Die Beantragung eines Darlehen muss nicht zwangsläufig immer zu einem positiven Ende kommen; so kann es beispielsweise durchaus auch vorkommen, dass die Bank den gewünschten Kredit ablehnt. Die Gründe hierfür können jedoch vielseitig sein.
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Klassischer Ratenkredit
Um ein solches Darlehen zu erhalten, ist es notwendig, dass der Antragsteller die verschiedenen Kreditvorgaben der Banken erfüllt.
Bei einem klassischen Ratenkredit handelt es sich um ein Darlehen, das von den Banken ohne Zweckbindung vergeben wird. Somit steht es dem Kreditnehmer vollkommen frei, für was genau er die beantragte Darlehenssumme ausgibt. Vonseiten der Kreditinstitute werden hierüber auch keinerlei Nachweise verlangt. Dementsprechend bietet ein solches Darlehen eine sehr hohe Flexibilität.
Damit die Banken einen klassischen Ratenkredit vergeben, ist es jedoch notwendig, dass der Antragsteller die verschiedensten Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört beispielsweise eine gute Bonität ebenso wie eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen wird gemeinhin ein großer Wert gelegt. Des Weiteren ist üblicherweise auch ein deutsches Girokonto und ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland ein „Muss“. Die diversen Kreditvorgaben können jedoch je nach Bank etwas variieren.
Darlehensabsage: Gründe
Die Gründe für eine Darlehensabsage sind vielfältig. In der Regel ist jedoch beispielsweise das Einkommen des Antragstellers zu niedrig, die Bonität nicht ausreichend und/oder die Schufa-Auskunft negativ.
Ist es dem Antragsteller jedoch nicht möglich, die verschiedenen Darlehensvorgaben der Kreditinstitute zu erfüllen, dann wird die Bank die Vergabe des gewünschten Kredits verweigern. Die Gründe hierfür können jedoch sehr unterschiedlich sein.
So kann es zum Beispiel der Fall sein, dass die Höhe des Einkommens für die Bank nicht ausreichend ist: Ist das Gehalt zu niedrig, geht das Kreditinstitut gemeinhin davon aus, dass die kontinuierliche Rückzahlung der Darlehensraten gefährdet ist, wodurch der Kreditwunsch abgelehnt wird.
Liegt den Banken lediglich ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag vor, dann ist es hier üblich, dass die Rückzahlung des Darlehen spätestens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollständig erfolgt ist. Ist das nicht machbar, da hier beispielsweise die monatliche Rate zu hoch ausfällt und/oder die Darlehenslaufzeit über das Vertragsende hinaus geht, wird die Bank den Kredit zumeist ebenfalls ablehnen. Aber auch Antragsteller, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen in der Regel mit einer Kreditabsage rechnen.
Ein weiterer Grund, der oftmals dazu führt, dass die Bank kein Darlehen vergibt ist, dass die Bonität beziehungsweise die Schufa-Auskunft nicht gut genug ausfällt.
Bei einem herkömmlichen, klassischen Ratenkredit ist es zwar gemeinhin nicht notwendig, Sicherheiten anzugeben. Verlangt die Banken jedoch Sicherheiten und ist es dem Antragsteller nicht möglich, derartiges anzugeben, dann kann diese ebenfalls zu einem negativen Kreditbescheid führen.
Was tun?
Je nach Grund der Darlehensabfrage ist es oftmals möglich, etwas zu unternehmen, um zumindest zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu dem gewünschten Kredit zu gelangen.
Eine Kreditabsage muss jedoch nicht immer zwangsläufig auch bedeuten, dass überhaupt kein Kreditvertrag mehr zustande kommt. So kann es sich unter Umständen lohnen, wenn noch bei einer anderen Bank ein Darlehen beantragt wird. Aufgrund der unterschiedlichen Richtlinien, die von jeder Bank eigenständig festgelegt werden, kann es mit etwas Glück eventuell doch dazu kommen, dass eine erfolgreiche Darlehensvergabe stattfindet. Das ist in einigen Fällen etwa dann der Fall, wenn die Bonität des Antragstellers bei einer Bank nicht ausreicht, für ein anderes Kreditinstitut jedoch noch akzeptabel ist. Allerdings sollte hierbei auch bedacht werden, dass umso schlechter die Bonität ist, desto höher fällt gemeinhin der Darlehenszinssatz aus. Auf diese Weise wird von den Banken das höhere Kreditrisiko, zumindest ein Stück weit, abgesichert.
