Der Bestellerkredit ist ein liefergebundener Kredit, der bei Handelsgeschäften im Außenhandel gewährt wird. Vergeben wird der Kredit von einer Bank an den Importeuer zur Begleichung seiner Rechnungen gegenüber dem Lieferanten aus dem Ausland. Diese Kredite für Exportgeschäfte werden durch eine Kreditversicherung für Exportkredite abgesichert.
Inhalt
Bestellerkredit für Exportgeschäfte mit mittel- bis langfristigen Zahlungszielen
Der Bestellerkredit ist, anders als z.B. der Lieferantenkredit, mit umfangreichen Dokumentationen des betreffenden Auslandsgeschäfts verbunden. Für kurzfristige Lieferverträge ist das Genehmigungsverfahren daher kaum sinnvoll einzusetzen. In der Regel wird die Form von Finanzkrediten für mittel- bis langfristige Lieferverträge mit einem Exporteuer verwendet. Solche Lieferverträge haben gewöhnlich Lieferfristen und Zahlungsziele von mehr als einem Jahr. Die Kredite erhalten Deckungen über spezielle Exportgarantien, bei denen auch ökonomische und politische Risiken Beachtung finden. Je nach besonderer Gestaltung des Kreditvertrages können über den Bestellerkredit auch Anzahlungen und Zwischenzahlen Bestandteil der Finanzierung sein.
Ein Bestellerkredit wird immer nur für ein spezielles Außenhandelsgeschäft abgeschlossen. Daher wird hier von einem gebundenen Finanzkredit gesprochen.
Eigenschaften und Vorteile des Bestellerkredits
Bei jedem Bestellerkredit gibt es drei Hauptbeteiligte:
- Der Exporteuer
- Der Importeur
- Die Bank als Kreditgeber
Hinzu können noch Kreditversicherungen kommen. Meist handelt es sich staatliche Versicherer wie beispielsweise die Hermes Kreditversicherung in Deutschland. Für die Abwicklung kann noch eine ausländische Bank eingeschaltet werden.
Der Kredit wird immer dem Kunden, dem Importeur, gewährt. Die Wertstellung für den Kredit erfolgt allerdings an den Exporteur. Die Haftung des Exporteurs ist auf den Selbstbehalt beschränkt.
Ein Nachteil dieser Kredite ist, dass sie eine vergleichsweise lange Bearbeitungszeit beanspruchen und einen recht hohen bürokratischen Aufwand.
Vorteile für den Exporteur
- Der Lieferant hat den Vorteil, dass seine Bilanz entlastet wird und er eine bessere Liquidität aufweist.
- Durch die sofortige Auszahlung des Bestellerkredits wird die Lieferung faktisch zu einem Sichtgeschäft.
- Die Kreditverhandlungen finden ausschließlich zwischen der Bank und dem Kunden statt. Der Exporteuer wird mit den Verhandlungen nicht belastet.
- Das Exportgeschäft ist gegen wirtschaftliche und politische Risiken im Land des Kunden über die Bank und die Kreditversicherung abgesichert.
Unterscheidung von Bestellerkredit und Lieferantenkredit
Der Lieferantenkredit wird vom Lieferanten für den Käufer bereitgestellt. Es wird dabei keine Bank eingeschaltet. Beim Bestellerkredit handelt es sich um die Kreditvergabe einer Bank an den Kunden zur Begleichung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferanten. Lieferantenkredite können einfach und unbürokratisch auch für inländische Handelsgeschäfte jeden Umfangs gewährt werden. Daher sind diese Kredite auch bei kleinen Zahlungssummen und sehr kurzfristigen Zahlungszielen, z.B. von 14 Tage bis zu einem Monat möglich. Dagegen erfordert der Bestellerkredit einen recht großen Bearbeitungsaufwand und ist für Auslandsgeschäfte mit entfernten Zahlungszielen und hohen Zahlungsbeträgen gedacht. Durch die direkte, schnelle Zahlung des Kaufbetrags hat der Exporteur auch die Möglichkeit, die geforderten Produkte in der vorgegebenen Zeit zu produzieren oder produzieren zu lassen. Während der Lieferantenkredit auch als Handelskredit bezeichnet wird, handelt es sich bei einem Bestellerkredit um einen forderungsbesicherten Finanzkredit.
Gemeinsam haben beide Kreditformen die unkompliziertere Abwicklung von Handelsgeschäften. Ebenfalls gemeinsam haben beide Formen des Kredits die gebundene Form, d.h. sie werden ausschließlich in Verbindung mit einem bestimmten, festgelegten Handelsgeschäft zur Verfügung gestellt.
