Eine der Fragen, die sich angehende Kreditnehmer häufig stellen, ist, wie hoch das eigene Einkommen ausfallen muss, damit die Bank einen Kredit vergibt. Zusätzlich gilt es jedoch, auch noch einige weitere Dinge zu beachten.
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Frei verfügbares Einkommen
Die Höhe des frei verfügbaren Einkommens ist bei einer Kreditvergabe ebenfalls ausschlaggebend.
Was bei einer gewünschten Kreditaufnahme oftmals in Vergessenheit gerät, ist, dass hier nicht nur das Einkommen an sich zählt, sondern ebenfalls das frei verfügbare Einkommen. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der dem Antragsteller jeden Monat frei zur Verfügung steht.
Um diese Summe zu berechnen, bietet es sich an, noch vor dem Kreditgespräch einen Haushaltsplan zu erstellen. Hier werden zunächst sämtliche Einnahmen aufgelistet, die jeden Monat verlässlich auf das eigene Konto fließen. Üblicherweise handelt es sich dabei beispielsweise um das Gehalt aus der Vollzeit-Arbeitsstelle und dem Einkommen eines etwaigen Nebenjobs. Im Anschluss daran werden ebenfalls sämtliche regelmäßigen sowie ebenfalls unregelmäßigen Ausgaben aufgelistet. Ist das geschehen, wird anschließend die Summe der Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass zu jeder Zeit sämtliche Rechnungen bezahlbar sind. Das Resultat ist der Betrag, der dem Antragsteller jeden Monat verlässlich zur freien Verfügung steht.
Es empfiehlt sich jedoch, nicht die komplette Summe zur Begleichung der Darlehensrate zu verwenden: Wesentlich besser ist es, jeden Monat einen gewissen, finanziellen Puffer auf dem Konto zu belassen, denn schließlich kann es auch einmal zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen. So muss beispielsweise vielleicht das Auto in die Werkstatt oder ein Handwerker muss die Spülmaschine reparieren.
Unter Umständen ist sogar der Neukauf eines Haushaltsgeräts notwendig. In solchen und ähnlichen Fällen ist es dann sehr gut, wenn ein gewisses, finanzielles Polster vorhanden ist. So können hiermit die anfallenden Rechnungen beglichen werden und das ohne, dass hierfür die Rückzahlung des Darlehen in Gefahr gerät.
So erhält nicht nur der angehende Kreditnehmer einen sehr guten Überblick über seine Finanzlage, sondern es ist ebenfalls möglich, der Bank den Haushaltsplan vorzulegen. Immerhin ist der Antragsteller sowieso dazu verpflichtet, sämtliche Einnahmen und Ausgaben offenzulegen. Die Erstellung eines Haushaltsplans zeugt davon, dass sich der angehende Kreditnehmer bereits vorab Gedanken um die Kreditaufnahme gemacht hat und diese Ernst nimmt. Dies kommt bei den Banken gemeinhin sehr gut an.
Mindesteinkommen
Je nach Bank können die Anforderungen an das Mindesteinkommen des Antragstellers variieren.
Neben dem frei verfügbaren Einkommen beachten die Banken jedoch natürlich auch die Höhe des Einkommens, das jeden Monat auf das Konto des Antragstellers fließt. Allerdings gilt es hier auch Vorsicht zu bewahren, denn das benötigte Mindesteinkommen für eine erfolgreiche Kreditvergabe ist ebenfalls abhängig von der gewünschten Höhe des Darlehens, der Kreditart und der Höhe der möglichen Rückzahlungen. Außerdem können hier je nach Bank andere vorgaben gelten.
Im Allgemeinen setzen die Banken bei der Vergabe eines Minikredits bis zu 500 Euro, der lediglich für einen kurzen Zeitraum aufgenommen wird, ein Mindesteinkommen in Höhe von etwa 500 bis 700 Euro voraus.
Bei einem klassischen Ratenkredit ist dagegen gemeinhin ein Mindesteinkommen in Höhe von circa 1.000 bis 1.200 Euro notwendig.
Handelt es sich um einen Kredit ohne Schufa, dann kommt der Bonität des Antragstellers sogar ei noch höherer Stellenwert zu. Hier ist oftmals ein Mindesteinkommen von etwa 1.100 Euro netto notwendig.