Sollte es jedoch nicht machbar sein, bei einem anderen Kreditinstitut ein Darlehen zu erhalten, dann können, je nach Grund der Darlehensabsage, zumeist noch andere Maßnahmen ergriffen werden.
Wichtig hierbei ist, dass dem Antragsteller der Ablehnungsgrund bekannt ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist es unbedingt ratsam, bei der Bank diesbezüglich nachzufragen. Denn nur dann lassen sich gegebenenfalls geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.
Bei einem zu geringen Einkommen ist es zum Beispiel oftmals möglich, einen Nebenjob aufzunehmen, sodass der monatliche Geldeingang höher ausfällt.
Ist dagegen eine schlechte Bonität beziehungsweise eine negative Auskunft der Schufa Schuld an der Darlehensabsage, dann bietet es sich an, bei der Auskunftei eine Selbstauskunft einzuholen. Diese ist gemeinhin einmal im Jahr kostenfrei möglich. Es kann durchaus sein, dass sich in der Schufa teilweise falsche und/oder veraltete Daten befinden, die der Grund für die Darlehensabsage der Banken sind. Ist das der Fall, kann eine Richtigstellung beziehungsweise Löschung der betreffenden Daten beantragt werden. Allerdings sind hier gemeinhin auch die jeweiligen Nachweise beizufügen. Die Schufa wird anschließend die betreffenden Einträge überprüfen und gegebenenfalls Richtigstellen. Jedoch muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass die Auskunftei ihre Daten üblicherweise lediglich alle drei Monate aktualisiert. Ist das geschehen, steht aus dieser Sicht einer erneuten Kreditbeantragung gemeinhin nichts mehr im Wege.
Keine Änderungen möglich?
Ist es nicht machbar, den Grund einer Kreditabsage zu beseitigen, kann in vielen Fällen ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge weiterhelfen.
Es kann jedoch durchaus auch vorkommen, dass die Kreditabsage gerechtfertigt ist und es dem Antragsteller nicht möglich ist, die Gründe dafür zu beseitigen. Doch auch in einem solchen Fall gibt es in vielen Fällen noch eine Lösung: So bietet sich hier oftmals das Hinzuziehen eines Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer an.
Beachtet werden muss allerdings, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die diversen Kreditbedingungen der Banken zu erfüllen. Ist das möglich, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe zumeist kaum mehr etwas im Wege.
Allerdings muss sich der zweite Kreditnehmer beziehungsweise der Bürge selbst vollkommen darüber bewusst sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht.
Denn sollte es für den eigentlichen Kreditnehmer irgendwann einmal nicht mehr machbar sein, die monatlichen Raten des Darlehen zu begleichen, dann meldet sich die Bank bei dem genannten Bürgen/zweiten Kreditnehmer. Hier muss dann die jeweilige Person die restliche, noch offene Darlehensschuld tilgen. Aufgrund dessen möchte die Übernahme einer Bürgschaft oder einer zweiten Kreditnehmerschaft immer vorab sehr gut überlegt sein. Beachtet werden muss hierbei zudem, dass der Bürge/zweite Kreditnehmer in den meisten Fällen eine vollumfängliche Haftung trägt.
Im Allgemeinen ist es zum Beispiel möglich, die Eltern oder weitere Verwandte nach einer Bürgschaft oder zweiten Darlehensnehmerschaft zu fragen. Ebenso kommen hierfür beispielsweise aber auch Arbeitskollegen sowie gute Freunde infrage. Am besten wird als Bürge oder zweiter Kreditnehmer eine Person ausgewählt, mit der man sich generell gut verträgt, sodass es beispielsweise auch bei finanziellen Schwierigkeiten zu keinen Streitigkeiten kommt.