Manchmal kommt eben alles anders, als man denkt: So kann es zum Beispiel durchaus vorkommen, dass man nicht nur einen, sondern mehrere Kredite benötigt und diese somit gleichzeitig abbezahlen muss; doch ist das überhaupt möglich?
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Mehrere Kredite: Warum?
Oftmals sind es verschiedene, unvorhersehbare Gründe, weshalb ein weiterer Kredit benötigt wird.
Eine Kreditaufnahme erfolgt aus den unterschiedlichsten Gründen: So kommt es zum Beispiel oftmals vor, dass ein Immobilienkredit aufgenommen wird, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Doch plötzlich muss ein vielleicht ein Handwerker gerufen werden, das Auto benötigt eine kostspielige Reparatur oder der Kühlschrank streikt und es wird ein neues Gerät benötigt.
Eventuell hat man sich aber auch eine neue Küche gegönnt, eine neue Wohnzimmer- oder Schlafzimmereinrichtung gegönnt und dann kommt es, wie oben beschrieben, plötzlich zu weiteren, bis dahin nicht einkalkulierbaren Kosten.
So wird, während man noch den ersten Kredit abbezahlt, plötzlich ein weiteres Darlehen benötigt.
Gleichzeitig mehrere Darlehen?
Sofern der Darlehensnehmer dazu in der Lage ist, die diversen Vorgaben der Bank zu erfüllen, steht einer zweiten Kreditaufnahme gemeinhin kaum etwas im Wege.
Bezahlt der Kreditnehmer bereits ein Darlehen ab und benötigt zusätzlich einen weiteren Kredit, dann ist das zwar im Allgemeinen kein Problem, jedoch müssen hierfür verschiedene Bedingungen erfüllt sein.
So gilt es auch bei einer zweiten Darlehensaufnahme, dass die diversen Kreditvoraussetzungen, die von den Banken vorgegeben werden, zu erfüllen sind. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um eine gute Bonität, eine positive Auskunft der Schufa und ein sicheres, regelmäßiges Einkommen. Ebenso achten die Banken gemeinhin auf einen festen, deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto.
Bei einer Kreditaufnahme ist der Antragsteller dazu verpflichtet, seine monatlichen Einnahmen sowie ebenfalls die Ausgaben bei der Bank anzugeben. Zu Letzterem zählen auch die Raten, die bereits für das ersten Darlehen gezahlt werden. Ein bereits vorhandener Kredit ist für eine weitere Darlehensaufnahme zunächst einmal kein Hindernis; sofern der Antragsteller die Kreditvorgaben erfüllt und außerdem dazu in der Lage ist, auch die Monatsraten des zweiten Darlehen ohne Schwierigkeiten zu tilgen. Ebenso sollten die Kreditraten des ersten Kredits bisher am besten immer pünktlich bezahlt worden sein.
Dementsprechend wird am besten bereits vor der Kreditbeantragung gut nachgerechnet, ob dies möglich ist. Hierfür bietet sich die Erstellung von einem Haushaltsplan an. Bei einem solchen Plan werden zunächst sämtliche Einnahmen, die jeden Monat regelmäßig anfallen, aufgelistet. Anschließend ist dies ebenfalls mit den Ausgaben notwendig, nur das hier zusätzlich die unregelmäßigen Ausgaben dazu kommen. So wird ganz einfach sichergestellt, dass sämtliche Rechnungen zu jeder Zeit bezahlbar sind. Zu den Ausgaben gehört unter anderem ebenfalls die Kreditrate des ersten Darlehen. Anschließend subtrahiert man die Ausgaben von den Einnahmen. Der hieraus resultierende Betrag ist die Summe, die jeden Monat verlässlich zur freien Verfügung steht.
Am besten ist es jedoch, wenn man nicht den kompletten Betrag zur Rückzahlung des zweiten Kredits einplant. Deutlich besser ist es, wenn außerdem monatlich ein Teil des Geldes als finanzieller Puffer auf dem Konto zurück belassen wird. So ist man dann auch für etwaige, weitere finanzielle Notfälle besser ausgerüstet.
