Der Kredit ist heute eine übliche Form, um sich Geld zu leihen. Kredite werden von Banken und Kreditinstituten an Personen vergeben, die eine ausreichende Kreditwürdigkeit nachweisen können. Der Kredit kann für verschiedene Verwendungszwecke eingesetzt werden und anhand der Verwendungszwecke wird der Kredit auch bezeichnet. So gibt es Kredite für Baufinanzierungen, Studienkredite, Ratenkredite und noch viele andere mehr. Alle Kredite haben eine Sache gemeinsam, sie müssen mit der Zeit an den Kreditgeber also die Bank oder dem Kreditgeber zurückgezahlt werden. Neben der geliehenen Summe muss der Kreditnehmer zudem noch einen festgelegten Zinssatz zahlen, der als Rendite für das geliehene Geld gesehen werden kann. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in monatlichen Raten. Die Laufzeit für einen Kredit ist unterschiedlich und wird anhand der Kredithöhe und der Rückzahlungsraten festgelegt. Die einzelnen Kreditformen sind durch verschiedene Bezeichnungen gekennzeichnet, dazu gehört auch der durchlaufende Kredit. Der durchlaufende Kredit ist eine spezielle Form der Kredite, die auch unter Treuhandkredite bekannt sind.
Inhalt
Der Treuhandkredit
Bei einem Treuhandkredit handelt es sich um einen besonderen Kredit, der durch eine weitere Partei abgewickelt wird. Dabei übernimmt die dritte Partei im Grunde die Aufgabe eines Treuhänders und sorgt meist nur für den richtigen Ablauf des Geschäfts. Bei einem Treuhänder handelt es sich meist um die Hausbank. Der durchlaufende Kredit wird von der Hausbank nicht vergeben, sondern nur verwaltet. Die Banken erhalten für die Aufgaben als Treuhänder ein gutes Entgelt, das meist von dem Kreditnehmer bezahlt wird. Die meisten Banken in Deutschland bieten die sogenannten Treuhandkredite an, darunter auch die Volksbanken, Raiffeisenbanken und die Sparkassen. Durch die Übernahme von Treuhandkrediten erweitern die Banken ihr Portfolio und haben eine gesellschaftlichen Auftrag. Das Kapital, das für die Kredit verwendet wird, stammt entweder von staatlichen Banken oder vom Staat selber. Aber auch Versicherungen können durchaus als Geldgeber dienen. Grundsätzlich erhalten die Banken für die Arbeit als Treuhänder ein kleines Entgelt. Das wird immer von Treugeber bezahlt und ist aber nicht so hoch als wenn die Kredite von den Hausbanken selbst vergeben werden. Aber der Aufwand lohnt sich durchaus.
Durchlaufende Kredite können mit anderen Krediten kombiniert werden
In der Regel werden die durchlaufenden Kredite nicht einzeln vergeben, sondern mit anderen Krediten kombiniert. Ein Beispiel zeigt sich in der Baufinanzierung. Die Bank übernimmt die Aufgaben des Treuhänders, denn einige Gelder stammen von Förderbanken und gleichzeitig bietet die Bank einen Immobilienkredit an, um den Traum vom eigenen Haus wahr werden zu lassen. Der Vorteil liegt bei beiden Parteien, denn der Kreditnehmer bekommt eine höhere Summe für seine Immobilienfinanzierung und die Bank verdient viel mehr, denn sie bekommt nicht nur das Entgelt für die Treuhandaufgaben, sondern verdient auch an der Vergabe des Immobiliendarlehens. Durch das Angebot des Treuhandkredites hat die Bank somit einen Kunden gewonnen.
Die rechtlichen Grundlagen der durchlaufenden Kredite
Für die rechtlichen Grundlagen eines durchlaufenden Kredites dient der §6 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. In dem Paragrafen wird genau geregelt, wie die Banken die durchlaufenden Kredite in den eigenen Büchern ausweisen müssen. Die durchlaufenden Kredite müssen somit also in der Bilanz ganz deutlich zu erkennen sein.
Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV)
§ 6 Treuhandgeschäfte
(1) Vermögensgegenstände und Schulden, die ein Institut im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung hält, sind in seine Bilanz aufzunehmen. Die Gesamtbeträge sind in der Bilanz unter den Posten „Treuhandvermögen“ (Aktivposten Nr. 9) und „Treuhandverbindlichkeiten“ (Passivposten Nr. 4) auszuweisen und im Anhang nach den Aktiv- und Passivposten des Formblatts aufzugliedern. Als Gläubiger gilt bei hereingenommenen Treuhandgeldern die Stelle, der das bilanzierende Kreditinstitut die Gelder unmittelbar schuldet. Als Schuldner gilt bei Treuhandkrediten die Stelle, an die das bilanzierende Kreditinstitut die Gelder unmittelbar ausreicht.
(2) Kredite sind unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 in der Bilanz im Vermerk „darunter: Treuhandkredite“ bei Aktivposten Nr. 9 und bei Passivposten Nr. 4 auszuweisen.
(3) Vermögensgegenstände und Schulden, die ein Institut im fremden Namen für fremde Rechnung hält, dürfen in seine Bilanz nicht aufgenommen werden.
(4) Kapitalverwaltungsgesellschaften haben die Summe der Inventarwerte und die Zahl der verwalteten Investmentvermögen in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Strich in einem Posten mit der Bezeichnung „Für Anteilinhaber verwaltete Investmentvermögen“ auszuweisen.
Die Verwaltung von durchlaufenden Krediten
Es gibt für die Verwaltung der durchlaufenden Kredite unterschiedene Weisen des Vorgehens. Bei manchen Krediten wird die komplette Summe mit einer Zahlung ausgezahlt, bei anderen Kreditarten hingegen, werden immer nur Teilbeträge bezahlt. Ein Beispiel für einen durchlaufenden Kredit liefert der Studienkredit, der fast immer treuhänderisch vergeben wird. Auch Existenzgründerdarlehen gehören zu den durchlaufenden Krediten.
Funktion und Rolle bei durchlaufenden Krediten
Bei einem durchlaufenden Kredit gibt es im Grunde drei Partien, die beteiligt sind:
- Der Treugeber
Der Treugeber ist der Staat, die staatliche Bank oder die Versicherung. Eine der drei Parteien ist für die Kreditbereitstellung verantwortlich. - Der Treuhänder
Der Treuhänder ist in der Regel die Hausbank, die für eine ordentliche Abwicklung und eine sachgemäße Verwendung des durchlaufenden Kredites sorgen muss. Zudem ist der Treuhänder für die Eintreibung der Raten inklusive der Zinsen zuständig. Für den Aufwand, den der Treuhänder hat, bekommt er vom Treugeber eine Gebühr, die als Entgelt bezeichnet wird. - Der Kreditnehmer
Der Kreditnehmer ist meist eine Privatperson oder ein Unternehmen, das den Kredit beantragt hat und ihn bekommt. Er ist für die Tilgung verantwortlich und tätigt seine monatlichen Zahlungen immer nur an den Treuhänder also die Bank. Der Kreditnehmer hat mit dem Treugeber eigentlich nichts zu tun. Sein Ansprechpartner ist immer in erster Linie die Bank also der Treuhänder.
Die häufigsten durchlaufenden Kredite in Deutschland
Die meisten durchlaufenden Kredite werden von der KfW-Bank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. Die Förderbank vergibt verschiedene durchlaufende Kredite an Privatpersonen oder an Unternehmen.
- Existenzgründer
Für Existenzgründer vergibt die Förderbank spezielle Darlehen, die in erster Linie der Wirtschaftsförderung dienen sollen. Dazu muss ein Businessplan vorgelegt werden, der ein höheres Gewicht hat als die Kreditwürdigkeit. Die Existenzgründerkredite können über die Banken beantragt werden. - Eigenheimbesitzer
Eigenheimbesitzer können ebenfalls von durchlaufenden Krediten profitieren, wenn sie eine energetische Sanierung durchführen oder Geräte anschaffen, die zur alternativen Energiegewinnung genutzt werden. - Studenten
Studenten können über die Förderbank den Studienkredit bekommen, der als spezieller Förderungskredit zählt. Zudem können Auszubildende auch ein BaföG-Darlehen bekommen, um ihre Ausbildung durchführen zu können.
In den letzten Jahren sind unzählige Milliarden in die Vergabe von durchlaufenden Krediten geflossen. Allein im Jahr 2012 wurde ein Volumen von 437 Milliarden Euro durch die Treugeber vergeben.
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