Ein Kredit wird aus den unterschiedlichsten Gründen aufgenommen. Während in manchen Fällen die Darlehensaufnahme nicht unbedingt notwendig wäre, kann dies auch ganz anders aussehen: So ist es durchaus möglich, dass der gewünschte Kreditbetrag dringend benötigt wird. Doch ist eine Bank dazu verpflichtet, einem Antragsteller ein Darlehen zu gewähren?
Inhalt
Kreditaufnahme: Gründe
Kredite werden für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke aufgenommen.
Eine Darlehensaufnahme kann beispielsweise aufgrund einer gewünschten Anschaffung, wie zum Beispiel dem Kauf neuer Möbel, eines Computers oder auch eines Großelektrogerätes, wie einer Waschmaschine oder einem Kühlschrank, erfolgen. Ebenso sind damit aber auch größere Vorhaben realisierbar. Dazu gehört beispielsweise der Bau einer Terrasse oder eines Wintergartens. Zudem werden beispielsweise Auto- und Immobilienkredite gerne aufgenommen. Vor allem der Bau oder Kauf eines Eigenheims ist in der Regel kaum oder überhaupt nicht nur mit dem Geld finanzierbar, dass sich auf dem Girokonto befindet und angespart wurde.
Doch eine Darlehensaufnahme kann ebenfalls aus anderen Gründen erfolgen: So werden Kredite beispielsweise auch dann aufgenommen, um kurzfristig einige Rechnungen bezahlen zu können oder um weitere, bereits vorhandene Kredite umzuschulden. Im zuerst genannten Fall kann eine Darlehensaufnahme unter Umständen sogar dringend notwendig sein, um etwa eine dringend notwendige Auto- oder Haus-Reparatur durchführen zu lassen.
Recht auf Bankkredit?
Ein Recht auf ein Bankdarlehen gibt es nicht: Es ist den Kreditinstituten selbst überlassen, an wen ein Darlehen vergeben wird.
Während verschiedene Anschaffungen, wie beispielsweise der Kauf eines neuen Fernsehgerätes, durchaus auch auf einen Zeitpunkt verschoben werden können, bis der hierfür benötigte Betrag angespart wurde, sieht das etwa bei einem plötzlich funktionsuntüchtigen Kühlschrank oder Auto ganz anders aus: In solchen und ähnlichen Fällen wird die dementsprechende Summe sofort benötigt.
Doch selbst dann, wenn sich der Antragsteller in einer finanziellen Notlage befindet, sind die Banken nicht dazu verpflichtet, ein Darlehen zu vergeben: Es entscheidet jedes Kreditinstitut selbst, wer einen Kredit in welcher Höhe bekommt. Aufgrund dessen ist es nicht ratsam, sich bereits im Vorfeld darauf zu verlassen, das man in einer finanziell schlechten Situation „sowieso“ einen Kredit bekommt; denn das ist nicht zwangsläufig der Fall.
Aufgrund der verschiedenen Richtlinien, die jede Bank eigenständig festlegt, kann es jedoch auch durchaus dazu kommen, dass ein Kreditinstitut das gewünschte Darlehen ablehnt, während eine andere Bank der Darlehensvergabe zustimmt. Aufgrund dessen ist es generell ratsam, immer mehrere Kreditangebote einzuholen.
Darlehensangebote vergleichen
Durch einen Kreditvergleich ist es zumeist nicht nur machbar, einiges zu sparen, sondern es kann oftmals auch die Rückzahlung des Darlehens etwas individueller erfolgen.
Ein Vergleich der diversen Darlehensofferten bietet sich jedoch auch aus anderen Gründen an: So unterscheiden sich die verschiedenen Angebote zum Beispiel in der Höhe des Zinssatzes. Wer hier gut vergleicht, kann oftmals sogar einiges sparen. Als sehr guter Vergleichsfaktor bietet sich der effektive Jahreszinssatz an, da dieser, im Gegensatz zum Nominalzinssatz, bereits sämtliche Kreditkosten enthält.
