Nicht nur während der jungen Jahre, sondern ebenfalls im Alter kommen die verschiedensten Wünsche auf. Ob diese erfüllbar sind oder nicht, hängt gemeinhin nicht nur von den persönlichen Umständen, sondern vor allem auch von den eigenen, finanziellen Möglichkeiten ab. Da es jedoch im Alter üblicherweise etwas schwieriger ist, an einen Kredit zu gelangen, stellt sich hier die Frage, ob die eigene, bereits abbezahlte Immobilie vielleicht als Sicherheit dienen kann?
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Rentnerkredit
Ein Rentnerkredit ist ein klassisches Ratendarlehen, das zweckungenden ist.
Die Bezeichnung „Rentnerkredit“ ist mittlerweile etwas veraltet und wird heutzutage kaum noch verwendet. Gemeint ist hier ein klassischer Ratenkredit, der an ältere Antragsteller vergeben wird.
Ein solches Darlehen ist zweckungebunden, sodass der Kreditnehmer vollkommen frei über die Darlehenssumme verfügen kann. Die Kreditinstitute fordern diesbezüglich auch keinerlei Nachweise an. So ist es hiermit zum Beispiel möglich, sich im Rentenalter den lang gehegten Traum einer Weltreise endlich zu gönnen. Vielleicht soll aber auch „nur“ eine neue, kostspielige Hobbyausrüstung erstanden werden oder man wünscht sich neue Möbel. Ebenso gut lässt sich mithilfe des Kreditbetrags aber auch das eigene Haus renovieren oder vielleicht sogar ein Wintergarten anbauen. Dementsprechend lassen sich mithilfe des Rentnerkredits beziehungsweise des klassischen Ratenkredits die verschiedensten Wünsche erfüllen.
Damit die Bank ein solches Darlehen vergibt, muss der Antragsteller jedoch dazu in der Lage sein, die verschiedenen Voraussetzungen des Kreditinstituts zu erfüllen. Je nach Bank können diese zwar durchaus variieren aber in der Regel handelt es sich hierbei beispielsweise um ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe, eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität. Des Weiteren ist oftmals ein deutsches Girokonto und ein fester, deutscher Wohnsitz ein „Muss“.
Sicherheiten werden bei einem solchen Darlehen zwar oftmals nicht verlangt, es kann jedoch sein, dass die Bank, beispielsweise bei einem Rentnerkredit, hierauf besteht.
Die Rückzahlung des Darlehen wird in monatlich gleichbleibenden Raten durchgeführt. Dementsprechend lassen sich diese sehr gut zu den weiteren, bereits vorhandenen Ausgaben dazu rechnen.
Alter des Kreditnehmers
Eine Darlehensaufnahme ist gemeinhin lediglich bis zu einem bestimmten Alter möglich.
Die Bezeichnung „Rentnerkredit“ deutet zwar bereits darauf hin, dass es sich hierbei um ein Darlehen handelt, dass an ältere Menschen vergeben wird, dennoch ist ein solches Darlehen nicht unbegrenzt erhältlich. Das bedeutet, dass die Banken gemeinhin eine gewisse Altersgrenze ansetzen, bis zu der ein Darlehen vergeben wird. Die jeweilige Grenze fällt allerdings je nach Kreditinstitut unterschiedlich aus. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Kreditinstitut noch Darlehen an Antragsteller bis 65 Jahren vergibt, während es bei anderen Banken bereits ab 60 Jahren schwierig ist, einen Kredit zu erhalten. Hier spielt jedoch oftmals auch die Bonität und Höhe der Darlehenssumme eine gewichtige Rolle.
Zudem ist es ebenfalls möglich, dass die jeweils angegebene Altersgrenze nicht bedeutet, dass bis zu einem Alter von X Darlehen vergeben werden, sondern das bis zu dem betreffenden Alter die Darlehenssumme zurück bezahlt sein muss.
Der Hintergrund für die Altersbegrenzung bei einer Darlehensvergabe ist, dass mit zunehmenden Alter eines angehenden Kreditnehmers für die Bank das Darlehensrisiko steigt. So kann es dann beispielsweise auch dazu kommen, dass das Kreditinstitut das gewünschte Darlehen verweigert oder lediglich eine geringere Kreditsumme vergibt. Da sich die Richtlinien der verschiedenen Banken durchaus deutlich voneinander unterscheiden, ist es aber auch möglich, dass die Bank das beantragte Darlehen vergibt, wenn der Antragsteller hierfür Sicherheiten hinterlegt. Dazu zählen zum Beispiel Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge, eine Restschuldversicherung und eine bereits abbezahlte Immobilie.
