Das Bundesschuldbuch ist ein spezielles Buch, indem alle Darlehensforderungen gegenüber Deutschlands aufgelistet werden. Jeder Gläubiger, der Schulden bei Deutschland hat ist mit seinen Forderungen einzeln aufgeführt. Auch die Forderungen, die gegenüber der Bahn oder der Post bestehen sind im Bundesschuldbuch aufgeführt. Das Buch befindet sich in der Bundesschuldenverwaltung, die ihren Sitz in Bad Hombruch hat. Es handelt sich um ein öffentliches Register für Wertrechte und für jedes einzelne Land gibt es ein eigenes Buch, indem die Eintragungen vorhanden sind. Einblick in das Bundesschuldenbuch kann jede Person nehmen, denn die Eintragungen sind öffentlich zugänglich.
Inhalt
Das Bundesschuldenbuch in der Bundesschuldenverwaltung
Die Bundesschuldenverwaltung hat ihren Sitz in Bad Hombruch und ist eine selbstständige Bundesoberbehörde. Die einzige Aufgabe der Behörde ist das Führen des Bundesschuldenbuch und das unterliegt dem Bundesminister für Finanzen. Jeder Kredit, der von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen oder vergeben wird, wird in das Bundesschuldbuch eingetragen, dazu gehören alle wichtigen Details zu dem jeweiligen Kredit. Nicht nur die Höhe des vergebenen Kredits wird ausführlich eingetragen, auch die Zinsen, die Rückzahlung und natürlich auch alle Informationen zu dem Land sind enthalten. Obwohl die Bundesschuldenverwaltung eine selbstständige Bundesoberbehörde ist, können alle Personen einen Einblick in das Bundesschuldbuch bekommen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Ottonormalbürger handelt oder um ein Unternehmen, das sich in Deutschland ansiedeln möchte und sich im Vorfeld sehr detailliert über das Land informieren will, alle Personen haben das Recht, sich das Register anzuschauen und einen Einblick zu bekommen. Aber die Bundesschuldenverwaltung hat noch eine weitere Aufgabe, denn Inhaber von Wertpapieren können bei der Bundesschuldenverwaltung ein Depot eröffnen, indem alle Arten von Wertpapieren aufbewahrt werden können. Die Bundesverwaltung stellt diese Möglichkeit kostenfrei zur Verfügung.
Das Bundesschuldenbuch und das Schuldbuchgeheimnis
Das Bundesschuldenbuch ist zwar für alle Personen ohne Schwierigkeiten einzusehen, aber trotzdem unterliegt das Buch dem sogenannten Schuldbuchgeheimnis, das im Grunde dem Bankgeheimnis entspricht und gegenüber der Finanzbehörden zählt. Das Schuldbuchgeheimnis sorgt dafür, dass die Informationen, die im Bundesschuldenbuch aufgeführt sind, nicht an das Finanzamt und andere Finanzbehörden weitergegeben werden. Die Behörde darf nur Informationen herausgeben, wenn das Einverständnis des Landes vorliegt. In seiner Form unterliegt das Bundesschuldbuch dem Bankgeheimnis, das allerdings nicht gesetzlich verankert ist. Das Bankgeheimnis ist eine nebenvertragliche Vereinbarung, die zwischen dem Land und der Behörde geschlossen wird, um die Details aus dem Bundesschuldenbuch nicht weiterzugeben. Allerdings kann das Bankgeheimnis nicht in Strafprozessen beibehalten werden, denn allein in einem Zivilprozess müssen die Informationen herausgegeben werden. Es gibt zwar einige Ausnahmen, aber in der Regel sind die Geheimnisträger verpflichtet die Daten offenzulegen, wenn die Finanzbehörden rechtliche Beschlüsse vorlegen.
Das Gesetz zum Bundesschuldbuch
Das Bundesschuldbuch unterliegt dem deutschen Recht und somit auch dem Gesetz. Im §5 des Bundesgesetzbuches sind die wichtigsten Informationen schriftlich festgehalten, die das Bundesschuldbuch betreffen:
Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesengesetz – BschuWG)
§ 5 Bundesschuldbuch
(1) Für den Bund und seine Sondervermögen wird ein Bundesschuldbuch geführt, das der Begründung, Dokumentation und Verwaltung von Schuldbuchforderungen sowie der Dokumentation und Verwaltung der sonstigen Verbindlichkeiten gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dient. Das Bundesschuldbuch kann auch elektronisch geführt werden.
