Im Alter kann das Treppensteigen sehr beschwerlich sein, sodass hier oftmals recht schnell die Überlegung aufkommt, ob die Installation eines Treppenlifts nicht vielleicht doch empfehlenswert ist. Allerdings ist dies zumeist mit nicht zu verachtenden Kosten verbunden, sodass hierfür gemeinhin ein Kredit aufgenommen werden muss. Doch ist das wirklich eine gute Idee?
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Treppenlift: Kosten
Die Kosten für Kauf und Montage eines Lifts können schnell auf mehrere Tausend Euro ansteigen.
Ein Treppenlift ist ein wertvoller Helfer, wenn das Treppensteigen nur schwierig und mit großer Mühe bewältigt werden kann. Mithilfe eines solchen Geräts ist es dann auch nicht mehr notwendig, sich beispielsweise auf eine andere Person und/oder das Geländer zu stützen.
Ein Treppenlift kann somit vor allem für ältere und/oder Menschen mit körperlichen Beschwerden eine sehr gute Hilfe sein. Allerdings sind die Kosten, die für den Kauf und die Installation eines solchen Lifts anfallen, auch nicht zu verachten. So muss man hier beispielsweise durchaus zwischen 2.500 und 6.000 Euro für einen Lift einrechnen; sofern es sich um eine gerade, einfache Treppen handelt, die sich im Innenbereich befindet. Bei einer kurvigen Treppe sind es dagegen etwa 6.000 bis 12.000 Euro. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um stark verallgemeinerte Angaben, denn beispielsweise je nach Art der Treppe, Modell des Lifts, der Anzahl der Etagen und dem Standort, variieren die Kosten deutlich. Dennoch ist hiermit durchaus ersichtlich, dass die Kosten für eine solche Anschaffung nicht zu unterschätzen sind.
Kredit notwendig?
Oftmals ist die Anschaffung eines Treppenlifts unbedingt notwendig.
Da sich jedoch nicht bei jeder Person eine solche Summe zur freien Verfügung auf dem Girokonto befindet, ist eine Kreditaufnahme somit oftmals die einzige Möglichkeit, um einen Treppenlift zu finanzieren. Da es sich hierbei allerdings um eine große Anschaffung handelt, scheuen viele Menschen den Gang zur Bank. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, vorab gut zu überlegen, ob die Anschaffung des Lifts wirklich notwendig ist. Bereitet das Treppensteigen beispielsweise starke Schmerzen und ist es nur noch sehr schwer, beziehungsweise vielleicht auch nur noch mithilfe einer weiteren Person erreichbar, dann ist eine solche Anschaffung durchaus lohnenswert und stellt eine enorme Erleichterung dar.
Kreditart
Ein klassischer Ratenkredit hilft bei der Finanzierung eines Treppenlifts und ist ganz einfach in monatlich gleichbleibenden Raten zu tilgen.
Die Kosten für den Kauf sowie ebenfalls die Montage eines Treppenlifts können mithilfe von einem klassischen Ratenkredit gestemmt werden.
Bei einem solchen Darlehen handelt es sich um einen zweckungebundenen Kredit, was beutet, dass die Darlehenssumme frei nach Wunsch genutzt werden kann. Außerdem verlangen die Banken hierbei auch keinerlei Nachweise.
Ein klassischer Ratenkredit wird gemeinhin in monatlich gleichbleibenden Raten zurück bezahlt, sodass hier ebenfalls von einer sehr guten Planbarkeit und Übersicht profitiert wird. Dementsprechend lässt es sich zum Beispiel auch sehr gut ausrechnen, wie stark die Rate die monatliche Rente belastet. Da in Bezug auf die Höhe der Monatsrate keine Schwankungen zu erwarten sind, muss hier auch nicht mit etwaigen Unwägbarkeiten gerechnet werden.
Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Darlehensvergabe müssen verschiedene Bankvorgaben erfüllt werden. Bei älteren Menschen kann jedoch das Alter eine Hürde sein.
