Umschuldungen zählen mittlerweile zu den alltäglichen Geschäften der Banken. Für einen Kreditnehmer ist eine Umschuldung in der Regel jedoch keine gängige Tätigkeit, sondern gemeinhin viel mehr eine Ausnahme. Dementsprechend herrscht hier unter anderem oftmals nicht nur eine Unsicherheit darüber, was den Ablauf, sondern auch was die Kündigungsfrist des alten Darlehen betrifft.
Inhalt
Umschuldung: was ist das?
Im Rahmen einer Umschuldung werden ein oder mehrere, bereits bestehende Kredite getilgt.
Die Aufnahme eines Umschuldungsdarlehen und die damit einhergehenden Abläufe werden im Allgemeinen zumeist schlichtweg als „Umschuldung“ bezeichnet. Hierbei handelt es sich um einen speziellen Kredit, der nur dafür gedacht ist, ein bereits bestehendes Darlehen abzulösen.
Das bedeutet, dass mit der Kreditsumme des Umschuldungsdarlehen beispielsweise keine neue Anschaffung getätigt, sondern „nur“ ein bereits vorhandener Kredit abgelöst wird. Ein solches Vorgehen bietet sich vor allem dann an, wenn das Umschuldungsdarlehen einen günstigeren Zinssatz aufweist als der alte Kredit. So ist es durch die Umschuldung oftmals möglich, einiges an Zinsen zu sparen, wodurch der eigene Geldbeutel deutlich geschont wird.
Ebenso ist es mithilfe von einem Umschuldungskredit aber auch machbar, mehrere bereits bestehende Darlehen auf einmal zu tilgen, sodass fortan nur noch die Monatsrate des Umschuldungsdarlehen zu begleichen ist. Auf diese Weise profitiert der Kreditnehmer nicht nur von einer besseren Übersicht, sondern zumeist ebenfalls von einer niedrigeren, finanziellen Belastung im Monat.
Kündigung des Altkredits
Die Kündigung eines Darlehen muss immer in Schriftform erfolgen.
Bei einer Umschuldung wird somit der bereits bestehende Kredit gekündigt. Wichtig hierbei ist, dass die Kündigung, damit sie wirksam ist, immer in Schriftform erfolgt.
Dabei existieren generell zwei Optionen: Zum einen, und das ist in der Regel der gängige Weg, übernimmt die Bank, bei der das Umschuldungsdarlehen aufgenommen wird, auch die Kündigung des bereits bestehenden Darlehen. Der Kreditnehmer muss hierfür üblicherweise eine dementsprechende Vollmacht beziehungsweise das Kündigungsschreiben unterzeichnen. Die genauen Abläufe können je nach Kreditinstitut durchaus etwas variieren. Auf jeden Fall aber übernimmt die „Hauptarbeit“ hier die neue Bank.
https://pixabay.com/de/illustrations/wei%C3%9Fe-m%C3%A4nnchen-3d-model-freigestellt-2064872/
Zum anderen ist es natürlich auch denkbar, dass der Darlehensnehmer selbst der betreffenden Bank ein schriftliches Kündigungsschreiben zukommen lässt.
Kündigungsfristen
Bevor der bisherige Kreditvertrag gekündigt wird, gilt es zu berücksichtigen, ob es sich hierbei um ein Darlehen mit oder ohne Zinsfestsetzung handelt.
Allerdings ist es auch im Rahmen einer Umschuldung nicht möglich, sozusagen „von heute auf morgen“ zu kündigen. Unabdingbar ist es hierbei, die jeweils gültigen Kündigungsfristen zu wahren. Dies fallen jedoch unterschiedlich aus.
Handelt es sich bei dem bisherigen Kreditvertrag um ein Darlehen mit einer variablen Verzinsung, dann gilt hier in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Soll jedoch ein Darlehen mit festgeschriebenem Zinssatz gekündigt werden, dann muss sich der Kreditnehmer zunächst einmal gedulden, bis die Zinsbindungsfrist endet. Die Auflösung des Darlehensvertrag wird dann erst nach dem Termin der Kündigungsfrist wirksam.
Es ist jedoch auch möglich, dass sich in den Kreditverträgen individuelle Kündigungsfristen inkludiert wurden. Dementsprechend ist es bei einer geplanten Umschuldung und somit einer gewünschten Kündigung des bisherigen Darlehensvertrag immer ratsam, zunächst die jeweiligen Klauseln im Kreditvertrag gut durchzulesen. Bei etwaigen Unklarheiten kann natürlich auch immer bei der Bank nachgefragt werden.