Zusätzlich ist es empfehlenswert, eine Blick auf die Sonderleistungen zu werfen, die von den Banken ebenfalls angeboten werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen, dem Aussetzen einer monatlichen Rate im Notfall und einem variablen Tilgungssatz. Durch die Inanspruchnahme der verschiedenen Sonderleistungen kann zumeist nicht nur der eigene Geldbeutel geschont, sondern ebenfalls die Rückzahlung des Darlehen etwas individueller gestaltet werden.
Darlehensvoraussetzungen
Im Allgemeinen gilt, dass der Antragsteller, damit es zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommt, die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllen muss. Diese variieren jedoch beispielsweise je nach Kreditinstitut, Darlehensart und Höhe der Kreditsumme. Üblicherweise wird allerdings gemeinhin auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso geachtet, wie etwa auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren achten die Banken in der Regel ebenfalls auf einen festen, deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto.
Kreditvorgaben nicht erfüllbar?
Ist es für den Antragsteller nicht machbar, die diversen Bankvoraussetzungen zu erfüllen, dann erfolgt zumeist keine Kreditvergabe. Ein solventer Bürge oder zweiter Kreditnehmer kann hier jedoch oftmals weiterhelfen.
Es ist jedoch durchaus möglich, dass ein Antragsteller zwar dringend einen Kredit benötigt aber die verschiedenen Voraussetzungen der Banken nicht erfüllen kann. In diesem Fall wird die Bank den gewünschten Kredit eher ablehnen. Das ist vor allem dann sehr hart für den Antragsteller, wenn die Darlehenssumme dringend benötigt wird.
Eine Kreditabsage muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass überhaupt kein Darlehen zustande kommt. Wie bereits oben erwähnt, kann es durchaus sein, dass eine andere Bank dem Kreditwunsch zustimmt. Ist aber auch das nicht der Fall, dann gibt es dennoch einen Ausweg: Das Hinzuziehen eines Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer.
Hierbei ist es jedoch unabdingbar, dass der zweite Kreditnehmer beziehungsweise der Bürge seinerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. Ist das der betreffenden Person möglich, dann steht einer erfolgreichen Kreditvergabe im Regelfall kaum mehr etwas im Wege.
Allerdings muss sich der Bürge/zweite Kreditnehmer vollkommen bewusst darüber sein, was für eine Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal plötzlich nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann wendet sich die Bank an den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer. Dieser ist dann dazu verpflichtet, die restliche, noch offene Kreditschuld zu tilgen. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, besteht hier für den Bürgen/den zweiten Darlehensnehmer eine vollumfängliche Haftung. Aufgrund dessen ist es generell immer unbedingt ratsam, vorab gut zu überlegen, ob eine Bürgschaft oder zweite Kreditnehmerschaft wirklich eingegangen wird oder ob man hiervon besser absieht.
Idealerweise sollte es dem Bürgen/zweiten Darlehensnehmer im Notfall ohne Weiteres möglich sein, die Monatsraten zu übernehmen, ohne deshalb selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Ist dies jedoch nicht machbar oder sehr fraglich, dann sollte von einer Bürgschaft oder einer zweiten Kreditnehmerschaft unbedingt abgesehen werden.
Im Allgemeinen bieten sich hierfür die verschiedensten Personen an, sofern es dem- oder derjenigen möglich ist, die diversen Bankvoraussetzungen zu erfüllen. So ist es zum Beispiel möglich, die Eltern oder auch Geschwister zu einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft zu fragen. Ebenso gut eignen sich jedoch etwa auch gute Bekannte beziehungsweise Freunde.
Am besten ist es jedoch sicherlich, wenn sich der Antragsteller bereits im Vorfeld Gedanken darüber macht, wen genau er um eine Bürgschaft oder zweite Darlehensnehmerschaft bitten möchte. Um diesbezüglich Streitigkeiten zu vermeiden, wird am besten jemand ausgewählt, der nicht nur über die dementsprechenden, finanziellen Mittel verfügt, um im Notfall „einspringen“ zu können, sondern es wird sich auch für eine Person entschieden, mit der man sich sehr gut versteht. So ist es gemeinhin ebenfalls bei eventuellen finanziellen Schwierigkeiten möglich, sich zu verständigen und weiterhin gut zu verstehen.