Damit die Kreditinstitute einen klassischen Ratenkredit vergeben, ist es jedoch notwendig, dass der angehende Darlehensnehmer die verschiedenen Voraussetzungen erfüllt. Diese können zwar je nach Bank etwas variieren aber in der Regel wird hier zum Beispiel auf eine gute Bonität sowie ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe ebenfalls geachtet, wie etwa auf eine positive Schufa-Auskunft.
Des Weiteren ist ein deutsches Girokonto zumeist ebenso ein „Muss“, wie etwa ein fester, deutscher Wohnsitz. Bei älteren Menschen wird anstelle des Einkommens aus einer Arbeitsstelle die Rentenzahlungen beachtet.
Während die oben genannten Voraussetzungen für die meisten Rentner zumeist erfüllbar sind, kann es unter Umständen jedoch sein, dass ein anderer Faktor die erfolgreiche Gabe eines Ratenkredits erschwert oder sogar vollständig behindert: Hierbei handelt es sich um das Alter.
Die Banken besitzen jeweils unterschiedliche Richtlinien, ab wie viel Jahren sie bei einem Antragsteller kein Darlehen mehr vergeben. So ist es beispielsweise durchaus möglich, dass bei der einen Bank ein Kredit nur bis zum vollendeten 60. Lebensjahr aufgenommen werden kann, während man bei einem anderen Kreditinstitut mit der Rückzahlung Zeit hat, bis der 70. Geburtstag gefeiert wird. Somit kann es sich durchaus lohnen, bei verschiedenen Banken eine Darlehensanfrage zu stellen.
Zu alt?
Steht das Alter einer erfolgreichen Kreditaufnahme entgegen, kann beispielsweise ein Kind als Bürge oder zweiter Kreditnehmer auftreten. Alternativ nimmt das Kind das Darlehen auf.
Doch auch, wenn die Banken einem Antragsteller aufgrund eines höheren Alters eine erfolgreiche Kreditaufnahme verweigern, muss das dennoch nicht zwangsläufig das Ende des Treppenlifts bedeuten.
So ist es oftmals beispielsweise auch mithilfe von Sicherheiten doch noch möglich, zu dem benötigten Darlehen zu gelangen. Zu den Sicherheiten zählen beispielsweise Wertanlagen, wie etwa Bausparverträge und Lebensversicherungen.
Sollte dies der Bank ebenfalls nicht genügen, gibt es jedoch auch noch einen weiteren Ausweg: das Hinzuziehen eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers. Ist die betreffende Person dazu in der Lage, ihrerseits die verschiedenen Vorgaben zu erfüllen, dann steht einer erfolgreichen Vergabe des Darlehen gemeinhin kaum mehr etwas entgegen.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer bieten sich beispielsweise die eigenen Kinder an. Alternativ können aber auch andere Verwandte oder Freunde „einspringen“. Allerdings muss sich die betreffende Person darüber bewusst sein, dass sie bei einem etwaigen Zahlungsausfall des Kreditnehmers, im Regelfall, die Rückzahlung des kompletten, restlichen Darlehensbetrags übernehmen muss. Sofern keine weiteren Klauseln in den Kreditvertrag integriert wurden, gilt hier zudem eine vollumfängliche Haftung.
Eine andere Option wäre, dass das Kind gleich zu Beginn als Kreditnehmer auftritt und den Eltern somit den benötigten Treppenlift finanziert. Da dies jedoch von den meisten älteren Menschen nicht gewünscht wird, können intern zusätzlich diverse Vereinbarungen getroffen werden. So ist es beispielsweise auch denkbar, dass die Eltern dem Kind die monatlichen Raten auf dessen Konto überweisen. Oder die Rückzahlung der Darlehenssumme an das Kind erfolgt in größerer beziehungsweise kleinerer Ratenhöhe. Letzteres bietet sich vor allem dann an, wenn die Eltern eine kleine Rente beziehen aber auf den Treppenlift dringend angewiesen sind.
Für die Bank sind derartige Vereinbarungen vollkommen irrelevant: Da das Kind als Kreditnehmer auftritt, wird von ihm die Rückzahlung des Kreditbetrags erwartet. Was im Innenverhältnis, also zwischen Kind und Eltern, vereinbart wird, spielt hier keine Rolle.