Achtung: Aber auch bei einer üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten muss der Darlehensnehmer berücksichtigen, dass bei einem Darlehen, dass erst vor Kurzen aufgenommen wurde, üblicherweise eine Kündigung binnen der ersten sechs Monate nicht machbar ist. Allerdings ist eine Umschuldung bereits nach einer derart kurzen Zeit in der Regel kaum sinnvoll.
Umschuldung = neuer Kredit
Bei einem Umschuldungsdarlehen handelt es sich um eine vollkommen neue Kreditaufnahme.
Was bei einer Umschuldung jedoch in vielen Fällen etwas „untergeht“ ist, dass hier ein komplett neuer Kredit aufgenommen wird. Dementsprechend sollte man am besten vorab die verschiedenen Umschuldungsangebote der diversen Banken gut miteinander vergleichen. Denn wie bei anderen Kreditarten, unterscheiden sich diese oftmals sogar deutlich voneinander.
Dabei gilt es zunächst, einen Blick auf den Zinssatz zu werfen. Liegt dieser unter dem Zinssatz des alten Kredits, dann sind durch die Umschuldung oftmals deutliche Einsparungen möglich. Außerdem wird hier am besten vor allem der effektive Jahreszinssatz beachtet, da dieser sämtliche Darlehenskosten beinhaltet. Beim Nominalzinssatz ist das beispielsweise nicht der Fall.
Doch nicht nur der Zinssatz, sondern ebenfalls die verschiedenen, weiteren Leistungen, die von den Kreditinstituten angeboten werden, gilt es bei einem Umschuldungsdarlehen zu beachten. Hierbei handelt es sich beispielsweise um kostenfreie Sondertilgungen, die Option einer variablen Tilgung und/oder das Aussetzen einer monatlichen Kreditrate bei einem finanziellen Notfall. Durch die diversen Sonderleistungen kann zumeist ebenfalls einiges gespart werden. Außerdem ist es damit machbar, die Rückzahlung des Darlehen, in einem gewissen Umfang, etwas individueller zu gestalten.
Die Aufnahme eines Umschuldungsdarlehen bedeutet aber auch, dass es zu einer neuen Kreditbeantragung kommt. Daraus wiederum folgt, dass die Bank, bei der das Umschuldungsdarlehen aufgenommen wird, überprüft, ob der Darlehensnehmer in der Lage ist, die verschiedenen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kreditvergabe zu erfüllen. Je nach Kreditinstitut können die jeweiligen Vorgaben zwar etwas variieren aber im Allgemeinen wird von den Banken zum Beispiel auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe ebenso geachtet, wie etwa auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Außerdem verlangen die Banken gemeinhin das Vorhandensein eines festen, deutschen Wohnsitzes sowie ein deutsches Girokonto.
Es kann jedoch durchaus auch vorkommen, dass zwar eine Umschuldung gewünscht ist, es dem Kreditnehmer jedoch nicht mehr möglich ist, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. In diesem Fall werden die Banken das Umschuldungsdarlehen üblicherweise eher ablehnen.
Allerdings ist eine Umschuldung eventuell doch noch realisierbar: Das ist etwa dann der Fall, wenn es dem Kreditnehmer gelingt, den Grund für die Ablehnung des Umschuldungsdarlehen zu beheben. Hierbei kann es sich beispielsweise auch um falsche oder veraltete Einträge in der Schufa handeln. Oder es wird ein solventer Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer hinzugezogen.
Da das Kreditinstitut durch einen zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen von einer höheren Kreditabsicherung profitiert, ist es gemeinhin doch noch machbar, das gewünschte Umschuldungsdarlehen zu erhalten. Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass die jeweilige Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die diversen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe in der Regel kaum mehr etwas im Wege.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Darlehensnehmer muss man jedoch unbedingt über die eigenen Verpflichtungen hingewiesen werden: Sollte es dem eigentlichen Kreditnehmer irgendwann nicht mehr machbar sein, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann verlangt die Bank dies von dem Bürgen/zweiten Kreditnehmer. Aufgrund dessen sollte man es sich sehr gut überlegen, ob eine derartige Verbindlichkeit eingegangen wird.