Damit Banken einen Kredit vergeben, ist es notwendig, dass der Antragsteller die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen erfüllt. Diese können allerdings je nach Bank variieren, doch warum ist das so und wie wirkt sich das auf den Antragsteller beziehungsweise die Kreditbeantragung aus?
Inhalt
Kreditvoraussetzungen
Banken setzen verschiedene Kreditvorgaben an. Nur wenn der Antragsteller diese erfüllen kann, wird die Bank dem Darlehenswunsch nachkommen.
Für eine erfolgreiche Darlehensvergabe ist es unabdingbar, dass der Antragsteller dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvorgaben zu erfüllen.
Im Allgemeinen gehört hier zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso dazu, wie eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Doch auch auf einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto wird hier gemeinhin geachtet. Zudem ist es unter Umständen möglich, dass die Kreditinstitute Sicherheiten verlangen. Dazu gehören zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge.
Die genauen Kreditbedingungen können allerdings, je nach Bank durchaus variieren und somit voneinander abweichen.
Unterschiedliche Darlehensvorgaben
Aufgrund der unterschiedlichen Richtlinien der Banken gelten für Antragsteller unter Umständen etwas andere Kreditvoraussetzungen.
Welche Kreditvoraussetzungen eine Bank genau ansetzt, ist jedoch, innerhalb der gesetzlichen Grenzen, von ihren jeweils eigenen Richtlinien abhängig. Da der Finanzmarkt hart umkämpft ist, können diese durchaus unterschiedlich ausfallen.
So ist es zum Beispiel möglich, bei einer Bank noch im Alter von 70 Jahren einen Kredit zu erhalten, während ein anderes Kreditinstitut ein Darlehen lediglich bis zu 65 Jahren vergibt. Ebenso kann es etwa sein, dass ein Antragsteller mit einer nicht ganz so guten Bonität bei einer Bank kein Darlehen erhält, während es bei einem anderen Kreditinstitut doch noch möglich ist, den benötigten Kredit zu erhalten.
Auswirkungen
Durch die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen kann es sein, dass eine Bank ein Darlehen vergibt, während ein anderes Kreditinstitut den Darlehenswunsch ablehnt.
Die unterschiedlichen Kreditvorgaben können sich unter Umständen somit auch sehr unterschiedlich auf den Antragsteller beziehungsweise die Kreditvergabe auswirken. Denn, wie bereits oben erwähnt, können die unterschiedlichen Darlehensvoraussetzungen dazu beitragen, dass der Antragsteller den gewünschten Kredit erhält oder das dieser abgelehnt wird.
Aufgrund dessen sollte man die diversen Vorgaben der Banken am besten auch nicht sprichwörtlich auf die „leichte Schulter“, sondern sehr Ernst nehmen.
Was tun?
Bei einer gewünschten Kreditaufnahme ist es generell ratsam, verschiedene Darlehensangebote von unterschiedlichen Banken einzuholen.
So ist es bei einer gewünschten Darlehensaufnahme generell ratsam, verschiedene Kreditangebote einzuholen. Sollte die eine Bank den Kreditwunsch ablehnen, ist es aufgrund der unterschiedlichen Darlehensvoraussetzungen unter Umständen somit doch noch möglich, bei einer anderen Bank den benötigten Kredit zu erhalten.
Hier bietet es sich auch an, nicht nur die Kreditofferten der örtlichen Banken, sondern ebenfalls die Darlehensangebote der Onlinebanken miteinzubeziehen. Da zuletzt genannte kein Filialnetz unterhalten, ist es diesen Kreditinstituten oftmals auch machbar, günstige Kreditkonditionen anzubieten.
Zudem empfiehlt es sich, nicht nur die verschiedenen Darlehensvorgaben zu beachten, sondern ebenfalls einen Kreditvergleich durchzuführen. So sorgen zum Beispiel bereits geringe Differenzen beim Zinssatz, je nach Höhe der Kreditsumme, oftmals für eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro oder einem höheren Betrag. Als idealer Vergleichsfaktor bietet sich der Effektivzinssatz an. Denn im Gegensatz zum Nominalzinssatz enthält der effektive Jahreszinssatz bereits sämtliche Kreditkosten. Dementsprechend ist ein Darlehensvergleich hiermit in der Regel deutlich einfacher.
