Wenn der Wunsch nach einer Kreditaufnahme aufkommt, stellt sich oftmals die Frage, ob es möglich ist, die verschiedenen Vorgaben der Banken zu erfüllen und wie es um die eigene Bonität bestellt ist. Die Überprüfung von Letzterem kann jedoch nicht nur von den Banken, sondern ebenfalls vom Antragsteller selbst durchgeführt werden.
Inhalt
Bankvoraussetzungen
Damit es zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommt, ist es unabdingbar, dass der Antragsteller dazu in der Lage ist, die diversen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen, die von den Banken vorgegeben werden. Diese können zwar beispielsweise je nach Darlehensart und Kredithöhe des Antragstellers unterschiedlich ausfallen, jedoch wird vonseiten der Kreditinstitute im Allgemeinen auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso erwartet, wie eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren ist den Banken gemeinhin ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland ebenso wichtig, wie ein deutsches Girokonto.
Bonität selbst überprüfen
Durch das Einholen einer Selbstauskunft bei der Schufa ist es möglich, die eigene Kreditwürdigkeit zu überprüfen.
Während die meisten Vorgaben der Banken für einen angehenden Kreditnehmer zumeist recht einfach zu überprüfen sind, verhält es sich mit der Bonität in der Regel anders: Hier ist sich kaum jemand sicher, ob die eigene Bonität gut oder vielleicht doch eher schlecht ausfällt.
Allerdings muss man sich nicht zwangsläufig von der Überprüfung der Bank überraschen lassen, sondern kann, sozusagen, „selbst zur Tat schreiten“, in dem die eigene Bonität ganz einfach selbst überprüft wird. Hierfür kann bei der Schufa eine Selbstauskunft angefordert werden; einmal im Jahr ist das sogar kostenfrei möglich.
Auf diese Weise ist nicht nur erkennbar, welchen Score die Schufa dem Antragsteller zugeteilt hat, sondern es ist ebenfalls überprüfbar, ob die verschiedenen Einträge in der Schufa richtig beziehungsweise teilweise falsch und/oder veraltet sind. In Bezug auf den Schufa-Score gilt: Umso besser dieser ausfällt, desto höher ist die Kreditwürdigkeit.
Sollte es sich herausstellen, dass sich in der Schufa tatsächlich dementsprechende Einträge befinden, dann ist es möglich, diese auf Antrag löschen beziehungsweise richtigstellen zu lassen. Da die Schufa jedoch in der Regel lediglich alle drei Monate ihre Einträge aktualisiert, ist es, sofern möglich, ratsam, die Selbstauskunft rechtzeitig vor einer Kreditbeantragung durchzuführen.
Für die Banken ist es, dank der Schufa, möglich, sich ein Bild über die Wahrscheinlichkeit zu machen, mit der der Kreditnehmer aller Voraussicht nach den gewünschten Kredit zurück bezahlt.
Kreditraten bezahlbar?
Ob die monatlichen Kreditraten ohne Weiteres getilgt werden können oder nicht ist mithilfe eines Haushaltsplans ersichtlich.
Sobald eine Selbstauskunft bei der Schufa durchgeführt wurde, konnte sich der Antragsteller somit ein Bild von seiner Bonität machen. Zusätzlich ist es jedoch unbedingt empfehlenswert, sich ebenfalls über die Rückzahlung des Kreditbetrags Gedanken zu machen. Denn die Schufa-Auskunft sagt schließlich nicht aus, welche monatliche Ratenhöhe jeden Monat ohne Weiteres beglichen werden kann. Hierbei hilft jedoch ein Haushaltsplan.
