Innerhalb einer bestimmten Frist kann beispielsweise ein Kreditnehmer einen geschlossenen Vertrag aufkündigen, also widerrufen. Dieses Recht nennt man Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht beschreibt das Recht des Kreditnehmers, durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung einen Kreditvertrag rückwirkend aufzulösen. Alle genauen Bestimmungen des Widerrufrechts sind in §§ 495 Abs. 1 355 BGB geregelt. Macht ein Kreditnehmer von diesem Widerrufsrecht Gebrauch, so ist er nicht mehr an die Willenserklärung gebunden, welche er bei dem Vertragsabschluss eingewilligt hat. Der gesamte Vertrag, mit allen seinen zugehörigen Bestimmungen, gilt damit als nichtig.
Der Widerruf ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Vertragsurkunde einzureichen, da dieses Recht sonst seine Gültigkeit verliert und der Kreditnehmer dem Vertrag bis zum Vertragsablauf oder der vollständigen Rückzahlung Folge zu leisten hat. Dieses Widerrufsrecht greift bei allen unterschiedlichen Kreditarten und ist vor dem Gesetz immer gleich geregelt. Zu diesen Arten zählen sämtliche Ratenkredite, Autokredite oder auch Kredite zur Baufinanzierung. Bei Kleinkrediten oder kurzfristigen Verträgen von nur wenigen Monaten räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher kein 14-tägiges Widerrufsrecht ein.
Ein rechtskräftiger Widerruf muss immer in einer schriftlichen Form eingereicht werden und sollte im besten Fall mit einem Einschreiben nachgewiesen werden können. Ein verpflichtendes Muster muss dabei nicht eingehalten werden.
Die Widerrufsfrist beginnt immer mit dem Tag, an dem der Kreditnehmer eine Vertragsurkunde oder Ähnliches von dem Kreditinstitut erhalten hat. Dies gilt jedoch nur, wenn der Vertrag und alle zugehörigen Informationen vollständig und frei von Fehlern oder Unklarheiten sind. Ist dies nicht der Fall, so verschiebt sich die Widerrufsfrist um die Zeit, welche benötigt wird, um alle Daten zu vervollständigen. Erst nach beiderseitigem Erhalt des kompletten und korrekten Kreditvertrages beginnt die Widerrufsfrist. Jede Bank ist verpflichtet, sämtliche Informationen über die genauen Bestimmungen des Widerrufsrechts dem Kreditnehmer in schriftlicher Form auszuhändigen.
Die schriftliche Widerrufserklärung erfordert keinen Grund vonseiten des Kreditnehmers. Hierbei reichen lediglich ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie eine fristgerechte Abgabe dieses. Dabei ist ebenfalls auf die Korrektheit aller Daten und Bestimmungen zu achten.
Das 14-tägige Widerrufsrecht wird laut dem BGB jedem Verbraucher eingeräumt, welcher einen Kreditvertrag bei einem Kreditinstitut oder Ähnlichem unterschreibt. Verbraucher sind dabei nur natürliche Personen, welche den Kredit für rein private Anschaffungen, private Baumaßnahmen oder andere solche private Zwecke nutzen. Freiberufler, Unternehmen oder Selbstständige haben generell und frei von etwaigen Ausnahmen keinen Anspruch auf dieses Widerrufsrecht (§ 13 BGB).
Sofern das Kreditunternehmen in diesem Zeitraum bereits erste Leistungen erbracht hat und der Kreditnehmer bereits erste Geldbeträge oder auch den Gesamtbetrag erhielt, so muss er diese erhaltenen Leistungen spätestens nach 30 Tagen vollständig zurückzahlen (§ 357a Abs. 1 BGB). Auf alle Tage, an welchen der Kreditnehmer dieses Geld zur Verfügung hatte, muss er zusätzlich festgelegte und im Vorfeld bestimmte Zinsen bezahlen. Diese Zinsen werden auf den Tag genau berechnet und müssen zusammen mit dem Gesamtbetrag an das jeweilige Kreditinstitut zurückgezahlt werden. Jedoch verlangt nicht jede Bank diese zusätzlichen Zinsen. Sehr viele kundenorientierten Banken verzichten darauf und bieten dem Kunden damit eine leichtere Entscheidung. Zudem verliert der Kunde dabei kein Geld und kann entspannt in einen neuen Kredit starten. Diese Regelung ist generell unter den jeweiligen Widerrufsfolgen herauszulesen.