Zusätzlich ist es ratsam, ein gesteigertes Augenmerk auf die Sonderleistungen, die von einer großen Anzahl an Banken angeboten werden, zu legen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um das Aussetzen einer monatlichen Rate bei einem finanziellen Notfall, eine variable Tilgung und um die Option von kostenfreien Sondertilgungen. Kreditnehmer, die von den diversen Sonderleistungen Gebrauch machen, können beispielsweise einiges sparen und, in einem bestimmten Umfang, die Rückzahlung des Darlehen etwas individueller gestalten. Es lohnt sich also durchaus, bei einer Kreditbeantragung auch die verschiedenen Sonderleistungen zu beachten.
Darlehenswunsch abgelehnt?
Sollten mehrere Banken den benötigten Kredit ablehnen, ist es oftmals hilfreich, einen solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen.
Es kann unter Umständen jedoch auch dazu kommen, dass der Kreditwunsch eines Antragstellers nicht nur bei einer, sondern auch bei anderen Banken abgelehnt wird. Doch auch in einem solchen Fall muss das nicht unbedingt das Ende des benötigten Darlehen bedeuten.
So ist es hier oftmals möglich, einen solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen. Allerdings ist es hierbei unabdingbar, dass die ausgewählte Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die diversen Kreditvorgaben zu erfüllen. Ist das machbar, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe gemeinhin kaum mehr etwas entgegen.
Hierbei ist es jedoch ebenfalls sehr wichtig, dass der Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer sich voll und ganz darüber bewusst ist, welche finanzielle Verpflichtung er eingeht. Denn sollte es einmal, wider Erwarten, dazu kommen, dass es dem eigentlichen Kreditnehmer nicht mehr möglich ist, die monatlichen Raten des Darlehen zu begleichen, dann meldet sich die Bank bei dem Bürgen beziehungsweise dem zweiten Kreditnehmer. Das bedeutet, dass die betreffende Person dazu verpflichtet ist, die restliche, noch offenstehende Kreditschuld vollständig zu tilgen. Beachtet werden muss hierbei ebenfalls, dass diesbezüglich in den meisten Fällen eine vollumfängliche Haftung besteht. Aufgrund dessen sollte die Aufnahme einer Bürgschaft beziehungsweise einer zweiten Kreditnehmerschaft bereits im Vorfeld sehr gut durchdacht werden.
Als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer bieten sich im Allgemeinen die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel möglich, die Eltern, Schwiegereltern, Geschwister oder weitere Verwandte hiernach zu fragen. Alternativ dazu bieten sich aber auch Arbeitskollegen beziehungsweise Freunde an. Für die Banken ist die Wahl der Person in der Regel eher zweitrangig; sofern derjenige die jeweiligen Kreditvoraussetzungen erfüllt.
Sofern es möglich ist, ist es jedoch ratsam, eine Person als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer auszuwählen, die einerseits die diversen Kreditvorgaben erfüllt und zu der man andererseits ein gutes bis sehr gutes Verhältnis pflegt. Dementsprechend dürfte beispielsweise eine solche vertragliche Bindung mit der ungeliebten Schwiegermutter, mit der es immer wieder zu Streitigkeiten kommt, eher nicht geeignet sein. Hier ist es in der Regel absehbar, dass dies dem allgemeinen Familienfrieden eher abkömmlich ist und das sowieso bereits angespannte Verhältnis in der Regel eher verschlechtert.
Handelt es sich dagegen um eine Person, zu der schon immer eine sehr gute Bindung besteht, dann wird eine solche vertragliche Bindung das bisherige Verhältnis aller Wahrscheinlichkeit nach eher nicht belasten. Zudem ist es hier, bei einem etwaigen, finanziellen Notfall, in der Regel auch möglich, miteinander zu reden und zusammen eine zufriedenstellende Lösung zu finden.