Praktische Abwicklung vom Bestellerkredit
Der Bestellerkredit für die Finanzierung des Handelsgeschäfts ist in der Regel bereits ein Bestandteil des geschlossenen Liefervertrages mit einem ausländischen Kunden. Festzulegen ist weiterhin der Anspruch des Exporteurs auf die direkte Auszahlung der vereinbarten Kreditsumme. Zur Absicherung gegen Risiken wird eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Zur Sicherheit ist in den Vereinbarungen im Vertrag festzuhalten, dass die Frist für die Lieferung mit der Auszahlung des Bestellerkredits beginnt. Auf diese Weise ist auch die Finanzierung der Produktion der jeweiligen Produkte voll abgesichert.
Um die nötigen Voraussetzungen für die Bereitschaft zur Auszahlung zu schaffen, muss der Exporteur seinen Betrag leisten. Dazu gehört, dass er die erforderlichen Einträge von Sicherheiten, Vollmachten, Rechtsgutachten und mehr beibringt und im Fall einer Anzahlung diese umgehend bestätigt.
Die übliche Deckung durch die staatliche Versicherung beträgt nicht den vollständigen Zahlungsbetrag. Bei der staatlichen Deckung durch Hermes in Deutschland sind z.B. 85 % bis 95 % des vereinbarten Preises üblich. Soll der gesamte Kaufpreis für den Exporteur schnell finanziert werden, wird dies daher häufig zusätzlich durch An- und Zwischenzahlungen des Kunden aus eigenen Mitteln abgewickelt.
Bei Verträgen mit der staatlichen Deckung durch Hermes wird die Deckung des Kredits gemeinsam vom Auslieferer und der Bank beantragt. Um die Deckung des Bestellerkredits abzusichern und als Absicherungen gegen Zahlungsrisiken auf der Kundenseite, werden mit der Bank und der Kreditversicherung umfangreiche Vereinbarungen geschlossen. Diese umfassen auch diverse Verpflichtungen, z.B. Pflichten für Entschädigungen unter bestimmten Bedingungen, für den Exporteur. Zusätzliche Sicherheiten sind gefordert, wenn der Importeur über eine unzureichend nachweisbare Bonität verfügt. In dem Fall müssen häufig noch Garantien von Banken und/oder Unternehmen vorgelegt werden. Um eine hohe Zuverlässigkeit zu gewährleisten, handelt es sich um Banken und Unternehmen, die zum staatlichen Sektor des jeweiligen Landes gehören.
Sicherung des Außenhandels durch Bestellerkredite
Bestellerkredite werden in einem sehr großen Rahmen vergeben, je nach Anteil des Exports einer jeweiligen Landeswirtschaft. In Deutschland mit den sehr hohen wirtschaftlichen Anteilen von Exportgeschäften gehen die Deckungssummen in Bereiche von weit mehr als 20 Mrd. Die hohen Sicherheiten über die staatliche Exportkreditversicherung liegen dabei bei 95 %.
Gesichert werden mit den Bestellerkrediten nicht nur die Ausfuhrmöglichkeiten einzelner Unternehmen, sondern wichtige Anteile des gesamten Außenhandels. Im Rahmen der globalen Märkte verschaffen diese Kredite einer Volkswirtschaft entscheidende Vorteile im internationalen Wettbewerb.
Für die Kunden in vielen Staaten ist es nicht oder nur bedingt möglich, entsprechende Gelder für eine Absicherung im eigenen Land zu erhalten. Über den Bestellerkredit sind Exporte möglich, die auf rein privatgeschäftlicher Ebene nicht gesichert durchgeführt werden könnten. Damit tragen diese umfassenden Kredite auch zur Förderung vieler umfangreicher Außenbeziehungen bei. Je höher der Bedarf an Exporten ist, desto wichtiger sind die staatlich abgesicherten Bestellerkredite. Für zahlreiche Unternehmen bilden die Exportgeschäfte den Kern Ihrer Geschäftstätigkeit. Zudem sind wirtschaftliche Außenbeziehungen über den Handel eine wichtige Grundlage für politische Außenbeziehen. Daher besteht auch ein begründetes Interesse des Staates an der Absicherung von großen Exportgeschäften.
Den ausländischen Importeuren werden mit den Bestellerkrediten langfristige Zahlungsziele ermöglicht, die der Exporteur Ihnen nicht aus eigener Wirtschaftskraft einräumen könnte. So fungieren die Bestellerkredite sowohl für den Auslandskunden wie für den Exporteur als Motor lukrativer Handelsgeschäfte und Erhöhung der Produktion.
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