Kredite, welche eine Laufzeit von weniger als drei Monaten haben gelten als kurzfristige Verträge und werden daher nicht als Verbraucherdarlehen angesehen. Das Widerrufsrecht besteht in diesem Sonderfall nicht und kann von keinem Verbraucher in Anspruch genommen werden. Auch Kredite, bei welchen ein Gesamtbetrag von weniger als 200 Euro vereinbart ist, können aufgrund des Kleinkreditstatuts nicht als Verbraucherkredite angesehen werden. Auch bei solchen Kleinkrediten hat der Verbraucher kein Anrecht auf einen Widerruf des Vertrages. Förderdarlehen sowie Arbeitgeberdarlehen fallen ebenso nicht unter das allgemeine Widerrufsrecht. Kredite gegen Pfand, bei welchen der Kreditnehmer eine Sache als Pfand bei der Bank hinterlegt hat, sind ebenfalls so einem Widerrufsrecht ausgeschlossen. Für Pfandleihäuser gelten an dieser Stelle gesonderte Regelungen.
Ein sehr häufiger Grund für die Inanspruchnahme des Widerrufrechts ist ein günstigeres Angebot einer anderen Bank. Der Kreditnehmer holt sich in den meisten Fällen die Angebote von mehreren Kreditinstitutionen ein und durch den Widerruf kann er selbst nach Vertragsabschluss noch zu einem günstigeren Angebot wechseln. Diese Regelung soll vor allem den Verbraucher schützen und ihm die Möglichkeit bieten, frei auf dem Markt wählen zu können. Dieser Vergleich und die Entscheidung des Kreditnehmers können je nach Höhe des gesamten Kredites einen Unterschied von mehreren Tausend Euro ausmachen.
Die Null-Prozent Finanzierung war bis zum 21. März 2016 vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. An diesem Tag beschloss der Bundestag im Rahmen der EU-Wohnimmobilienkredit-Richtlinie, dass für diese Art von Krediten nun auch ein Widerruf möglich sein muss. Es handelt sich dabei um einen Kredit, wie jeder andere Ratenkredit auch. Sollte ein solcher Widerruf in Kraft treten, müssen anders als bei anderen Kreditverträgen, keine Zinsen für die Tage gezahlt werden, an denen der Kreditnehmer bereits über den gesamten Kreditvertrag verfügen konnte.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Sollte ein Kreditgeber seinen Kunden nicht ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht informiert haben, so besteht für den Kreditnehmer noch Jahre später die Möglichkeit, diesen Vertrag zu widerrufen. Der Grund dafür ist, dass es bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nie ein Datum der Belehrung gab. Dadurch lässt sich auch keine 14-tägige Frist errechnen, an welche sich der Kreditnehmer zu halten hat. Eine Widerrufsbelehrung kann schon dann als fehlerhaft bezeichnet werden, wenn das genaue Datum des Beginnes der Widerrufsfrist nicht angegeben ist. Ein weiterer Grund wäre, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über alle Rechtsfolgen eines Kreditvertrages und dessen Widerrufes aufgeklärt wurde.
Rechtsfolgen des Widerrufs
Welche Rechtsfolgen aus einem Widerruf entstehen, ergibt sich aus § 357 BGB. Die beim Abschluss eines Kreditvertrags gegebene Willenserklärung ist mit dem wirksamen Widerruf des Verbrauchers hinfällig. Dadurch kommt zwischen den beiden involvierten Parteien kein rechtlich bindender Kreditvertrag zustande. Alle bereits empfangenen Kreditleistungen müssen innerhalb von 30 Tagen an den Kreditgeber zurückgezahlt werden. Sollte eine Rücküberweisung erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen, so hat der Kreditnehmer kein Anrecht mehr auf ein Widerrufsrecht.
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