Irgendwann ist es immer einmal so weit: Das Badezimmer muss renoviert beziehungsweise von Grund auf erneuert werden. So sind mittlerweile wahrscheinlich die Fliesen unansehnlich, die sanitären Anlagen nicht mehr in Ordnung und der allgemeine Eindruck des Badezimmers lässt schlichtweg zu Wünschen übrig. Nach vielen Jahren der Nutzung ist das auch nicht weiter verwunderlich. Ebenso gut kann es natürlich sein, dass das alte Badezimmer schlichtweg nicht mehr den eigenen Vorstellungen entspricht und aufgrund dessen eine Rundum-Erneuerung ansteht. Vielleicht soll das Bad aber auch altersgerecht umgebaut werden. So bestehen hier die verschiedensten Möglichkeiten, warum eine Badezimmerfinanzierung gewünscht wird. Doch eines haben die diversen Varianten gemeinsam: In der Regel fallen bei derartigen Vorhaben sehr hohe Kosten an. Doch wie finanziert man diese am besten?
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Klassischer Ratenkredit
Hier steht dem Darlehensnehmer die Kreditsumme frei zur Verfügung.
Zur Finanzierung des neuen Badezimmers existieren verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits. Je nach Bank variiert hier zwar die maximale Darlehenshöhe, in der Regel vergeben die Kreditinstitute jedoch bis zu circa 10.000 Euro. Ein weiterer Vorteil eines klassischen Ratenkredits ist, dass die Banken die Darlehenssumme hier zur freien Verwendung vergeben. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer den Betrag frei nach Wunsch nutzen kann und der Bank hierüber auch keinerlei Nachweise vorlegen muss.
Hypothekendarlehen
Die Immobilie als Sicherheit.
Eine weitere Option, an die oftmals nicht sofort gedacht wird, ist die Aufnahme eines Hypothekendarlehen. Besitzt der angehende Kreditnehmer eine bereits abbezahlte Immobilie, dann kann ein solcher Kredit oftmals eine gute Lösung zur Finanzierung der Badsanierung darstellen. Üblicherweise weisen Hypothekendarlehen sehr günstige Zinssätze auf; dafür verlangen die Banken gemeinhin jedoch auch eine dementsprechende Sicherheit. So gehen die Kreditinstitute hier üblicherweise dazu über, eine Grundschuld in das Grundbuch der betreffenden Immobilie einzutragen.
Auf diese Weise verringert sich für die Bank das Kreditrisiko: Sollte der Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann besitzt die Bank das Recht, auf die Immobilie zuzugreifen. Das bedeutet, dass das Haus in einem solchen Fall in die Zwangsversteigerung geht und von dem Erlös des Verkaufs die restliche, noch offene Darlehenssumme getilgt wird. Allerdings ist das bei einer Kreditaufnahme zur Badfinanzierung eher seltener der Fall. Bezahlt der Darlehensnehmer die monatlichen Kreditraten jedoch wie vereinbart, dann kommt es natürlich nicht zu einer derartigen Situation.
Hypothekendarlehen bieten zudem einen weiteren Vorteil: So werden hier gemeinhin auch größere Kreditsummen vergeben.
Kredit der KfW-Bank
Je nach Art der gewünschten Maßnahmen ist es möglich, einen Kredit oder Zuschuss der KfW-Bank zu beantragen.
Eine weitere Option, um die Finanzierung des Badezimmers realisieren zu können, ist unter Umständen ein Kredit der KfW-Bank. Derartige Darlehen werden beispielsweise für einen barrierefreien Umbau vergeben. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt der angehende Kreditnehmer ist: die altersgerechte Badsanierung wird beispielsweise auch in jungen Jahren von der Bank unterstützt. Gemeinhin sind hier die ersten ein bis hin zu fünf Jahre der Darlehensrückzahlung tilgungsfrei. Das bedeutet, dass zunächst lediglich Zinsen beglichen werden, was die monatliche finanzielle Belastung deutlich senkt. Im Anschluss daran sind Monatsraten zu begleiche, die zusätzlich zu den Zinsen ebenfalls die im Kreditvertrag genannte Tilgung beinhalten.
Zumeist ist es jedoch auch möglich, das Darlehen der KfW-Bank als ein sogenanntes endfälliges Darlehen aufzunehmen. Hier sind zwar während der kompletten Kreditlaufzeit lediglich Zinsen zu bezahlen, dafür muss die komplette Darlehenssumme am Ende des Kreditvertrags vollständig beglichen werden.
