Bei einer Kreditbeantragung ist es allgemein immer empfehlenswert, dass sich der Antragsteller vorab gut vorbereitet. Hierzu gehört beispielsweise auch die Erstellung eines Haushaltsplans. Doch wie sieht ein solcher Plan aus und was gehört alles hinein?
Inhalt
Haushaltsplan: Warum?
Ein Haushaltsplan zeigt auf, dass sich der Antragsteller ausgiebig Gedanken über die Darlehensaufnahme und -rückzahlung gemacht hat; ein guter Eindruck ist so bestimmt sicher.
Die Erstellung eines Haushaltsplans ist bei einer Kreditbeantragung vonseiten der Banken kein „Muss“. Allerdings wird von den Kreditinstituten verlangt, dass der Antragsteller seine verschiedenen Einnahmen und Ausgaben angibt und nachweist. In einem Haushaltsplan sind die jeweiligen Angaben gut übersichtlich aufgelistet, sodass lediglich noch die dazugehörigen Dokumente dazu gelegt werden müssen.
Da der Haushaltsplan zu Hause angefertigt wird, kommt der Antragsteller somit einerseits bereits gut vorbereitet zum Kreditgespräch und andererseits muss somit bei der Bank nicht lange überlegt werden, ob auch wirklich sämtliche Einnahmen und Ausgaben aufgelistet wurden. So macht man von Beginn einen guten Eindruck und zeigt auf, dass die Kreditaufnahme sowie auch die Rückzahlung des Darlehen Ernst und nicht etwa auf die leichte Schulter genommen wird.
Außerdem dient der Haushaltsplan auch dazu, dass bereits im Vorfeld die Ratenhöhe errechnet wird, die jeden Monat maximal zur Tilgung des Darlehen aufgebracht werden kann.
Die äußere Form
Um einen guten Eindruck zu hinterlassen, sollte der Haushaltsplan sauber, ordentlich sowie übersichtlich sein.
Ob ein Haushaltsplan von Hand, mit der Schreibmaschine oder am Computer geschrieben wird, ist irrelevant. Um bei der Bank einen guten Eindruck zu hinterlassen, ist es jedoch wichtig, dass der Plan auf einem sauberen Blatt Papier geschrieben wird.
Die Schrift sollte dabei gut zu lesen und die jeweiligen Rechenschritt gut nachvollziehbar sein. Das bedeutet auch, dass die jeweiligen Positionen und Beträge eindeutig zu erkennen und zuzuordnen sein sollten.
Der fertige Haushaltsplan wird am besten, zusammen mit den anderen Nachweisen, die für die Bank bestimmt sind, ordentlich in einem Ordner abgeheftet. Zudem ist es ratsam, eine Kopie anzufertigen, die in den persönlichen Unterlagen verbleibt. Oftmals bieten aber auch die Banken an, die verschiedenen Dokumente des Antragstellers zu kopieren.
Haushaltsplan
In einem Haushaltsplan werden Einnahmen und Ausgaben aufgelistet, um anschließend die maximal mögliche Ratenhöhe zu ermitteln.
Bei der Erstellung eines Haushaltsplans geht man am besten so vor, dass zunächst sämtliche Einnahmen aufschreibt, die jeden Monat verlässlich auf dem eigenen Konto eingehen. Hierbei kann es sich zum Beispiel neben dem Einkommen der Vollzeitarbeitsstelle auch um das Gehalt aus einem Nebenjob handeln.
Sind alle Einnahmen aufgeschrieben, wendet man sich den Ausgaben zu. Hier fällt die Liste im Allgemeinen deutlich größer aus. Wichtig ist hierbei jedoch, dass nicht nur alle regelmäßigen, sondern ebenfalls die unregelmäßigen Ausgaben aufgeschrieben werden. Auf diese Weise wird ganz einfach sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt alle Rechnungen bezahlbar sind. Zu den Ausgaben gehörten unter anderem Miet- und Nebenkostenzahlungen, Stromabschlag, Kosten für Lebensmittel, Bekleidung und Tierfutter. Aber auch Versicherungsbeiträge sowie etwaige bereits zu bezahlende Raten eines Kredits, sind hier aufzuführen. Für eine bessere Übersicht werden Einnahmen und Ausgaben am besten getrennt voneinander, also beispielsweise neben- oder untereinander aufgeführt.