Zu beachten gilt generell, dass mit der Anzahl der im Haushalt lebenden, unterhaltspflichtigen Personen, auch die jeweiligen Anforderungen an das Mindesteinkommen des Antragstellers steigt.
Geringes Einkommen: Darlehenslaufzeit
Ist bei der Erstellung des Haushaltsplans ersichtlich, dass am Ende eines jeden Monats leider nicht allzu viel Kapital übrig bleibt, dann besteht im Allgemeinen und in einem gewissen Rahmen, ebenfalls die Möglichkeit, die Laufzeit des gewünschten Kredits zu verlängern. So muss das Darlehen zwar für eine längere Zeit zurück bezahlt werden und es kommen mehr Zinsen auf aber dafür wird die monatliche Rate niedriger beziehungsweise bezahlbar. Auf diese Weise kann es unter Umständen dann noch noch machbar sein, den benötigten Kredit zu erhalten.
Darlehensvoraussetzungen
Neben einem sicheren, regelmäßigen Einkommen und der Höhe des frei verfügbaren Einkommens, spielen jedoch auch noch weitere Faktoren bei der Kreditvergabe eine gewichtige Rolle. Die jeweiligen Voraussetzungen können zwar je nach Bank variieren aber gemeinhin ist hier ebenfalls eine positive Auskunft der Schufa sowie eine gute Bonität vonnöten. Außerdem achten die Banken üblicherweise auch auf einen festen, deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto. Außerdem muss der angehende Kreditnehmer zumindest volljährig sein, da an Minderjährige generell keine Darlehen vergeben werden.
Sicherheiten
Durch das Einbringen von Sicherheiten ist es gemeinhin möglich, die Chancen auf eine erfolgreiche Kreditvergabe zu erhöhen.
Bei einem geringen Einkommen können oftmals beispielsweise durch die Senkung vorhandener Ausgaben oder auch die Aufnahme eines Nebenjobs die Kreditchancen erhöht werden.
Aber auch Sicherheiten erhöhen die Wahrscheinlichkeit auf einen positiven Darlehensbescheid. Hierzu zählen zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa Bausparverträge oder Kapitallebensversicherungen. Aber auch Grundstücke oder Immobilien sind bei den Banken gemeinhin gern gesehene Sicherheiten.
Ebenso erhöht ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge zumeist deutlich die Wahrscheinlichkeit, das gewünschte Darlehen zu erhalten. Das ist oftmals selbst dann der Fall, wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen. Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer dann seinerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Vorgaben der Kreditinstitute umzusetzen. Ist das möglich, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe gemeinhin kaum mehr etwas im Wege.
Allerdings muss sich der Bürge/zweiter Darlehensnehmer vollkommen im Klaren darüber sein, welches Risiko hiermit eingegangen wird. Denn sollte es einmal tatsächlich dazu kommen, dass der eigentliche Kreditnehmer die monatlichen Raten nicht mehr begleichen kann, dann tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Kreditnehmer zu. Sofern im Darlehensvertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist die betreffende Person dann dazu verpflichtet, für die komplette, restliche Darlehenssumme aufzukommen. Dabei besteht üblicherweise eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend möchte eine Bürgschaft sowie die Aufnahme einer zweiten Kreditnehmerschaft immer gut überlegt sein.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer kommen die verschiedensten Personen infrage. So ist es zum Beispiel ebenso möglich, die Eltern wie auch die Geschwister hiernach zu fragen. Aber auch Arbeitskollegen, gute Bekannte und Freunde können hier „einspringen“. Am besten ist es sicherlich, wenn diesbezüglich bei einer Person nachgefragt wird, zu der ein gutes oder auch sehr gutes Verhältnis besteht, sodass es beispielsweise auch bei etwaigen Problemen nicht etwa zu Streitigkeiten oder gar zu einem Zerwürfnis kommt.
Zudem ist es durch das Einbringen von Sicherheiten oftmals auch möglich, einen günstigeren Zinssatz oder andere, bessere Konditionen, wie etwa eine längere Darlehenslaufzeit, zu erhalten.