Welche Variante für den eigenen KfW-Kredit infrage kommt, wird mit der Bank abgesprochen. Allerdings muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass die dementsprechenden Darlehen nicht direkt bei der KfW-Bank, sondern bei der Hausbank zu beantragen sind.
Die KfW-Bank fördert allgemein die verschiedensten Umbaumaßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel die Modernisierung der Sanitärobjekte, eine Änderung der Raumaufteilung des Badezimmers und die Erschaffung von bodengleichen Duschkabinen. Ebenso ist es aber auch machbar, das KfW-Darlehen für Planungs- sowie Beratungsleistungen zu nutzen.
Alternativ ist es aber auch möglich, anstelle eines Kredits einen Zuschuss bei der KfW-Bank zu beantragen. Das ist gemeinhin dann machbar, wenn der Darlehensnehmer dazu in der Lage ist, einen Teil der Finanzierungskosten mithilfe eigener Gelder zu decken. Die Einsparungen durch einen solchen Zuschuss können sich durchaus sehen lassen. Aber auch hierfür ist die Hausbank der richtige Ansprechpartner.
Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Badezimmerfinanzierung ist es unabdingbar, dass der Antragsteller dazu in der Lage ist, die diversen Bankvorgaben zu erfüllen.
Um sich den Wunsch eines neuen Badezimmers durch einen Kredit zu erfüllen, ist es jedoch notwendig, dass der angehende Darlehensnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel eine gute Bonität ebenso, wie eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren verlangen die Banken gemeinhin ein sicheres Einkommen, dass regelmäßig auf das eigene Girokonto fließt. Aber auch auf einen festen, deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto wird üblicherweise geachtet. Außerdem ist es durchaus möglich, dass die Kreditinstitute Sicherheiten verlangen. Dazu gehörten zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge.
Allerdings schwanken die diversen Voraussetzungen zumeist beispielsweise je nach Bank, Kreditart und Höhe der Darlehenssumme. Der Hintergrund hierfür sind die jeweiligen, internen Richtlinien, die je nach Kreditinstitut unterschiedlich ausfallen können.
Kreditvorgaben nicht erfüllbar?
Verweigert die Bank das gewünschte Darlehen, hilft in den meisten Fällen ein solventer Bürge oder zweiter Kreditnehmer.
Es kann jedoch durchaus einmal vorkommen, dass es für einen Antragsteller nicht machbar ist, die diversen Kreditvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. Ist das der Fall, werden die Kreditinstitute die Vergabe eines dementsprechenden Darlehen eher verweigern.
Allerdings muss man sich auch in einer derartigen Situation nicht unbedingt zwangsläufig von der gewünschten Sanierung des Badezimmers verabschieden. So ist es in der Regel durchaus machbar, einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Wenn des der betreffenden Person ihrerseits möglich ist, die diversen Vorgaben des Kreditinstituts zu erfüllen, dann sollte einer erfolgreichen Darlehensvergabe gemeinhin kaum mehr etwas entgegen stehen.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer bieten sich gemeinhin die verschiedensten Personen an.
So ist es zum Beispiel machbar, hiernach die Eltern oder den Bruder beziehungsweise die Schwester zu fragen. Ebenso gut können aber auch gute Freunde „einspringen“.
Allerdings muss die jeweilige Person genau über ihre jeweiligen Verpflichtungen informiert werden. Denn sollte es, wider Erwarten, einmal dazu kommen, dass der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu tilgen, dann wendet sich die Bank an den zweiten Kreditnehmer/den Bürgen. Die jeweilige Person ist im Regelfall dann dazu verpflichtet, die komplette, restliche Kreditsumme selbst zu bezahlen. Aufgrund dessen ist es sehr wichtig, eine Bürgschaft oder zweite Darlehensnehmerschaft wirklich nur einzugehen, wenn dies gesichert ist und zwar ohne, dass die betreffende Person ihrerseits in Finanznot gerät. Zudem muss hierbei ebenfalls beachtet werden, dass bei einer Bürgschaft beziehungsweise zweiten Kreditnehmerschaft, sofern nichts anderes im Kreditvertrag vereinbart wurde, eine vollumfängliche Haftung besteht.