Ein solcher Plan kann ganz einfach selbst aufgestellt werden. Dafür müssen zunächst einmal sämtliche Einnahmen, die jeden Monat kontinuierlich auf das eigene Konto fließen, aufgelistet werden. Dabei kann es sich beispielsweise um das regelmäßige Gehalt des Nebenjobs ebenso handeln, wie um das Einkommen aus der Vollzeitarbeitsstelle. Anschließend ist es notwendig, sämtliche regelmäßigen sowie ebenfalls die unregelmäßigen Ausgaben ebenfalls aufzulisten. Hierzu zählen zum Beispiel Mietzahlungen, Nebenkosten, Versicherungsbeiträge sowie Ausgaben für Lebensmittel, Haustierfutter und Bekleidungsstücke. Ist dies geschehen, wird die Summe der Ausgaben ganz einfach den Einnahmen abgezogen. Bei dem Ergebnis handelt es sich um den Betrag, der dem Antragsteller jeden Monat verlässlich zur freien Verfügung offen steht. Dementsprechend werden hiervon dann auch die monatlichen Raten des Kredits getilgt.
Es ist jedoch unbedingt davon abzuraten, die komplette Summe für die Monatsraten einzurechnen. Im Idealfall wird hier jeden Monat ein gewisser finanzieller Puffer eingeplant beziehungsweise auf dem Konto zurück behalten oder angespart, sodass beispielsweise auch bei einem finanziellen Notfall noch ausreichend Geld vorhanden ist, um sämtliche Ausgaben bezahlen zu können.
In solche Notsituation kann beispielsweise dann auftreten, wenn der Wagen plötzlich streikt und eine hohe Werkstattrechnung zu erwarten ist. Ebenso gut ist es jedoch auch möglich, dass beispielsweise der geliebte Vierbeiner beim Tierarzt operiert werden muss. Vielleicht streikt aber auch plötzlich der Kühlschrank, bei dem sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, sodass der Kauf eines neuen Geräts ansteht. In solchen und ähnlichen Fällen kann dann ganz einfach auf den finanziellen Puffer zurück gegriffen werden, sodass weder die Rückzahlung des Darlehen in Gefahr gerät, noch beispielsweise der Kühlschrank den restlichen Monat über leer bleiben muss.
Der Haushaltsplan kann jedoch nicht nur persönlich genutzt werden, um besser einschätzen zu können, welche monatliche Rate ohne Weiteres bezahlbar ist, sondern es ist ebenfalls möglich, den Plan der Bank vorzulegen.
Da der Antragsteller das Kreditinstitut sowieso seine diversen Einnahmen und Ausgaben aufzeigen muss, bietet sich die Vorlegung eines Haushaltsplans somit auf ideale Weise an. Außerdem ist es für die Banken somit auch ersichtlich, dass sich angehende Kreditnehmer bereits eingehend Gedanken über die Tilgung des Darlehens gemacht hat. Auf diese Weise hinterlässt der Antragsteller sicherlich einen sehr guten Eindruck.
Bonität zu schlecht?
Verweigert die Bank eine Kreditvergabe aufgrund einer zu schlechten Bonität, dann kann zumeist ein solventer zweiter Darlehensnehmer oder Bürge weiterhelfen.
Bei Überprüfung der Bonität kann es sich unter Umständen jedoch auch herausstellen, dass die Kreditwürdigkeit zu schlecht beziehungsweise die Auskunft der Schufa negativ ausfällt. In einem solchen Fall wird die Bank gemeinhin dazu geneigt sein, den Darlehenswunsch abzulehnen.
Doch dies muss nicht unbedingt bedeuten, dass eine Kreditbeantragung unmöglich geworden ist, denn mithilfe eines zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen kann es oftmals doch noch zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommen.
Allerdings ist es hierbei unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Vorgaben der Banken zu erfüllen. Dementsprechend sollte hier beispielsweise eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa gegeben sein. Ist das der Fall, stehen die Kreditinstitute einer Darlehensvergabe in der Regel positiv gegenüber.
Jedoch muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer darüber bewusst sein, welche Verpflichtungen er hiermit eingeht. Denn wenn es dem eigentlichen Darlehensnehmer nicht mehr möglich sein sollte, die monatlichen Kreditraten zu bezahlen, dann kommt die Bank auf den Bürgen/zweiten Darlehensnehmer zu. Dieser muss dann gemeinhin für die komplette, restliche Kreditsumme aufkommen. Sollte nichts anderes im Kreditvertrag vereinbart worden sein, dann besteht hier zudem eine vollumfängliche Haftung für die betreffende Person.