Umschuldungen sind eine gute Möglichkeit, um eine oder auch mehrere bereits bestehende Verbindlichkeiten günstiger zu begleichen. Doch wie genau läuft eine Umschuldung eigentlich ab?
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Umschuldungsdarlehen
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, dient ein Umschuldungsdarlehen dazu, bestehende Verbindlichkeiten „umzuschulden“. So wird hier zwar ein neuer Kredit aufgenommen, der jedoch nicht dazu dient, eine neue Anschaffung zu finanzieren, sondern das Darlehen wird dazu verwendet, um ein oder mehrere alte Darlehen zu tilgen. Dementsprechend muss anschließend lediglich nur noch der Umschuldungskredit beglichen werden. Auf diese Weise ist es oftmals möglich, die finanzielle, monatliche Belastung zu senken und zusätzlich einiges zu sparen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Umschuldungskredit einen niedrigeren Zinssatz aufweist, als der des alten Kredits, damit es zu einer Ersparnis kommt.
Die Rückzahlung des Umschuldungskredits erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass der Kreditnehmer hier von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit profitiert.
Wann lohnt sich eine Umschuldung?
Günstigere Konditionen sowie Unzufriedenheit sind gute Gründe für eine Umschuldung.
Ein Umschuldung ist dann empfehlenswert, wenn der Darlehensnehmer mit der Bank, die den alten Kredit vergeben hat, nicht zufrieden ist und/oder wenn im Moment zinsgünstigere Darlehen erhältlich sind.
Zudem sollte man sich vorab überlegen, ob durch die Aufnahme eines Umschuldungskredits lediglich die Tilgung bereits bestehender Darlehen angestrebt oder ob zusätzlich noch eine gewisse Summe für anderweitige Anschaffungen benötigt wird. Während einige Banken einen Umschuldungskredit lediglich in der Höhe der Summe vergeben, die zur Auflösung der bereits bestehenden Schulden notwendig ist, kann bei anderen Kreditinstituten oftmals auch ein höherer Betrag aufgenommen werden.
Allerdings ist dies gemeinhin von verschiedenen Faktoren, wie etwa dem gewünschten Darlehensbetrag und der Höhe des Einkommens des Kreditnehmers abhängig.
Bei einer Umschuldung muss zudem beachtet werden, dass die vorzeitige Auflösung des alten Kredits oftmals dazu führt, dass der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen hat. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die die Banken aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits und den damit für sie einhergehenden Zinsverlusten erheben. Allerdings verlangt nicht zwangsläufig jede Bank die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Dementsprechend ist es ratsam, sich vor einer Umschuldung diesbezüglich zu erkundigen und gut nachzurechnen.
Ablauf
Üblicherweise verläuft ein Umschuldungskredit immer nach demselben Schema ab; wobei es, je nach Bank, durchaus auch zu einigen Änderungen kommen kann.
Der Ablauf eines Umschuldungskredits ist in der Regel sehr unkompliziert und gestaltet sich in der Regel wie folgt:
1. Zunächst ist es ratsam, die diversen Umschuldungsangebote der verschiedenen Banken gut miteinander zu vergleichen, denn diese unterscheiden sich oftmals deutlich voneinander. Ein sehr guter Vergleichsfaktor ist zum Beispiel der effektive Jahreszinssatz, da dieser, im Gegensatz zum Nominalzinssatz, bereits sämtliche Kreditgebühren enthält. Allerdings sollten ebenfalls die weiteren Kreditkonditionen, wie auch die Sonderleistungen der Banken nicht außer Acht gelassen werden. Dazu zählen etwa kostenfreie Sondertilgungen, ein variabler Tilgungssatz und das Aussetzen einer Monatsrate im Notfall.
2. Hat man sich für ein bestimmtes Kreditangebot entschieden, wird eine Darlehensanfrage an das betreffende Kreditinstitut gestellt.
3. Sobald die Konditionen des Umschuldungskredits vorliegen, ist es möglich, diese mit den Konditionen des alten Darlehen zu vergleichen.
