Zur Aufnahme eines klassischen Ratenkredits ist in der Regel nicht unbedingt ein zweiter Darlehensnehmer notwendig. Es kann unter Umständen jedoch durchaus von Vorteil sein, wenn ein solcher dazu geholt wird.
Inhalt
Kreditart
Ein klassisches Ratendarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass die Kreditsumme frei verwendbar ist und die Rückzahlung in monatlich gleichbleibenden Raten erfolgt.
Bei einem klassischen Ratenkredit handelt es sich um ein zweckungebundenes Darlehen. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer frei nach Wunsch über die Darlehenssumme verfügen kann. Die Bank fordert diesbezüglich auch keinerlei Nachweise an. So ist es hiermit beispielsweise machbar, offene Rechnungen zu begleichen oder es werden sich die verschiedensten Anschaffungen, wie etwa eine neue Küche oder ein neues Fahrzeug, gegönnt. Zudem muss der Kreditbetrag nicht zwangsläufig für eine einzelne Sache genutzt werden. So ist es beispielsweise ebenfalls machbar, sich zusätzlich zu neuen Möbeln auch einen neuen Fernseher und/oder Computer zu finanzieren. Dementsprechend profitiert man hier von einer sehr hohen Flexibilität.
Damit es zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommt, ist es jedoch notwendig, dass der Antragsteller die diversen Darlehensvorgaben erfüllt, die von den Banken vorgegeben werden. Diese können zwar je nach Kreditinstitut variieren, in der Regel wird hier jedoch zum Beispiel vor allem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen, eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Außerdem ist es gemeinhin wichtig, dass ein deutsches Girokonto und ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland vorhanden ist.
Die Rückzahlung des klassischen Ratenkredits erfolgt in monatlichen Raten, gleichbleibender Höhe. Somit sind hier üblicherweise keine Überraschungen zu erwarten und der Kreditnehmer erhält eine gute Übersicht sowie eine gute Planbarkeit. Dementsprechend lassen sich die monatlichen Kreditraten auch ganz einfach zu den bereits bestehenden Ausgaben dazu rechnen.
Zweiter Kreditnehmer?
Das Hinzuziehen eines zweiten Kreditnehmers kann durchaus lohnenswert sein.
Ist der eigentliche Darlehensnehmer dazu in der Lage, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen, dann steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe gemeinhin kaum mehr etwas im Wege. Allerdings kann es sich unter Umständen dennoch lohnen, einen zweiten Darlehensnehmer mit einzubeziehen.
Der Hintergrund hierfür ist der, dass ein zweiter Kreditnehmer für die Bank eine höher Darlehensabsicherung bedeutet. Denn sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann, aus welchem Grund auch immer, plötzlich nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann kommt die Bank auf den zweiten Darlehensnehmer zu. Dieser ist dann dazu verpflichtet, die komplette, restliche Kreditsumme selbst zu begleichen. Beachtet werden sollte allerdings auch, dass hierbei üblicherweise eine vollumfängliche Haftung besteht. Aufgrund dessen ist es unbedingt empfehlenswert, sich die Aufnahme einer zweiten Kreditnehmerschaft bereits im Vorfeld sehr gut zu überlegen. Zudem sollte diese auch wirklich nur dann aufgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Kreditbegleichung sichergestellt ist.
Durch die höhere Darlehensabsicherung, die durch einen zweiten Kreditnehmer bedingt ist, gehen die meisten Banken dazu über, dem Antragsteller etwas entgegenzukommen. Diese Vorgehensweise kann sich unterschiedlich auswirken. So ist es zum Beispiel möglich, dass die Bank dem Antragsteller einen niedrigeren Zinssatz gewährt, wodurch einiges gespart werden kann. Oder das Kreditinstitut kommt den Wünschen des Antragstellers entgegen und genehmigt beispielsweise eine längere Darlehenslaufzeit und niedrigere Raten, was ursprünglich eigentlich nicht vorgesehen gewesen ist. Dementsprechend kann sich das Hinzuziehen eines zweiten Kreditnehmers somit durchaus als lohnend herausstellen.
