Bei der Beantragung eines Darlehen gilt es gemeinhin, die verschiedensten Dinge zu beachten. Dazu gehört beispielsweise auch, dass einige Kredite bonitätsunabhängig und andere Darlehen bonitätsabhängig sind.
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Bonitätsabhängiger Kredit
Bei einem bonitätsabhängigem Darlehen erhält der Antragsteller nicht automatisch den im Angebot zumeist groß geschriebenen Zinssatz.
Im Allgemeinen werden bonitätsabhängige Kredite von den Banken öfters vergeben als ihre „Verwandten“, die bonitätsunabhängigen Darlehen. So kann oftmals davon ausgegangen werden, dass es sich bei einem Kreditangebot um die zuerst genannte Variante handelt. Dies ist zumeist jedoch auch ganz einfach nachprüfbar: Üblicherweise befindet sich bei neben dem Zinssatz des Kreditangebots ein „Sternchen“, eine Zahl oder ähnliches, die auf einen Hinweis, deutet, der sich üblicherweise unten beziehungsweise neben dem Zinssatz oder auch unten auf der jeweiligen Seite befindet. Der Zinssatz selbst ist in der Regel recht groß sowie in Fettschrift geschrieben und recht günstig beziehungsweise relativ niedrig.
Wer jetzt aber dem Hinweis folgt und weiter liest, der bemerkt gemeinhin sehr schnell, dass es sich hierbei nicht um den einzig gültigen Zinssatz handelt, der für das Darlehen gültig ist. Denn dort steht, zumeist deutlich kleiner und nicht in „fetter“ Schrift wie folgt oder ähnlich geschrieben: “bis X Prozent“. So ist es durchaus möglich, dass ein Antragsteller einen Zinssatz erhält, der sich deutlich von dem großgeschriebene Satz unterscheidet und der eben bis zu dem in dem Hinweis genannten Prozentsatz hinreichen kann.
Was beachten?
Die Höhe des individuellen Zinssatzes bei einem bonitätsabhängigen Kredit ist im persönlichen Darlehensangebot nachlesbar. Dabei gilt: Je besser die Bonität, desto niedriger der Zinssatz.
So darf man sich bei einem bonitätsabhängigen Kredit nicht darauf verlassen, dass man den günstigsten Zinssatz erhält, der im Angebot zumeist deutlich größer geschrieben ist. Allerdings vergeben die Banken den betreffenden Zinssatz jedoch auch nicht willkürlich: Ausschlaggebend für den individuellen Zinssatz, den der Antragsteller tatsächlich erhält, ist seine Bonität.
Das bedeutet: Bei einer sehr guten Bonität darf sich der angehende Kreditnehmer über den niedrigen Zinssatz freuen. Fällt die Bonität jedoch nicht ganz so gut aus, dann muss mit einem höheren Zinssatz gerechnet werden. Die maximale Höhe des Zinssatzes, den die Kreditinstitute vergeben, ist in dem Hinweis nachlesbar.
Antragsteller, die über eine nicht ganz so gute Bonität verfügen, sollten somit unbedingt beachten, dass sich der Kredit dementsprechend verteuert. Hier kann es unter Umständen die bessere Wahl sein, ein Darlehen mit einem bonitätsunabhängigen Zinssatz auszuwählen. Allerdings ist es auch in einem solchen Fall unbedingt empfehlenswert, nicht das erstbeste Angebot auszuwählen, sondern die diversen Kreditangebote vorab gut miteinander zu vergleichen, da hier durchaus deutliche Unterschiede existieren.
Angehende Darlehensnehmer, die dagegen eine sehr gute Bonität besitzen, entscheiden sich in der Regel besser für einen bonitätsunabhängigen Kredit, da hier zumeist niedrigere Zinsen angeboten werden als bei einem bonitätsabhängigem Darlehen. Der Hintergrund ist, dass bei zuletzt genanntem die Banken oftmals bereits davon ausgehen, dass sich hier Antragsteller mit unterschiedlichen Bonitäten melden. Um das Kreditrisiko, dass das Kreditinstitut dabei eingeht, etwas aufzufangen, wird üblicherweise der Zinssatz etwas angehoben.
