Bank das Kreditrisiko, sodass diese dem Kreditnehmer oftmals gewisse Vergünstigungen anbietet.
Doch auch wenn der Kreditnehmer die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt und das benötigte Darlehen von der Bank erhalten würde, kann es dennoch sinnvoll sein, einen Bürgen hinzuzuziehen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn es sich um eine höhere Kreditsumme handelt.
Der Hintergrund hierfür ist, dass ein Bürge, wie bereits oben erwähnt, für eine höhere Kreditabsicherung sorgt. Dies wiederum trägt oftmals dazu bei, dass die Banken dazu bereit sein, dem Darlehensnehmer gewisse Vergünstigungen zu offerieren. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen günstigeren Zinssatz oder auch um eine längere Darlehenslaufzeit handeln.
Dementsprechend kann es sich durchaus lohnen, einen Bürgen zu benennen, auch wenn dies für eine erfolgreiche Kreditvergabe nicht zwingend notwendig ist.
Wann von einer Bürgschaft absehen?
In einigen Situationen kann es besser sein, auf einen Bürgen zu verzichten.
Die Eintragung einer Bürgschaft ist üblicherweise mit Kosten verbunden, sodass es sich der angehende Kreditnehmer vorab gut überlegen sollte, ob etwaige Vergünstigungen der Bank diese „aufwiegen“. Sofern die Kreditvergabe als solche kein Problem darstellt und es ohne einen Bürgen zur Auszahlung der Darlehenssumme kommt, bietet sich eine Bürgschaft bei einem niedrigen Kreditbetrag somit eher nicht an.
Außerdem ist es generell ratsam, sich gut zu überlegen, welche Person als Bürge eingesetzt wird. Zwar ist es unabdingbar, dass der Bürge die verschiedenen Vorgaben der Banken erfüllt, ansonsten können hierfür jedoch die verschiedensten Personen eingesetzt werden. So ist es zum Beispiel machbar, die Eltern oder Geschwister nach einer Bürgschaft zu fragen. Aber auch weitere Verwandte, gute Freunde oder Arbeitskollen können durchaus als Bürge auftreten.
Jedoch empfiehlt es sich, dass eine Person ausgewählt wird, zu der im Allgemeinen ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Andernfalls kann es oftmals sehr schnell zu Streitigkeiten oder gar vollständigen Zerwürfnissen kommen. Im Idealfall wird ein Bürge gefunden, der selbst im Notfall, also bei einem Zahlungsausfall des eigentlichen Kreditnehmers, weiterhin ein guter Freund bleibt.
Sofern es finanziell möglich ist, sollte von einer Bürgschaft jedoch vielleicht besser abgesehen werden, wenn es bereits im Vorfeld deutlich ist, dass Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten bereits „vorprogrammiert“ sind.
Doch nicht nur vom Kreditnehmer, sondern auch vonseiten des Bürgen sollte eine Bürgschaft unbedingt gut durchdacht werden. Denn wie bereits oben erwähnt, haftet der Bürge hier immerhin oftmals mit seinem vollständigen Vermögen. Dementsprechend sollte eine Bürgschaft nur dann eingegangen werden, wenn es für den Bürgen kein Problem darstellt, im Notfall „einzuspringen“ und die monatlichen Kreditraten zu begleichen. Ist das eher nicht möglich oder lediglich unter größeren Schwierigkeiten machbar, dann ist es ratsam, die Bürgschaft nicht einzugehen.
Zudem gilt natürlich auch für den Bürgen, dass er zu dem Kreditnehmer ein gutes Verhältnis pflegen sollte.
Alternativen
Es existieren jedoch gleich mehrere Alternativen, die sich anstelle einer Bürgschaft anbieten.
Als Alternative zu einer Bürgschaft bietet sich in vielen Fällen das Hinzuziehen eines zweiten Kreditnehmers an. Das ist beispielsweise oftmals der Fall, wenn Eheleute gemeinsam eine Immobilie erstehen.
Vergibt die Bank den gewünschten Kredit ohne Bürgen oder zweiten Kreditnehmer, dann kann auf diesen natürlich auch verzichtet werden.
Sollte das Kreditinstitut jedoch weiterhin auf eine Bürgschaft oder zweite Kreditnehmerschaft bestehen, dann kann es mit der Darlehensvergabe schwierig werden. Hier kommt es jedoch auch auf den Grund an, weshalb die Bank den Kredit verweigert. Ist beispielsweise „nur“ das Einkommen zu gering, dann ist es oftmals zumindest machbar, eine niedrigere Darlehenssumme zu beantragen.
Fällt dagegen die Bonität nicht ganz so gut aus, kann es unter Umständen doch zu der gewünschten Kreditvergabe kommen; allerdings muss hierfür oftmals ein höherer Zinssatz in Kauf genommen werden.
Handelt es sich jedoch um eine negative Auskunft der Schufa, dann ist eventuell ein schufafreier Kredit eine mögliche Option. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass die Banken bei einem Darlehen ohne Schufa auf eine gute bis sehr gute Bonität achten.
Sollte es möglich sein, auf den Kredit derzeit noch zu verzichten, dann kann beispielsweise auch abgewartet werden, bis der Grund für die Darlehensabsage „aufgehoben“ ist und anschließend das gewünschte Darlehen beantragen. Wer etwa zu seinem Hauptberuf einen Nebenjob annimmt, kann dementsprechend sein Einkommen erhöhen. Oder es wird mithilfe einer Selbstauskunft herausgefunden, warum es zu einer negativen Auskunft gekommen ist. So befinden sich in der Schufa beispielsweise manchmal auch falsche oder veraltete Einträge, die zu einer Kreditabsage führen. Auf Antrag, und mit den dementsprechenden Nachweisen, hin ist es hier durchaus machbar, eine Löschung oder Richtigstellung durchführen zu lassen.