Im Bankwesen gibt es unzählige Kreditarten, die sich in den meisten Fällen nur aufgrund ihres Verwendungszwecks unterscheiden. Es gibt die Immobiliendarlehen, die zum Bau oder zum Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen genutzt werden, aber auch Autokredite für die Anschaffung eines neuen Wagens oder der beliebteste Kredit, der Ratenkredit. Aber es gibt nicht nur Kredite, die sich aufgrund des Verwendungszwecks unterscheiden, sondern auch Kredite, die sich auf die Kreditwürdigkeit beziehungsweise die Bonität beziehen. Einer der bekanntesten Kredite dieser Art ist der ungedeckte Kredit, der auch als reiner Personalkredit bekannt ist. Bei dem ungedeckten Kredit handelt es sich um ein Darlehen, dass als nicht besichert gilt. Das kommt immer dann vor, wenn der Kreditnehmer über keine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügt. In einem solchen Fall nimmt die Bank die Aussage des Kreditnehmers über die Zahlungssituation als Sicherheit.
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Der normale Vorgang bei einem Kredit
Im Grunde kann jeder Verbraucher, der das Alter von 18 Jahren überschritten hat einen Kredit in Anspruch nehmen. Aufgrund der finanziellen Situation des Landes und den Erfahrungen in den Jahrzehnten vergeben die Banken beziehungsweise die Kreditinstitute Kredite nur noch unter bestimmten Bedingungen. Eine Grundbedingung ist ein regelmäßiges Einkommen, das mit Hilfe eines unbefristeten Vertrages nachgewiesen werden kann. Eine weitere Bedingung wird mit der Kreditwürdigkeit gestellt. Die Banken vergeben einen Kredit nur, wenn der Kunde eine gute Kreditwürdigkeit besitzt, das bedeutet, die Bonität also die finanzielle Situation der letzten Jahre ist sehr gut und wird wahrscheinlich auch in Zukunft sehr gut sein. Mit allen Informationen stellt die Bank fest, ob der Kunde kreditwürdig ist oder nicht. Erst dann bekommt er einen Kredit in gewünschter Höhe. Bei einem normalen Kredit müssen alle Kundenaussagen mit entsprechenden Dokumenten bewiesen werden, denn die Bank muss das eigene Risiko minimieren. Anders sieht es bei einem ungedeckten Kredit aus. Bei einem ungedeckten Kredit reichen der Bank in den meisten Fällen nur die Aussagen des Kunden. Natürlich wird die Bank die Aussagen zur finanziellen Situation überprüfen, denn auch bei langjährigen Kunden muss das Risiko minimiert werden. Grundsätzlich wird ein ungedeckter Kredit nur von Banken an ausgezeichnete und langjährige Kunden vergeben. Neukunden oder Kunden, die ständige Bankwechsel hinter sich haben, können einen ungedeckten Kredit in der Regel nicht bekommen.
Die Geschichte des ungedeckten Kredites
Das Bankwesen ist mitunter ein komplizierter Bereich und das war es auch schon immer. Der ungedeckte Kredit wird von den meisten Banken auch als Personalkredit bezeichnet, wobei die Definition in früheren Jahren nicht einheitlich war. Erst 1925 kam es dazu, dass der Personalkredit auch als solcher anerkannt wurde, denn es stand die Personalhaftung im Vordergrund und die Sicherheit des Personalkredit lag ab dann nur noch auf der einzelnen Person, also auf dem Kunden. Die Haftung für den ungedeckten Kredit übernimmt also zu 100% der Kunde, denn es gibt keine Sicherheiten und auch keinen Bürgen, der im Notfall einspringen könnte. Auch Dritte können nicht eintreten, wenn die Forderungen nicht erfüllt werden. Sogar ein ganzes Buch wurde dem ungedeckten also dem Personalkredit gewidmet. Das Buch kam 1959 auf dem Markt und wurde von Martin Ungerer geschrieben. In dem Buch kamen auch aber andere Kreditarten zum Einsatz, darunter Kontokorrentkredite, die im Handwerk, Industrie und Handel alltäglich waren. Bis 1998 war der Personalkredit einfach nur ein Kredit, der ohne ausreichende dingliche Sicherheit vergeben wurde.