Antragsteller, die sich nicht sicher sind, ob es sich bei dem Angebot, dass ihnen vorliegt, um einen bonitätsabhängigen oder -unabhängigen Kredit handelt, fragen am besten direkt bei der Bank nach; die Mitarbeiter geben sicherlich immer gerne Auskunft.
Bonität zu schlecht?
Sollte die Bonität zu schlecht ausfallen, lehnen die Banken üblicherweise ein Darlehen ab. Es existieren aber dennoch Optionen, durch die es unter Umständen doch noch zu einer Kreditvergabe kommen kann.
Es ist jedoch durchaus auch im Rahmen des Möglichen, dass die Bonität des Antragstellers schlechter ausfällt als erwartet. Ist diese zu schlecht, wird das Kreditinstitut das gewünschte Darlehen gemeinhin ablehnen.
Allerdings muss dies nicht zwangsläufig das Ende der Kreditbeantragung bedeuten. So kann es zum Beispiel der Fall sein, dass „nur“ eine veraltete oder fehlerhafte Eintragung in der Schufa zu der Darlehensablehnung geführt hat. Ob sich dies tatsächlich so verhält, ist ganz einfach herausfindbar: Durch eine Selbstauskunft bei der Auskunftei lassen sich die jeweiligen Einträge überprüfen. Sollte es sich hierbei herausstellen, dass tatsächlich derartige Daten vorhanden sind, dann kann eine Löschung beziehungsweise Richtigstellung beantragt werden. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die dementsprechenden Unterlagen dem Antrag beigefügt sind.
Sollten die in der Schufa eingetragenen Daten jedoch richtig sein, dann kann keine Änderung durchgeführt werden. Allerdings gibt es für die gewünschte Kreditaufnahme zumeist doch noch eine recht gute Lösung: Mithilfe eines solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer ist eine erfolgreiche Darlehensvergabe in der Regel doch noch durchführbar. Jedoch muss die betreffende Person hierfür ihrerseits unbedingt die verschiedenen Vorgaben der Banken erfüllen. Ist das der Fall, stehen die Banken einer Kreditauszahlung gemeinhin positiv gegenüber.
Bevor der Darlehensvertrag unterschrieben wird, muss jedoch der zweite Kreditnehmer beziehungsweise der Bürge eindeutig über seine diesbezüglichen Verpflichtungen aufgeklärt werden. Denn sollte es einmal dazu kommen, dass es dem eigentlichen Kreditnehmer nicht mehr möglich ist, die in der Regel monatlich anfallenden Darlehensraten zu begleichen, dann tritt die Bank mit dem zweiten Kreditnehmer/dem Bürgen in Kontakt und verlangt von der betreffenden Person üblicherweise die vollständige Rückzahlung der noch offenen, restlichen Darlehenssumme.
Sollte im Kreditvertrag nichts anderes integriert worden sein, dann gilt hier zudem eine vollumfängliche Haftung. Aufgrund dessen ist es unbedingt immer ratsam, sich vorher gut zu überlegen, ob wirklich eine Bürgschaft oder zweite Darlehensnehmerschaft eingegangen wird oder ob man vielleicht doch besser hiervon absieht. Im Allgemeinen ist es ratsam, lediglich dann als Bürge/zweiter Kreditnehmer aufzutreten, wenn es absehbar ist, dass im Notfall tatsächlich der betreffende Betrag ohne selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, getilgt werden kann.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer kann man im Grunde jede beliebige Person auswählen, die die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen der Banken erfüllt. So werden hier zum Beispiel die eigenen Eltern oder auch die Eltern des Partners ausgewählt. Ist es zum Beispiel aber ebenfalls machbar, Geschwister sowie andere Verwandte als Bürge/zweiten Kreditnehmer einzusetzen. Selbst Arbeitskollegen, Bekannte und Freunde sind möglich.
Am besten ist es jedoch sicherlich, wenn die betreffende Person mit Bedacht ausgewählt wird. Idealerweise besteht zu dem angehenden Bürgen beziehungsweise zweiten Kreditnehmer ein sehr gutes Verhältnis, dass beispielsweise auch im Streitfall oder bei einem finanziellen Notfall nicht unter der Situation leidet. Hierbei ist es oftmals auch schon zu vollständigen Zerwürfnissen gekommen. Um dies zu vermeiden, sollte die Wahl mit Umsicht getroffen werden, damit das einst gute Verhältnis aufgrund des Geldes leidet.