Der Haushaltsplan kann zudem auch der Bank vorgelegt werden: So sieht diese auf einen Blick, über welche Einnahmen der Antragsteller verfügt beziehungsweise welche Ausgaben monatliche gestemmt werden müssen. Des Weiteren trägt ein Haushaltsplan auch zu einem guten Eindruck bei, denn so erkennt die Bank, dass man sich bereits im Vorfeld eingehend Gedanken über die Aufnahme und Rückzahlung des zweiten Darlehen gemacht hat.
Allerdings muss man sich hierbei im Klaren darüber sein, dass somit zwei Kredite verlässlich zurück zu bezahlen sind und das gemeinhin über viele Monate bis hin zu mehreren Jahren. Dementsprechend wird hier eine sehr lange, finanzielle Verpflichtung eingegangen.
Umschuldung
Anstelle der Aufnahme eines zweiten Kredits kann beispielsweise auch ein Umschuldungsdarlehen infrage kommen.
Bevor ein zweites Darlehen und somit eine zweite finanzielle Verpflichtung aufgenommen wird, bietet es sich an, auch über eine Umschuldung nachzudenken. Hier nimmt der Darlehensnehmer einen Umschuldungskredit auf, der einerseits die restliche Darlehensschuld des ersten Kredits tilgt und der andererseits die Summe abdeckt, für die ansonsten ein zweiter Kredit aufgenommen werden müsste.
Der Vorteil hierbei ist, dass anschließend nur noch die Darlehensraten für einen Kredit, dem Umschuldungsdarlehen, abbezahlt werden müssen. Zwar kommt es hier oftmals zu einer längeren Darlehenslaufzeit, dafür verringert sich in der Regel jedoch die Höhe der monatlichen Kreditrate. Außerdem profitiert man somit ebenfalls von einer besseren Übersicht.
Sollte jedoch nicht nur bereits ein Kredit abbezahlt und ein weiterer benötigt werden, sondern ist auch das Girokonto überzogen, sodass derzeit der Dispositionskredit verwendet wird, dann bietet es sich an, ebenfalls diesen Betrag in den Umschuldungskredit mit einzubeziehen. Da für die Nutzung des Dispo höhere Zinsen anfallen, als bei einem Umschuldungsdarlehen verlangt werden, ist es so auch möglich, einiges zu sparen. Zudem können so sämtliche Schulden zusammengefasst und in einer Monatsrate abbezahlt werden. Es empfiehlt sich jedoch, anschließend darauf zu achten, dass es nicht mehr, oder zumindest nur kurzfristig, zu einer Disponutzung kommt. Denn andernfalls muss zusätzlich zu der Kreditrate des Umschuldungskredits ebenfalls die Summe zurück bezahlt werden, mit der sich das Konto im Minus befindet.
Voraussetzungen für zweiten Kredit nicht erfüllbar?
Wenn ein zweites Darlehen benötigt wird, es aber nicht machbar ist, die Bankvorgaben zu erfüllen, dann kann ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge hier oftmals weiterhelfen.
Es kann jedoch auch geschehen, dass dringend ein zweiter Kredit benötigt wird, wie etwa um einen Handwerker zu rufen, der sich um das Loch im Dach kümmert, es dem Antragsteller aber nicht möglich ist, die Voraussetzungen für ein zweites Darlehen zu erfüllen.
In einem solchen Fall kann jedoch ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge eine gute Möglichkeit sein, um doch noch zu dem benötigten Kredit oder einem Umschuldungsdarlehen zu gelangen. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die diversen Vorgaben zu erfüllen, die von den Banken vorgegeben werden. Ist das dem zweiten Darlehensnehmer/Bürgen möglich, dann steht einer erfolgreichen Kreditvergabe zumeist kaum mehr etwas im Wege.
Allerdings muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer vollkommen bewusst darüber sein, welche finanzielle Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte es, wider Erwarten, dazu kommen, dass der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal die monatlichen Kreditraten nicht mehr tilgen kann, dann tritt die Bank auf den Bürgen/zweiten Kreditnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person anschließend üblicherweise für die vollständige, restliche Darlehenssumme aufkommen muss. Zudem besteht hier im Allgemeinen eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend möchte die Aufnahme einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft bereits im Vorfeld immer sehr gut überlegt sein.