Im Grunde spielte der Personalkredit eigentlich erst mal keine bedeutende Rolle. Die ersten ungedeckten Kredite wurden im Rheinland eigentlich nur in Köln und Düsseldorf vergeben. Erst als im Sparkassenrecht der Personalkredit eine neue Bedeutung bekam, kam es zu einem immens hohen Volumen von Personalkrediten.
Die ungedeckten Kredite bei Sparkassen
1929 wurde die Definition für einen ungedeckten Kredit neu ausgelegt und es galten alle Kredite als ungedeckte Kredite, die ein kurzfristiges Darlehen darstellten. Allerdings mussten in der Zeit überwiegend Sicherheiten hinterlegt werden, die auch beweglich sein konnten, wie Bürgschaften, Wechsel oder Rechte. Allerdings gab es auch die Möglichkeit eines ungedeckten Kredites, der auch als Blankokredit bezeichnet wurde. Bei der Sparkasse gab es in Bezug auf den ungedeckten Kredit Einschränkungen, die in der Sparkassenverordnung festgehalten wurden. In der Sparkassenordnung war vermerkt, dass ein ungedeckter Kredit nur an Kreditnehmer ausgegeben werden durften, die entweder ihren Wohnsitz im Gebiet der Sparkasse hatten oder eine gewerbliche Niederlassung. In Bezug auf die Höhe gab es auch festgelegte Richtlinien, die in der Sparkassenverordnung festgehalten waren. Die einzelnen Kredite waren mit einer Höchstgrenze für den Kunden ausgestattet und die Höhe lag bei 3%. Alle Personalkredite zusammen durften die anrechnungsfähigen Verbindlichkeiten der Sparkasse nicht überschreiten. Die Sparkasse konnte ungedeckte Kredit herausgeben, die bis zu 27% des Eigenkapitals ausmachten. Allerdings lagen die Kredite immer weit darunter. Die ganzen Bestimmungen, die sich auf die ungedeckten Kredite bezogen, hatten einfach nur den Grund, dass die Kredite eingeschränkt wurden.
Die heutige Situation in Bezug auf die ungedeckten Kredite
Grundsätzlich beruht die Vergabe eines Kredites immer auf die Kreditwürdigkeit. Sind keine Sicherheiten vorhanden, dann handelt es sich um einen Blankokredit, bei denen keine Kreditsicherheiten verlangt werden. Wobei bei einem Kredit alle Kreditsicherheiten angegeben werden sollten. Dazu gehören Edelmetalle, Wertpapiere, Bankguthaben, Kraftfahrzeuge und viele Dinge mehr. Aber auch Bürgen können als Sicherheit dienen. Sie können mit einer Bürgschaft garantieren, dass die Forderungen auch bei Nichtzahlung des Kunden durch die eigene Kapitalkraft bezahlt werden. Bei einem ungedeckten Kredit sind Sicherheiten allerdings von sekundärer Bedeutung. Die Kreditwürdigkeit steht immer an erster Stelle und das gilt auch bei einem ungedeckten Kredit. Dabei haben die Banken bei der Vergabe eines ungedeckten Kredits durchaus das Recht die Kreditwürdigkeit des Kunden zu überprüfen, auch wenn der Kunde schon jahrzehntelang Kunde bei der Bank ist und seine bisherige Zahlungsfähigkeit unbestritten ist. Jede Bank, egal ob Sparkasse, Volksbank oder Raiffeisenbank, hat das Recht sich abzusichern, denn die Bank ist ein Wirtschaftsunternehmen, das mit dem Kapital der Kunden arbeiten und zahlungsfähig bleiben muss. Kunden, die ihre Kredite nicht zurückzahlen sind ein sehr hohes Risiko und können zum Ruin führen. Aus dem Grund werden heute kaum ungedeckte Kredite von Banken vergeben, bei denen nicht zumindest die Kreditwürdigkeit stimmt, eine kleine Sicherheit vorzuweisen ist oder ein Bürge die Garantie übernimmt.
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