Ist das geschehen, wird, unter den Rechnungen, der Betrag der Ausgaben von der Summe der Einnahmen abgezogen. Bei dem Ergebnis handelt es sich dann um den Betrag, der dem Antragsteller jeden Monat verlässlich zur freien Verfügung steht. Dementsprechend wird hiervon dann auch die Kreditrate beglichen.
Es ist jedoch unbedingt empfehlenswert, nicht die vollständige Summe zur Begleichung der Raten zu verwenden. Wesentlich besser ist es, wenn von dem zur Verfügung stehenden Betrag ebenfalls ein gewisser Teil als Rücklage genutzt wird. Auf diese Weise ist es beispielsweise auch machbar, etwaige finanzielle Notfälle besser zu stemmen. So kann es etwa vorkommen, dass plötzlich die Waschmaschine streikt oder eine neuer Kühlschrank gekauft werden muss. Vielleicht ist es aber auch notwendig, den Wagen in die Werkstatt zu bringen. In derartigen und ähnlichen Situation ist es sehr hilfreich, auf einen gewissen finanziellen Puffer zurück greifen zu können. Hiermit ist es dann möglich, das benötigte Gerät zu erstehen beziehungsweise die anfallende Rechnung zu begleichen und zwar ohne, dass deshalb eventuell die Rückzahlung des Darlehen in Gefahr gerät und/oder gar der Kühlschrank den restlichen Monat leer bleiben muss.
Darlehensantrag abgelehnt?
Lehnt die Bank den gewünschten Kredit ab, kann hier oftmals ein solventer Bürge oder zweiter Darlehensnehmer weiterhelfen.
Trotz aller guten Vorbereitung kann es unter Umständen jedoch dennoch geschehen, dass die Bank den Kreditantrag ablehnt. Das ist dann der Fall, wenn es dem Kreditnehmer nicht möglich ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen der Banken zu erfüllen.
Diese können zwar je nach Bank etwas variieren aber im Regelfall wird hier zum Beispiel auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso geachtet, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch auf einen festen, deutschen Wohnsitz und ein deutsches Girokonto wird hier gemeinhin ein hoher Wert gelegt. Zudem kann es sein, dass die Bank eventuell Sicherheiten verlangt. Dazu gehören beispielsweise Wertanlagen, wie etwa Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen.
Doch selbst wenn die Bank das gewünschte Darlehen bereits abgelehnt hat, ist es in manchen Fällen doch noch möglich, den benötigten Kredit zu erhalten. Das ist dann gegeben, wenn der Antragsteller einen solventen zweiten Darlehensnehmer oder einen Bürgen hinzuziehen kann. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvorgaben zu erfüllen. Ist das der Fall, kommt es in der Regel doch noch zu einer Darlehensvergabe.
Jedoch muss sich der angehende Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer voll und ganz darüber bewusst sein, was für ein finanzielles Risiko er hiermit eingeht. Denn sollte es einmal, wider Erwarten, dazu kommen, dass es dem Antragsteller nicht mehr möglich ist, die monatlichen Raten kontinuierlich zu begleichen, dann meldet sich die Bank bei dem Bürgen beziehungsweise dem zweiten Kreditnehmer. Die betreffende Person ist hier dann dazu verpflichtet, die komplette, restliche Darlehenssumme zu tilgen. Da hier zudem in den meisten Fällen eine vollumfängliche Haftung gegeben ist, sollte man sich die Aufnahme einer Bürgschaft beziehungsweise einer zweiten Darlehensnehmerschaft am besten bereits im Vorfeld sehr gut überlegen.
Des Weiteren empfiehlt es sich, am besten eine Person als Bürge/zweiten Kreditnehmer auszuwählen, zu der man ein gutes bis sehr gutes Verhältnis pflegt. Denn sollte es einmal zu einem finanziellen Notfall kommen, ist es wichtig, dass man zusammen eine Lösung findet und auch noch weiterhin ein gutes Miteinander möglich ist.