Immobilie als Sicherheit
Eine bereits abbezahlte Immobilie kann als Sicherheit dienen und somit oftmals zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe führen.
Wenn die Immobilie als Sicherheit für einen Kredit angegeben wird, bedeutet dies, dass die Bank im Grundbuch des Hauses oder der Eigentumswohnung eine Grundschuld eintragen lässt. Sollte der Kreditnehmer plötzlich nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Raten des Darlehens zu begleichen, dann besitzt die Bank somit das Recht, auf die Immobilie zuzugreifen und diese zu veräußern. Von dem Verkaufserlös wird anschließend die restliche Darlehensschuld beglichen.
Bei einem älteren Darlehensnehmer kommt dies jedoch im Allgemeinen recht selten vor, da hier üblicherweise die Rentenzahlungen bereits feststehen und keine Abzüge zu erwarten sind. Auch etwaige Schulden sind hier zumeist schon längst beglichen. So dient die Grundschuldeintragung bei einem älteren Darlehensnehmer vielmehr dem Zweck, dass die Bank beispielsweise auch bei einem Todesfall abgesichert ist.
Wichtig hierbei ist, dass etwaige Erben dann jedoch nicht nur die Immobilie, sondern ebenfalls die eingetragene Grundschuld und somit ebenfalls die restliche, noch offene Darlehensschuld mit erben. Dementsprechend müssen die Erben anschließend den Kredit zurück bezahlen. Sollte es jedoch beispielsweise dazu kommen, dass es den Erben nicht möglich ist, die Darlehensschuld zu tilgen oder dass das Erbe ausgeschlagen wird, dann besitzt die Bank ein gewisses Anrecht auf die betreffende Immobilie. Wobei hier immer auch die Höhe der eingetragenen Grundschuld beachtet werden muss.
So ist es älteren Darlehensnehmern in vielen Fällen möglich, durch die Immobilie als Sicherheit doch noch zu dem gewünschten Kredit zu gelangen. Ob die Eintragung einer Grundschuld jedoch gewünscht wird oder nicht, dass sollte unbedingt vorab gut überlegt werden. So kann es zum Beispiel durchaus sein, dass der Antragsteller lieber auf die neuen Möbel verzichtet als eine Grundschuld eintragen zu lassen.
Sollte der gewünschte Kredit jedoch dazu verwendet werden, um die Immobilie zu renovieren beziehungsweise um sie instand zu halten und vielleicht auch, um sie auf diese Weise später ebenfalls für die Kinder in einem guten Zustand zu erhalten, dann kann eine Kreditaufnahme hier durchaus sehr sinnvoll sein. Zwar erben die Kinder, wie bereits oben erwähnt, hier gegebenenfalls eine gewisse, restliche Darlehensschuld, dafür können sie jedoch in die eigenen vier Wände einziehen und müssen in nächster Zeit keine Renovierungsarbeiten mehr leisten.
Alternative
Wenn die eigene Immobilie nicht als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden soll, können oftmals auch Alternativen in Anspruch genommen werden.
Antragsteller, die sich davor sträuben, die bereits abbezahlte Immobilie als Sicherheit bei der Bank anzugeben, können oftmals jedoch auch Alternativen nutzen. So kann es in einigen Fällen beispielsweise bereits ausreichen, wenn schlichtweg bei einer anderen Bank nach dem gewünschten Kredit gefragt wird. Aufgrund der unterschiedlichen, hauseigenen Richtlinien, ist es durchaus möglich, dass ein Kreditinstitut die Darlehensvergabe verweigert, während eine andere Bank das Darlehen vergibt.
Unter Umständen genügt es aber auch, wenn der Antragsteller eine niedrigere Darlehenssumme beantragt, sodass das Kreditinstitut keine Sicherheiten verlangt. Vielleicht ist es aber auch möglich, durch das Anbieten von anderen Sicherheiten, wie etwa einer Kapitallebensversicherung, zu dem gewünschten Kredit zu gelangen.
Eine weitere Alternative kaum aber beispielsweise auch ein Kredit von Privat sein: Vielleicht ist es möglich, sich von den Kindern Geld zu leihen, um damit beispielsweise die Immobilie zu renovieren. Von einer solchen Lösung haben beide Parteien etwas: Die Eltern sind in der Lage, ihr Haus instand zu setzen und müssen für den privaten Kredit entweder keine oder lediglich geringe Zinsen bezahlen, und die Kinder erben später eine Immobilie, die sich in einem guten Zustand befindet. Ebenso kann der eigene Nachwuchs durch die Vergabe eines Kredits von Privat beispielsweise dazu beitragen, dass sich die Eltern zum Beispiel die neuen Möbel anschaffen können.