Am Anfang des Jahres eignet sich für Sparer, die Zinsen gutschreiben zu lassen. Aber aufgepasst, denn viele wissen nicht, dass Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist nur bis Ende Februar abgehoben werden können.
Ist der Stichtag verstrichen, liegen die Zinsen ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Der Bankenverband weist darauf hin, dass nach dem 29. Februar die Kreditinstitute Verfügungen als vorzeitige Kapitalrückzahlung ansehen, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.
Vom herkömmlichen Sparbuch oder Sparkonto können Bankkunden mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten monatlich bis zu 2.000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Auch in diesem Fall werden Zinsen aus dem vorangegangenen Jahr, die bis zum 29. Februar nicht abgehoben sind, dem Kapital zugeschlagen. Besitzer eines Sparbuches können also noch bis zu diesem Stichtag zusätzlich zu den 2.000 Euro dir für das vorangegangene Jahr gutgeschriebenen Zinsen schadlos abheben. Die Zinsen werden sonst Anfang März dem Sparguthaben zugezählt. Dann kommt wieder ausschließlich die 2.000-Euro-Regelung zum Zuge.