(2) Das Bundesschuldbuch besteht aus Abteilungen. Jeweils in eine Abteilung werden eingetragen:
1.
Sammelschuldbuchforderungen nach Maßgabe des § 6,
2.
Einzelschuldbuchforderungen nach Maßgabe des § 7,
3.
sonstige Verbindlichkeiten im Sinne des § 4, soweit hierfür Abteilungen eingerichtet worden sind; über die Einrichtung dieser Abteilungen entscheidet das Bundesministerium der Finanzen.
(3) Eine Schuldbuchforderung wird als Sammelschuldbuchforderung oder Einzelschuldbuchforderung durch die Eintragung in die jeweilige Abteilung begründet; durch die Eintragung in das Bundesschuldbuch gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Form als beachtet.
Die Führung des Bundesschuldbuches
Die Führung wird nur durch die Bundesbehörde für Finanzen übernommen, wobei es sich um eine spezielle Behörde handelt, die dem Finanzministerium unterliegt. Dabei werden in dem Buch nicht nur die einzelnen Kredit genau aufgelistet, sondern auch die Verwaltung von Schuldbuchforderungen, die entsprechenden Begründungen für den Kredit und eine ausführliche Dokumentation ist enthalten. Zudem sind alle Verbindlichkeiten detailliert, die das Land anderen Ländern oder Kreditgebenern hat. Alle Informationen, die im Bundesschuldbuch enthalten sind, werden elektronisch eingetragen. Dabei bekommt jeder Kredit eine einzelne Seite, um einen besseren Überblick zu behalten. Auf der Seite sind alle Informationen vorhanden, die diesen einen Kredit oder die Verbindlichkeit betreffen. Die Seite im Bundesschuldbuch kann nur von der Bundesbehörde vorgenommen werden und das passiert auch nur, wenn die Schuld komplett beglichen ist. In dem Fall wird die Seite geschlossen und ist somit erledigt.
Geschichte des Bundesschuldbuches
Das Bundesschuldbuch wurde im Jahr 1949 das erste Mal erwähnt und das im Zusammenhang mit der Bundeswertpapierverwaltung, die als Bundesschuldenverwaltung bis dahin bekannt war. Vor 1949 war die Behörde für Schuldenverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet zuständig, aber schnell wurde sie umgewandelt und gehörte zur Verwaltung des Bundes, das bis Ende 2001 den Sitz in Bad Hombruch hatte. 2002 wurde die Behörde dann in die Bundeswertpapierverwaltung umbenannt und unterliegt bei der Arbeit dem Gesetz zur Neuordnung des Schuldbuchrechts und den Rechtsgrundlagen des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes. Im Jahr 2006 wurde die Bundeswertpapierverwaltung aufgelöst und deren Aufgaben wurden der Deutschen Finanzagentur übertragen, die ihren Dienstort in Frankfurt am Main hat. Heute steht das Gebäude in Bad Hombruch, in dem die Bundeswertpapierverwaltung früher untergebracht war unter Denkmalschutz und beinhaltet heute das technische Rathaus der Stadt. Das Gebäude ist ein hervorragendes Beispiel des bekannten Architekturstils Neue Sachlichkeit aus den 1950er Jahren. Neben dem Gebäude befindet sich eine schöne Grünanlage und die Skulpturenallee.
Die Aufgaben der Bundeswertpapierverwaltung
Zu den Aufgaben der Bundeswertpapierverwaltung gehört die Verwaltung und die Beurkundung von Gewährleistungen, aufgenommene Kredite und internationale Beitrags- und Beteiligungsverpflichtungen, die im Bundesschuldbuch festgehalten werden. Außerdem bietet die Verwaltung die Möglichkeit, Bundeswertpapiere kostenlos zu verwalten und dient gleichzeitig als Verkaufsstelle für Sammelmünzen des Landes. Allerdings ist die Aufgabe als Verkaufsstelle von Sammlermünzen seit 2006 in die Hände der Deutschen Post übergeben worden. Die Deutsche Post handelt aber immer im Namen des Bundesministeriums für Finanzen. Somit hat die Bundeswertpapierverwaltung heute nur noch die Aufgabe in Bezug auf das Bundesschuldbuch und bietet auch weiterhin kostenlose Depots für Bundeswertpapiere an. Die Mitarbeiter der Behörde unterliegen der Schweigepflicht, obwohl es sich um ein öffentlich zugängliches Amt handelt und alle Personen Zugriff auf das Bundesschuldbuch haben.
« Zurück zum Wiki Index