Wann notwendig?
Ist es dem Antragsteller nicht möglich, die verschiedenen Darlehensvorgaben zu erfüllen, kann ein solventer, zweiter Kreditnehmer doch noch für eine erfolgreiche Kreditvergabe sorgen.
Es kann jedoch auch zu einer Situation kommen, in der ein zweiter Darlehensnehmer benötigt wird, um das gewünschte Darlehen überhaupt zu erhalten.
Das ist dann der Fall, wenn der Antragsteller nicht dazu in der Lage ist, die diversen Darlehensvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. So ist es zum Beispiel möglich, dass das Einkommen nicht ausreicht oder negative Einträge in der Schufa vorhanden sind. In solchen und ähnlichen Fällen wird die Bank die Kreditvergabe gemeinhin ablehnen.
Durch einen zweiten Kreditnehmer und die damit einhergehende, größere Absicherung des Darlehensrisikos, kann durch einen solventen, zweiten Kreditnehmer zumeist doch noch das benötigte Darlehen bekommen werden.
Was beachten?
Der zweite Darlehensnehmer muss nicht nur die verschiedenen Kreditvorgaben der Banken erfüllen, sondern sich ebenfalls der finanziellen Verantwortung bewusst sein. Am besten besteht hier zudem ein gutes Verhältnis.
Wird ein zweiter Kreditnehmer hinzugezogen, dann sollten am besten einige Dinge beachtet werden. So ist es beispielsweise nicht nur wichtig, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen der Banken erfüllt, sondern der angehende zweite Kreditnehmer sollte sich ebenfalls vollkommen darüber bewusst sein, welche finanzielle Verpflichtung er hiermit eingeht.
Des Weiteren ist es unbedingt ratsam, vorab gut zu überlegen, welche Person um eine zweite Kreditnehmerschaft gebeten wird.
Sofern es die finanziellen Gegebenheiten zulassen, wird am besten jemand ausgewählt, zu dem bereits seit längerer Zeit ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Mutter, den Vater oder auch um einen Bruder beziehungsweise eine Schwester handeln. Neben weiteren Verwandten ist es zum Beispiel jedoch ebenfalls machbar, einen guten Freund hierum zu bitten.
Ist ein gutes Verhältnis vorhanden, dann ist es zum Beispiel auch bei einem finanziellen Notfall in der Regel noch machbar, miteinander zu sprechen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die beiden Parteien entgegenkommt. Außerdem ist hier eher sichergestellt, dass das einst gute Verhältnis selbst in einer solchen Situation noch weiterhin bestehen bleibt und es nicht zu Streitigkeiten oder gar zu einem vollständigen Zerwürfnis kommt.
Handelt es sich bei dem angedachten zweiten Kreditnehmer jedoch beispielsweise um die ungeliebte Schwiegermutter, dann kann das Vertragsverhältnis das sowieso bereits sehr angespannte Verhältnis unter Umständen noch deutlich verschlechtern. Hier besteht zum Beispiel eine recht hohe Gefahr, dass die Schwiegermutter bei diversen passenden und unpassenden Gelegenheiten verlauten lässt, dass man das benötigte Darlehen lediglich durch ihre Hilfe bekommen hat. Dem allgemeinen Familienfrieden ist das sicherlich eher abträglich. Sollte es dann vielleicht auch noch dazukommen, dass es irgendwann einmal nicht mehr möglich ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, und somit die Schwiegermutter die Darlehensrückzahlung übernehmen muss, dann steht der Haussegen in der Regel endgültig schief. Hier sind Streitigkeiten dann gemeinhin bereits vorprogrammiert. Nicht selten kommt es in derartigen Fällen nicht „nur“ zu Streitigkeiten, sondern ebenfalls zu Zerwürfnissen, die beispielsweise Familienfeiern nicht gerade angenehmer gestalten. Sollte es also möglich sein, dann bietet es sich unbedingt an, eine dementsprechend besser geeignete Person als zweiten Darlehensnehmer auszuwählen.