Fällt der Umschuldungskredit günstiger aus, bietet sich dementsprechend eine Kreditaufnahme auf ideale Weise an.
4. Jetzt kommt es zur Kreditbeantragung. Hier muss der ausgefüllte und unterschriebene Antrag zusammen mit der von der Bank geforderten Nachweise, wie etwa Einkommensbescheide und Kontoauszüge, dem Kreditinstitut übergeben werden.
5. Noch einfacher geht eine Umschuldung vonstatten, wenn der Antragsteller der Bank im Rahmen der Kreditbeantragung gleichzeitig eine Ablösevollmacht für sämtliche Verbindlichkeiten zukommen lässt, die umgeschuldet werden sollen.
6. Wenn der Bank eine Ablösevollmacht vorliegt, dann nimmt diese die Umschuldung direkt vor. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut die umzuschuldenden Kredite sofort tilgt. Sollte im Darlehensvertrag eine höhere Summe vereinbart gewesen sein, dann wird diese auf das angegebene Konto überwiesen.
7. Erteilt der Antragsteller keine Ablösevollmacht, dann nimmt er selbst die Umschuldung vor. Hierfür ist es notwendig, die bereits bestehenden, alten Darlehensverträge fristgerecht zu kündigen. Der Umschuldungskredit wird von der Bank auf das im Vertrag genannten Konto vollständig ausbezahlt; hiermit tilgt der Kreditnehmer dann die umzuschuldenden Verbindlichkeiten.
8. Anschließend müssen die monatlichen Raten des Umschuldungskredits so lange regelmäßig beglichen werden, bis die Kreditsumme vollständig zurück bezahlt wurde.
Bei Darlehensaufnahme: was beachten?
Bei der Aufnahme eines Umschuldungskredits gilt es einiges zu beachten.
Bevor ein Umschuldungsdarlehen aufgenommen wird, sollte unbedingt beachtet werden, dass es sich hierbei um einen komplett neuen Kredit handelt. Das bedeutet, dass die Bank vor einer Darlehensvergabe erneut überprüft, ob der Antragsteller die diversen Kreditvoraussetzungen erfüllt. Die jeweiligen Vorgaben können je nach Bank etwas variieren, im Allgemeinen wird jedoch beispielsweise auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ein ebenso hoher Wert gelegt, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren ist ein deutsches Girokonto gemeinhin ebenso ein „Muss“, wie ein fester, deutscher Wohnsitz.
Sollte es dem Darlehensnehmer nicht möglich sein, die verschiedenen Vorgaben der Banken zu erfüllen, dann wird das Kreditinstitut gemeinhin die Vergabe des gewünschten Umschuldungskredits ablehnen. Allerdings muss dies nicht zwangsläufig bedeuten, dass überhaupt keine Darlehensvergabe möglich ist, denn durch das Hinzuziehen von einem solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer kann der Umschuldungskredit oftmals doch noch genehmigt werden. Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer seinerseits die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe gemeinhin kaum mehr etwas im Wege.
Als Bürge/zweiter Kreditnehmer bieten sich die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel möglich, die Eltern oder Geschwister hiernach zu fragen. Ebenso gut bieten sich aber auch Bekannte oder gute Freunde an.
Es empfiehlt sich jedoch, hierfür eine Person auszuwählen, zu der ein gutes oder auch sehr gutes Verhältnis besteht, damit es auch in einer etwaigen Notfallsituation zu unangenehmen Streitereien oder gar zu einem vollständigen Zerwürfnis kommt.
Allerdings muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer voll und ganz im Klaren darüber sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht: Sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank automatisch auf den Bürgen/zweiten Darlehensnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person in der Regel ihrerseits für die Tilgung der restlichen, noch offenen Kreditsumme verantwortlich ist. Sofern nichts anderes im Darlehensvertrag vereinbart wurde, haftet der Bürge/zweite Kreditnehmer hier im vollen Umfang. Aufgrund dessen sollte man es sich vorab auch immer sehr gut überlegen, ob eine Bürgschaft beziehungsweise zweite Darlehensnehmerschaft eingegangen wird.